Entschuldigung, dass wir mitten im beginnenden Frühling schon wieder nerven, aber wir müssen vermelden, dass die QUH gestern erneut Post vom CSU-Vorsitzenden & Genz-Anwalt bekam.
Diesmal sollen wir unterlassen, wie wir vor 3 Jahren einen fehlgeschlagenen Besuch des Landratsamtes auf der Maxhöhe kommentiert haben. Es ging auch damals um auf der Anhöhe vermutete Schwarzbauten.
Wohlgemerkt: Es geht nicht um die aktuelle Berichterstattung über den Polizeieinsatz an gleicher Stelle, sondern um einen 3-zeiligen Artikel, der hier 2007 erschien. Der Streitwert wird vom gegnerischen Anwalt diesmal auf 20.000€ beziffert. Unser Zeilenhonorar steigt.
Um welches Ereignis es damals ging? Wir erlauben uns aus der Süddeutschen Zeitung vom 21.6.2007 zu zitieren:
“Schon wieder baut der Kaufmann Siegfried Genz auf seinem Grundstück an der Berger Maxhöhe fleißig. Und schon wieder hat er dafür keine Genehmigung. Eine neue Qualität bekommt die Sache aber, weil er jetzt den Baukontrolleur des Landratsamts, der die neuerlichen Schwarzbauten unter die Lupe nahm, des Grundstücks verweisen ließ.
Hausverbot für einen Baukontrolleur: Das erlebt das Landratsamt nicht oft. Im Normalfall sei es Praxis, dass der Bauherr dem Kontrolleur widerspruchslos die Baustelle zeigt, so Amtssprecher Stefan Diebl. Auch im Fall Genz sei man so verfahren. Der Baukontrolleur rief kurz an, und ein Mitarbeiter führte ihn über das Gelände – bis zum vergangenen Donnerstag: Da hieß es plötzlich, der Behördenvertreter solle das Grundstück unverzüglich verlassen. Der Grund für den Besuch: Genz hat allen Verboten zum Trotz an einem Rinderunterstand weitergebaut und ein Rondell errichten lassen, auf dem vermutlich ein weiterer Taubenturm entstehen soll. Wie bereits in früheren Fällen liegen der Gemeinde keine Bauanträge vor, wie Bürgermeister Rupert Monn bestätigte. Der Rauswurf des Baukontrolleurs erschwert die Arbeit der Kreisbehörde. Denn entweder sie gibt klein bei – oder erlässt eine Betretungsanordnung nebst einem Sofortvollzug. Letzterer ist nötig, damit Genz dagegen keinen Widerspruch einlegen kann. Sollte sich der Kaufmann dennoch weigern, den Kontrolleur einzulassen, müsste dieser mit der Polizei anrücken, erläuterte Diebl das Prozedere.”
Das war vor fast 3 Jahren.