Ja, ist denn heut’ scho’ Weihnachten?

Beinahe hätte man das annehmen können bei der ersten Gemeinderatssitzung, die Bürgermeister Monn nach seiner Operation wieder leitete. QUH-Gemeinderätin Elke Grundmann überreichte ihm jedenfalls kurz vor Sitzungsbeginn einen von Schülern selbst gebastelten Adventskranz, frisch vom Weihnachtsbasar im LSH Kempfenhausen, dessen Elternbeirat sie vorsitzt. CSU-Gemeinderat Andi Hlavaty zog sofort nach und präsentierte dem Bürgermeister zum Wiedereinstieg ein kleines Rosentöpfchen. Ich wiederum bekam freundlicherweise wegen meines Hexenschusses einen eigenen Stehtisch – persönlich vom geschäftsführenden Beamten der Gemeinde hereingerollt – danke!

Die Tagesordnung versprach einen kurzen Abend, da bei kaum einem Punkt wirklich Spielraum und Diskussionsbedarf vorhanden war.

So fiel zum Beispiel der erste Beschluss über die Förderung des Baus der Dreifachturnhalle auf Biberkor einstimmig aus – längst war man sich einig gewesen, dass man aufgrund der Mitnutzung der örtlichen Vereine für die Erweiterung auf eine Dreifachhalle einen Investitionskostenzuschuss leisten wolle. Lediglich der Gemeinderatsbeschluss fehlte noch offiziell, da der Bürgermeister alleine nicht befugt ist, mehr als 30.000 Euro zu bewilligen. 300.000 € wurden daher nachträglich noch genehmigt, und für 2010 wurden noch weitere 200.000 € in Aussicht gestellt – längst geklärte Positionen, die nur noch offiziell abgesegnet werden mussten.


Habichtweg Höhenrain

Der nächste TOP brachte BG-GR Reiser in Rage. Es ging um eine Bauvoranfrage am Habichtweg – die Höhenrainer Areal- und Agrarpflegemaschinenfirma Kalinke möchte dort einen Schulungsraum an das bestehende Wohnhaus anbauen. Obwohl der Gemeinderat einhellig gegen eine erweiterte Wohnnutzung auf dem Gelände ist und eine gewerbliche Nutzung befürwortet, wurde plausibel gemacht, dass rein rechtlich eine Genehmigung des Bauvorhabens gar nicht möglich wäre – und mit einer Genehmigung tue man dem Bauwerber auch keinen Gefallen. Was wiederum BG-GR Reiser auf die Palme brachte: “Das Landratsamt fährt einen beispiellosen, nicht nachvollziehbaren Schlingerkurs, dessen Opfer die Gemeinde und die Bauwerber sind. Es ist ein Trauerspiel. Man sollte an die Vernunft des Landratsamts appellieren.” BGM Monn, stets auf Harmonie bedacht, bat von Schuldzuweisungen abzusehen und keine Fronten zwischen Gemeinde und LRA aufzubauen. Aber er betonte, die Gemeinde hätte sich schließlich das Thema Gewerbeförderung auf die Fahnen geschrieben, daher wolle man die Firma Kalinke auf jeden Fall unterstützen. Ein dummes Dilemma – man unterstützt ein Vorhaben, kann aber von rechtlicher Seite her gar nicht dafür stimmen, wie allseits betont wurde. Zumindest hat es sich in den Köpfen festgesetzt

Im Zuge dessen wurde im Anschluss beschlossen, den Bebauungsplan für das fragliche Gebiet weiterzuverfolgen, mit dem Ziel einer “geordneten außenbereichsverträglichen Bebauung und Nachnutzung”. Der Aufhebung der erst am 27. Oktober (“pro forma”, so GR Reiser) verhängten Veränderungssperre wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Ansonsten gab es noch kleine Umnutzungen, Verschiebungen von Baufenstern, Ausschreibungen und Zuweisungen an Ausschüsse – und dann war ganz plötzlich die Sitzung zu Ende – nach 55 Minuten. Ja, war denn heut’ scho’ Weihnachten?

Kommentieren (5)

  1. gml
    25. November 2009 um 17:19

    Bauvoranfrage Habichtweg Trotz der löblichen Grundhaltung unseres GRs in dieser Angelegenheit verstehe ich den Sachzusammenhang einfach nicht.

    Des weiteren:
    + was, bitte, ist ein ‘Bauwerber’?
    + ist diese Terminologie im Sinne von Bürgerrechten noch zeitgemäß?

    • Elke Link
      25. November 2009 um 17:32

      Terminologie Ein Bauwerber ist jemand, der einen Bauantrag stellt, etwa synonym mit Bauherr. Sie wiederum scheinen der Meinung zu sein, ein Bauwerber sei ein Bauherr, der seiner Grundrechte verlustig ging. Dem ist nicht so, auch trotz Fachsprache nicht.

    • gml
      25. November 2009 um 17:55

      Bauherr – Bauwerber Warum bleiben wir dann nicht beim zeitgemäßeren ‘Bauherrn’

      ‘Bauwerber’ scheint ja jemanden zu beschreiben, der sich (bei der Obrigkeit) um einen Bau be’wirbt’. Das entspricht nicht der Rechtslage. Der Grundstückseigner hat ein Recht (im Rahmen der Gesetze) darauf zu bauen.

    • Elke Link
      25. November 2009 um 22:12

      Und ob! … das der Rechtslage entspricht. Schließlich kann nicht einfach jeder Grundstückseigner bauen, wo und was er will, zumal nicht im Außenbereich – das anzunehmen wäre nun wirklich naiv. Zudem ist das Lemma “Bauherr” schon in Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der hochdeutschen Mundart von 1811 aufgeführt, auch im Grimmschen Wörterbuch ist es vorhanden, “Bauwerber”, das mir eher fach- bzw. sondersprachlich erscheint als historisch, jedoch nicht. Soviel zu dem Argument “zeitgemäß”.

    • gml
      26. November 2009 um 9:15

      Bau … sehr interessant – danke schön!
      Politisch bleibe ich bei meiner bürger-freiheitlichen Gesinnung, aber etymologisch folge ich Ihnen mit Dank.
      Ihr
      GML