Gar nicht gut gingen die gestrigen Abstimmungen für Bauwerber aus. Die Sitzung begann mit sieben Punkten zum Bebauungsplan Nr. 64 “Seeuferbereich Kempfenhausen–Unterberg”.
Kempfenhausen mit nur einer Villa (Foto: Sebastian Hess)
Die ersten sieben Punkte drehen sich um Änderungen der bestehenden Teilbebauungspläne im Seeuferbereich Kempfenhausen und Unterberg. Rechtsanwalt Dr. Spieß war eigens zur Sitzung gebeten worden, um den Sachverhalt zu erklären: Die bestehenden Teilbebauungspläne sind nur einfache Bebauungspläne, das heißt, es werden lediglich Bauräume, Grünordnung und Grundfläche festgelegt – zu wenig, um eine maßvolle Verdichtung sinnvoll steuern zu können, zumal es nun auch einen Bauantrag gibt. Deshalb soll eine Höhenfestlegung gemacht werden. In den Bestand wird nicht eingegriffen, die Festsetzung soll lediglich ergänzt werden. Für Teilbereich 7 liegt ein Bauantrag vor, der Auslöser für diese Änderung. Das Bauvorhaben entspricht nicht dem Planungsziel, deshalb wurde für diesen Bereich zusätzlich eine Veränderungssperre verhängt.
Abgelehnt wurden ein Bauantrag am Fichtenhain (geplant war eine Wandhöhe von 13,70 m, für die festgesetzte Grundfläche wurde eine Befreiung beantragt), eine Tiefgaragenerweiterung in der Seestraße (die beantragte Befreiung wurde abgelehnt, da für diesen Bereich eine Veränderungssperre beschlossen wurde – die 2. Änderung des Bauleitplans befindet sich noch in der Phase der Aufstellung, der können keine Ausnahmen erteilt werden), ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus in der Waldstraße (es gab zwar eine bis Ende Juli 2018 gültige Baugenehmigung, aber die Planung wurde im laufenden Antrag wesentlich geändert – daher ist auch dieses Vorhaben von der Veränderungssperre betroffen), ein Antrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses im Außenbereich in Leoni (hier wurde diskutiert, ob es nicht sinnvoller wäre, ein marodes Gebäude wegzureißen und neu zu bauen – die angeführten Mängel rechtfertigen laut Bauamt aber noch keinen Ersatzbau).
Das Einzige, was in der Sitzung nicht abgelehnt wurde, war der Antrag auf Gewährung eines Geh- und Fahrtrechts für die Firma Erdwärme Isar GmbH für die Erschließung des Geothermie-Bohrplatzes Icking/Walchstadt. Ein Teilstück der Zuwegung befindet sich auf Berger Flur. Die Gemeinde möchte das Geh- und Fahrtrecht gewähren, jedoch soll das nicht im Grundbuch eingetragen, sondern vertraglich geregelt werden.