QUH reicht Verfassungsklage ein

Lange genug hat die QUH mit ihrem knappen Wahlergebnis gehadert. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: die Berger Wählergemeinschaft hat gestern nach Bekanntwerden des endgültigen Wahlergebnisses aus Berg Verfassungsklage gegen die Wertung der Wahl eingelegt. Die CSU ist auf ihrer Seite. Hintergrund der Klage: nach dem alten Auszählungsverfahern von d’Hondt, das bei der letzten Gemeinderatswahl noch angewendet wurde, würden der QUH 5, der CSU 6 Sitze zustehen.


Herkömmliche Stimmauszählung nach d’Hondt: die QUH (5. Spalte) bekommt 5 Sitze, die CSU 6 (1. Spalte), die SPD (2. Spalte) nur 2, die FDP (letzte Spalte) geht leer aus

Möglich wurde die Klage durch eine Großspende und mehrere kleine Spenden, die bei der QUH nach ihrem “Zeitungswahlkampf” mit dem jetzt schon legendären “Berger Blatt” eingegangen sind. In Karlsruhe wird die QUH durch den Berger Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler vertreten werden, der mit Klagen beim Bundeswerfassungsgericht einige Erfahrung hat. Seine Begründung für die Übernahme des Mandates: “Ich kämpfe natürlich hauptsächlich für das Mandat der CSU, aber ich finde es grundsätzlich unerträglich, dass unbedeutende Splitterparteien wie SPD oder FDP von dem neuen Auszählungsverfahren profitieren. Dem werden wir höchstrichterlich für alle Zeiten einen Riegel vorschieben.”