Heute, um 14.45 fand vor dem Landgericht München die nunmehr 3. Verhandlung in der Sache Genz gegen den QUH-Vorsitzenden Ammer statt. Diesmal ging es u.a. um eine geforderte Schadensersatzzahlung von “mindestens 30.000 €” für einen vor ca. 14 Monaten hier im Blog erschienenen Artikel. – Für die vielen guten Wünsche, die uns von allen Seiten erreichten und dorthin begleiteten, bedanken wir uns herzlich.
Zusatz nach der Verhandlung: Das Urteil wurde für den 27. April in Aussicht gestellt. Wir sagen dazu natürlich nichts. Nur soviel: Den Satz des Tage sprach der Anwalt der Gegenseite aus. Er behauptet, der Kläger fühle sich “terrorisiert” und “hingestellt als jemand, der den Unfrieden ins Dorf gebracht hat.”
und … ? … was ist rausgekommen?
Noch nichts. Das Urteil gibt es erst am 27. April.