Menu
  • Elke Link

    Elke Link

    Listenplatz 1
  • Dr. Andreas Ammer

    Dr. Andreas Ammer

    Listenplatz 2
  • Martin Snajdr

    Martin Snajdr

    Listenplatz 3
  • Elke Grundmann

    Elke Grundmann

    Listenplatz 4
  • Cédric Muth

    Cédric Muth

    Listenplatz 5
  • Chiara Brunnhuber

    Chiara Brunnhuber

    Listenplatz 6
  • Cornelius Verenkotte

    Cornelius Verenkotte

    Listenplatz 7
  • Susan Gately Köchner

    Susan Gately Köchner

    Listenplatz 8
  • Klaus Böck

    Klaus Böck

    Listenplatz 9
  • Andrea Kirsch

    Andrea Kirsch

    Listenplatz 10
  • Andreas Huber

    Andreas Huber

    Listenplatz 11
  • Anna Gastl-Pischetsrieder

    Anna Gastl-Pischetsrieder

    Listenplatz 12
  • Jonas Goercke

    Jonas Goercke

    Listenplatz 13
  • Andreas von Meyer zu Knonow

    Andreas von Meyer zu Knonow

    Listenplatz 14
  • André Weibrecht

    André Weibrecht

    Listenplatz 15
  • Christian Kalinke

    Christian Kalinke

    Listenplatz 16
  • Michael Kundt

    Michael Kundt

    Listenplatz 17
  • Harald Kalinke

    Harald Kalinke

    Listenplatz 18
  • Ralf Grundmann

    Ralf Grundmann

    Listenplatz 19
  • Dr. Jokl Kaske

    Dr. Jokl Kaske

    Listenplatz 20

Es wird weiter in die Hände gespuckt

Unbeeindruckt von der bald fälligen Entscheidung über das Bürgerbegehren wird in den Waldhäuser Gräben auf den vier WEA-Baustellen weitergebaut. “Alles andere wäre zum jetzigen Zeitpunkt Unsinn. Ein zeitlicher Verzug würde die Anleger – darunter auch die Gemeinde – richtig viel Geld kosten”, meint Dipl.-Ing. Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG.


Eiszeitgletscher haben große Findlinge in das Gebiet transportiert


Die Baugrube für das Fundament von WKA 2 wird ausgehoben


Bodenarbeiten bei WKA 4

Derzeit werden Erdarbeiten verrichtet. Nach der Entfernung der Wurzelstöcke wird der Boden für den Kranstellplatz und für die Fundamente vorbereitet.

Und damit zu der Frage, die derzeit viele beschäftigt: Ja, das Landratsamt ist derzeit immer noch mit der Prüfung des Bürgerbegehrens beschäftigt.

Spielen wir den Fall der Fälle durch:

1. Das Bürgerbegehren wird vom Landratsamt für zulässig erklärt.

2. Der Gemeinderat folgt der Einschätzung des Landratsamts und lässt das Bürgerbegehren zu.

3. Es kommt spätestens im August zu einem Bürgerentscheid. Der Bürger stimmt darüber ab, ob die Gemeinde Berg “als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG (…) sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt (…) damit die bestehende Genehmigung bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird (…)

4. Die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen (mindestens aber ca. 1200 Berger) votiert mit JA.

5. Die Gemeinde Berg beauftragt dann Herrn Sing – und das ist die wohl einzig “zulässige Rechtshandlung”, denn das Projekt wurde ja bereits verkauft – eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Denn ein Baustopp wäre ein “außerordentliches Geschäft”, über das der Geschäftsführer nicht alleine entscheiden kann. Es gäbe also eine Gesellschafterversammlung. BGM Monn müsste dann, weil er an das Votum der Bürger gebunden wäre, bei der Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses für einen Baustopp stimmen. Wie allerdings die anderen Kommanditisten und Investoren, die die Mehrheit haben, über einen Baustopp entscheiden würden, darüber kann nur spekuliert werden, aber …

6. … man könnte es sich vorstellen.