Neues aus dem Gemeinderat: die 7. Sitzung 2019

Vier Beschlussfassungen zum Thema Bauen enthielt die heutige Tagesordnung. Obwohl der Rat heute aus diversen Gründen ziemlich dezimiert war, fiel keine Entscheidung wirklich knapp aus. 

Zwerge auf den Schultern von Riesen? Die alte Villa de Osa inmitten der geplanten Neubauten

Der strittigste Tagesordnungspunkt war sicherlich der Bebauungsplan um die Villa de Osa in Kempfenhausen. Nach der für alle überraschenden Schließung der Schön-Klinik beschloss der Gemeinderat im Januar 2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans. Seither wurde verhandelt, und man einigte sich auf die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans. Dabei wird der Bauwerber verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und zu erschließen sowie die Planungs- und Erschließungkosten zu tragen.

 

Die denkmalgeschützte Villa de Osa soll wieder freigestellt werden, die Gartenanlage bleibt Richtung Westen gesichert. Fünf Baukörper wurden auf der Ost-, Süd- und Nordseite angeordnet, angeblich mit Durchblicken Richtung See – die aus bestimmten Winkeln sogar möglich sind. Ansonsten ist das Ziel, dass sich die neuen Baukörper “deutlich von der Villa abheben sollen”, erreicht. Eine historisierende Architektur wäre in der Tat albern gewesen, etwas mehr Luft hätte man sich jedoch durchaus gewünscht.

Ansicht Nord

GR Dr. Haslbeck fand die Bebauung zu dicht und war der Meinung, eine Klinikbebauung könne nicht automatisch Baurecht für eine Wohnbebauung nach sich ziehen. GR Fuchsenberger und GR Wammetsberger schlossen sich an und fanden die Baukörper insgesamt zu dicht und zu hoch. GR Link fand die Nutzung der bestehenden Tiefgarage und die Freistellung der Villa mit dem denkmalgeschützten Garten seien “das einzig Positive” und verglich die Ansichten vor allem von Norden und Süden mit einer Raumschifflandung. Allerdings sei bei den Verhandlungen durchaus Schadensbegrenzung betrieben worden. Mit drei Gegenstimmen wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Weiters wurde im Ortsteil Mörlbach der Neubau von vier Doppelhäusern genehmigt, während an der Maxhöhe die deutliche Aufstockung eines Einzelhauses abgelehnt wurde.

Interessant wurde es, als es um den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Remise  für Kutschen und landwirtschaftlichen Geräten für einen Pferdehof in Assenhausen ging. Bgm Monn sagte: “Um Gerüchten vorzubeugen – der Bau wurde nicht eingestellt, weil er bereits fertiggestellt wurde.” Die Remise wurde an die bestehende Reithalle angebaut, eine Privilegierung liegt nur für die Reithalle vor. Der Bauwerber erklärte in einem Schreiben, das als Tischvorlage verteilt wurde, er sei “davon ausgegangen, dass das Bauwerk als landwirtschaftliche Maßnahme anzeige- und genehmigungsfrei” sei, da es nur von einer Seite sichtbar sei. Der Kellerraum sei anstelle einer dort vorgesehenen Natursteinwand an der Ostseite errichtet worden. “Gleiches Recht für alle”, forderten GR Streitberger und GR Dr. Haslbeck, denn früher seien landwirtschaftliche Gebäude stets mit der Formulierung “vorbehaltlich der Privilegierung” genehmigt worden. Diesmal lautete der Beschlussvorschlag: “So lange dieser Nachweis nicht erbracht ist, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden” – ganz zu Recht, wie GR Steigenberger fand, da man nicht wisse, “ob sich an den Zuständen dort etwas geändert habe”. Bei dir Gegenstimmen wurde der Antrag abgelehnt.