Die ersten beiden Tagesordnungspunkte sind immer die gleichen: Bekanntgaben aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung, der Bericht des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat. Here we go:
- Es wurden 24 neue Kinderkrippenplätze beschlossen.
- Bis 08.08 liegen die neuen Bodenrichtwerte öffentlich aus. Danach gibt es sie nur noch kostenpflichtig.
- Eine traurige Nachricht: Der ehemalige Dritte Bürgermeister Willi Lindner ist gestorben. Seiner Familie gilt unser herzliches Beileid.
- Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Beteiligten für das Engagement bei der 1200-Jahr-Feier.
- Das Stadtradeln läuft nur noch diese Woche (Bis 17.07).
- Die Bürgerversammlung findet am 21.07.22 im Gasthof Die Post statt.
VCP (Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder) Berg Stamm Franz Kreis
GR Graf informierte darüber, dass die Pfadfinder VCP Berg am Samstag, den 16.7., ihr 25 (+1)-jähriges Jubiläum feiern. Im alten Feuerwehrhaus in Aufkirchen wird ab 12 Uhr ein Einblick ins “Pfadileben” gegeben. GR Machnik gab bekannt, dass die 30 km/h-Zone in Aufkirchen verlängert wurde.
TOP 3 : Der Fusion VHS Starnberger See und VHS Herrsching Seefeld Andechs wurde einstimmig zugestimmt. Die Geschäftsleiterin der VHS Starnberger See e.V. Christine Loibl präsentierte das Vorhaben. Die beiden VHS sollen verschmelzen, der Vertrag wurde trotz analysierter Risiken einstimmig befürwortet und in Auftrag gegeben. COVID hat den VHS stark zugesetzt, die Erwachsenenbildung ist dadurch stark zurückgegangen. Durch die Fusion bestehen bessere Möglichkeiten, den betrieblichen Ablauf aufrechtzuerhalten. Den beteiligten Kommunen entstehen keine Kosten, durch Förderungen und Rücklagen der beiden VHS kann die Fusion selbstständig gestemmt werden. Als Start ist der Januar 23 vorgesehen, die gesamte Fusion kann rund drei Jahre dauern.
TOP 4 : Der Vorbescheidsantrag Ärztehaus/VR Bank Aufkirchen wurde einstimmig negativ beschieden. Das ehemalige Ärztehaus in Aufkirchen soll abgerissen werden, darauf ein Wohn- und Geschäftshaus neu gebaut werden. Der BGM enthielt sich, da er im Aufsichtsrat des Antragstellers sitzt. Den TOP übernahm Zweiter Bgm. Hlavaty. Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das geplante Gebäude wegen seiner geplanten Kubatur nicht in die Umgebung ein. Viele Fragen des Vorbescheids konnten jedoch nicht beantwortet werden. Die Frage von GR Kalinke, ob die Bank vor Ort bleibe, wurde mit “ja, geplant ist das” beantwortet, sicherstellen könne man das jedoch nicht.
Die Halle in Sibichhausen
TOP 5 : Vorbescheid Umnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Halle in Sibichhausen in Wohnraum (Gegen 3 Stimmen abgelehnt)
Gegen das Vorhaben sprach, dass sich die äußere Gestalt deutlich verändern würde und Umbau und Eingriff zu massiv wären. Umnutzung und Umbau wären planungsrechtlich unzulässig.
TOP 6: Antrag auf Baugenehmigung am Alpenweg in Höhenrain (Gegen 2 Stimmen abgelehnt)
Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bestandsschutz durch Eingriffe am Gebäude erloschen. Das LRA hatte den Bau eingestellt. Nun ist kein Baurecht mehr vorhanden, da keine Privilegierung vorliegt. Auf Nachfrage von GR Kalinke wurde allerdings bestätigt, dass keiner der bisherigen Eingriffe die Statik betraf. GR Rothenfußer vermutete eine geplante Erweiterung. Das Resultat wäre ein Wegfallen des Baurechtes. Somit würde eine Ruine geschaffen und Wohnraum in der Gemeinde vernichtet werden. GR Schuster gab zu bedenken, das könne jedoch kein Versehen gewesen sein, da der Eigentümer selbst am Bau tätig sei, es sei somit vorsätzlich gehandelt worden. Laut Verwaltung hat auch keine Bauberatung stattgefunden.
TOP 7: Der Beschluss über Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung im ergänzenden Verfahren des Bebauungsplans “Kreuzwegstationen” wurde einstimmig genehmigt.
Der geplante Radweg am Kreisverkehr (c: Gemeinde Berg)
TOP 8 : Der Kreisverkehr am Ortseingang Berg soll radfreundlicher gemacht werden. (Einstimmig genehmigt)
Das Straßenbauamt hält den Radweg nicht für notwendig. Deshalb müsste die Gemeinde die Kosten selbst tragen. Die Umsetzung muss/kann von der Gemeinde übernommen werden. Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt werden, um die Kosten teilweise erstattet zu bekommen, Die Kosten liegen bei rund 294T€ + Planungskosten.
TOP 9 : Jahresabschluss 2012 (Einstimmig genehmigt)
Unterpunkt: Entlastung des Bürgermeisters gegen 3 Stimmen genehmigt