Unfrieden im Dorf

Heute, um 14.45 fand vor dem Landgericht München die nunmehr 3. Verhandlung in der Sache Genz gegen den QUH-Vorsitzenden Ammer statt. Diesmal ging es u.a. um eine geforderte Schadensersatzzahlung von “mindestens 30.000 €” für einen vor ca. 14 Monaten hier im Blog erschienenen Artikel. – Für die vielen guten Wünsche, die uns von allen Seiten erreichten und dorthin begleiteten, bedanken wir uns herzlich.

Zusatz nach der Verhandlung: Das Urteil wurde für den 27. April in Aussicht gestellt. Wir sagen dazu natürlich nichts. Nur soviel: Den Satz des Tage sprach der Anwalt der Gegenseite aus. Er behauptet, der Kläger fühle sich “terrorisiert” und “hingestellt als jemand, der den Unfrieden ins Dorf gebracht hat.”

Kommentieren (2)

  1. QUH-Gast1
    7. Februar 2011 um 20:50

    und … ? … was ist rausgekommen?

    • quh
      7. Februar 2011 um 21:02

      Noch nichts. Das Urteil gibt es erst am 27. April.