Berg in der “ZEIT”

Ein offener Brief an die Redaktion der Wochenzeitung “Die ZEIT”

Aus unterschiedlichsten Gründen sind wir in unserer kleinen Gemeinde Berg daran gewöhnt, hin und wieder in der überregionalen Presse Erwähnung zu finden. Eine Kolumne, die vorletzte Woche in der ehrwürdigen Wochenzeitung “Die Zeit” erschienen ist, hat uns dann doch etwas den Kopf schütteln lassen: Ein Schlag ins Gesicht aller ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder und aller Gemeindemitarbeiter*innen von Berg und Münsing.

Ausriß aus der “Zeit” No. 31 vom 20. Juli 2023, S. 46

Die Zeit-Kolumnistin Christine L.-M. beschreibt dort ein fiktives Gespräch, das wir in unserer ‘Gegend wirklich öfters führen: ob nämlich das Ost-Ufer des Starnberger Sees dem West-Ufer vorzuziehen sei (keine Frage, welcher Theorie wir in Berg anhängen). Für unsereins ist die Kolumne nicht sonderlich witzig, es geht um Seezugänge, Prominente hüben wie drüben und die Unbefahrbarkeit des Ost-Ufers für Nicht-Anwohner.

Unverschämt wird die Autorin allerdings wenn sie angesichts der neuen Bausubstanz in Berg und Münsing erst zu Recht behauptet: “Die meisten Neubauten sind grauenerregend häßlich, schlimmstes umbautes Geld.” – Dann aber diese Entwicklung nicht den geschmacklosen Investoren ankleidet, sondern den Amtsinhabern der Gemeinden Berg und Münsing. Es wird behauptet: Auf den Ämtern der Gemeinden Berg und Münsing müssen heimatvergessene Raffzähne arbeiten.” – Einerseits ist die Unterstellung der Bestechlichkeit fast schon justiziabel, zumindest aber respektlos. Der Berger Gemeinderat versucht seit Jahren Hand in Hand mit der Gemeindeverwaltung gegen die grassierende Verscheusslichung der Seegemeinden anzukämpfen. Ihm sind dabei fast alle Hände gebunden, denn bundespolitisch ist die Verdichtung des Innenraumes gewollt. Andererseits kündet die Bemerkung von einer juristischen Ahnungslosigkeit der Autorin, die in übelsten Populismus übergeht. Denn kein Amt kann Bauwerbern die Form, Farbe oder Gestaltung eines Bauwerkes genehmigen oder verweigern. Allein die Größe eines Hauses unterliegt strengen juristischen Vorgaben, an die sich die Ämter und Entscheidungsträger der angesprochenen Gemeinden natürlich halten.

Eine üble Unterstellung aus Hamburg

Wir rechnen fest mit einer Entschuldigung.

Kommentieren (2)

  1. TR1980
    1. August 2023 um 22:22

    “Denn kein Amt kann Bauwerbern die Form, Farbe oder Gestaltung eines Bauwerkes genehmigen oder verweigern. Allein die Größe eines Hauses unterliegt strengen juristischen Vorgaben,”

    Echt, ist das so? Warum liest man dann immer wieder über (unbeliebte) Vorgaben für Dachneigung, Dachform, Ziegelfarbe in Bebauungsplänen? Ist das alles ungültig?

  2. quh
    1. August 2023 um 23:19

    Liebe*r TR1980.
    Natürlich nicht. Bebauungspläne sind ein gutes Mittel zur Steuerung. Allerdings können sie kein Baurecht “verhindern” und müssen sich nach der umliegenden Bebauung richten. Ein Bebauungsplan z.B. “Am Sonnenhof”, der schon eng bebaut ist, könnte nur weiter eine enge Bebauung ermöglichen. In Kempfenhausen hingegen wurde größtenteils erfolgreich eine Villenbebauung erhalten. Auf die architektonische Gestaltung hat eine Gemeinde kaum einen Einfluss. In Allmannshausen etwa scheiterte ein Bebauungsplan, der dort Flachdächer verhindern wollte. Aber prinzipiell kann man mit einem Bebauungsplan just solche Vorgaben wie Dachneigung, Ziegelfarbe und Dachform festlegen. Nur ist es an vielen Stellen nicht mehr möglich, einen B-Plan zu erstellen. Und wenn dann dauert es oft viele Jahre, bis er gültig ist.