Am Samstag gab das Robert-Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Starnberg mit 81,3 an. Das bedeutet, dass sie am dritten Tag in Folge über 50 liegt – und damit gelten ab Montag, den 30. August, wieder Einschränkungen.
Hier gilt 3G
Betroffen sind die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie öffentliche und private Veranstaltungen:
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt. In geschlossenen Räumen gilt hier die 3-G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete).
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen. Hier jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen.
Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
In Berg gab es bisher 244 Fälle.