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Neues aus dem Gemeinderat: die Sitzung vom 22.10.

So manches abwesende Gemeinderatsmitglied dürfte sich heute in den Allerwertesten gebissen haben, weil es bei der Abstimung über den Bauantrag für die Errichtung einer Wohnanlage für Asylbewerber nicht teilnehmen konnte – das Ergebnis lautet: 8:8 Stimmen, und somit gilt der Antrag als abgelehnt. Wir interpretieren die Gegenstimmen nicht als Stellungnahme gegen die Unterkünfte als solche, sondern eher gegen die Verfahrensweise bei der Antragstellung. Der Bagger steht nämlich schon da und buddelte ein wenig, obwohl der Antrag noch nicht im Gemeinderat behandelt war. “A bleds Buidl!”, kommentierte CSU-Fraktionschef Brandl.

Vorzeitiger Baubeginn?

Die anwesenden Mitglieder der CSU stimmten mit Ausnahme von Zweitem Bürgermeister Hlavaty ebenso wie die EUW geschlossen gegen den Antrag (1:6), die anwesenden QUH- und Grünen-Mitglieder geschlossen dafür (4:0), die SPD (1:1) und die BG (1:1) waren geteilter Meinung – jeweils ein Mitglied stimmte dafür, eines dagegen. Der Bürgermeister stimmte für den Antrag.

Dabei ging es um die  Erweiterung der bestehenden zeitlich befristeten Unterkunft für Asylsuchende. 66 Personen sollen dort untergebracht werden, einige weniger als ursprünglich geplant. Das Gebäude soll in Holzständerbauweise errichtet werden, für die Variante hatte sich der Gemeinderat im Februar 2024 mehrheitlich entschieden. “Der Bauantrag kam in der Tat sehr knapp”, so Bürgermeister Steigenbeger, “mit Baubeginn am 14.10. Das ging natürlich nicht, aber wir haben es schnellstmöglich auf die TO gesetzt.” Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet ist nach §35 Abs. 4 BauGB privilegiert, die Abweichung der erforderlichen sechs Stellplätze auf drei sei vertretbar, so die Verwaltung. Da regte sich Protest im Rat. “Privatleute müssen auch Stellplätze nachweisen und Fristen einhalten”, hieß es. Ein zusätzliches Problem war die Entwässerung – erst am selben Tag war per Mail die Stellungnahme über die Versickerungsfähigkeit des Bodens eingetroffen – “sonst wäre das Einvernehmen gar nicht vorgeschlagen worden”, so Bgm. Steigenberger. Besonders protestierte auch GR Streitberger (SPD): “Das Landratsamt zeigt besipielhaft, wie man es nicht machen soll.” Er führte aus, dass in anderen Landkreisen bereits bestehende und bewohnte Bauten von Gerichten nachträglich als Schwarzbauten klassifiziert worden seien. GR Stefferl (Grüne) zeigte Verständnis für die Kritik am Vorgehen, das wenig Fingerspitzengefühl zeige, aber sie bat um Zustimmung, da der Bau sowieso käme –  Bgm. Steigenberger pflichtete ihr bei: “Wir haben eine mehrheitliche Entscheidung getroffen, die wir nicht in Frage stellen sollten.”

Mit einer Stimmengleichheit von 8:8 gilt der Antrag nun wie gesagt als abgelehnt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans “Mörlbach-Kuglfeld” ging dafür einstimmig durch – das Ergebnis der Auslegung wurde besclossen, eine erneute öffentliche Auslegung wird durchgeführt.

First things last:
Bekanntgegeben wurde, wer die Zuschläge für die Sammelbestellung der Drehleitern für die Feuerwehren Berg, Tutzing und Gauting bekommen hat. Und dass der neue Pächter für die gemeindliche Gaststätte in Farchach nun feststeht – Namen wurden allerdings nicht genannt.

Kommentieren (3)

  1. Gast
    23. Oktober 2024 um 6:22

    Was hat das dann für Auswirkungen? Dann darf ja erst mal nicht weitergearbeitet werden?🤔

    • quh
      24. Oktober 2024 um 9:46

      Sollte man in der Tat meinen.

  2. Cédric Muth
    31. Oktober 2024 um 22:25

    Man kann Euch echt nicht alleine lassen.