Die Wadlhauser Gräben schrumpfen

Der Presse hat der Gemeinderat von Berg vor einigen Wochen entnehmen können, dass den Anliegen der Bürger Neufahrns (und einigen Nachfragen der QUH) entgegengekommen und das Gebiet für die WKA verkleinert werden wird. Der Stadtrat von Starnberg hat – anders als der Gemeinderat von Berg, den es eigentlich betrifft – auch vier Wochen schon erfahren, wie das bewerkstelligt werden soll: Die Beeinträchtigung des Blickfelds von Neufahrn aus soll höchsten 75 Grad betragen.

Gestern konnte der Gemeinderat ebenfalls aus der Presse erfahren, was er am nächsten Dienstag beschließen wird: Dort hieß es “Die Gemeinde hat das Gebiet verkleinert”.


Ausriss aus dem Merkur

Wir wissen nicht, wer sich in diesem Fall behauptet, “die Gemeinde” zu sein. Der Gemeinderat, das entscheidende Organ in diesem Fall, wird jedenfalls am nächsten Dienstag über den Fall erstmals beraten, nachdem er diese Woche – lange nachdem die Pläne längst auf dem Tisch und bei der Presse lagen – endlich informiert wurde.

Im Raum steht auch immer noch die alte Frage, die GR Ammer vor Monaten bereits stellte: Ob nicht der Abstand zu der Wohnbebauung im Westen (Siebenwirth), die derzeit nur 600m beträgt, auf irgendeine Art noch erhöht werden könnte. Damals antwortete der Kreisbaumeister auf diese Frage kategorisch “Nein”. Es könnte aber sein, dass auch hier etwas planerische Vernunft einzieht.

Außerdem kam heute – nachdem GR Ammer mehrmals vehement nachgefragt hatte – per Post bei den Räten glatt ein Plan an, auf dem detailliert Standorte mit Windstärken über 6 m/s eingezeichnet sind. Dieser Plan (nach einem Gutachten Guttenberger v. 4.11.) war der ursprünglichen Ladung rätselhafterweise wieder nicht beigelegt worden.

Kommentieren (8)

  1. QUH-Gast
    11. November 2011 um 16:51

    Die Wadlhauser Gräben schrumpfen zwar … … aber nicht so, wie sie schrumpfen sollten, wenn man die Negativwirkungen der Windkraft auf die Bevölkerung wirklich Ernst nehmen würde. Denn das Hauptproblem für die Anwohner ist beileibe nicht die Sichtbeeinträchtigung, sondern natürlich die Schallentwicklung: WEAs haben bekanntlich die unangenehme, weitgehend konstruktionsbedingte Eigenschaft, bereits bei sehr geringer Energieleistung fast ihre volle Schallleistung zu erbringen (und je größer der Rotordurchmesser, umso mehr kommt dieses Mißverhältnis zum Tragen). Mit anderen Worten: Die Anlagen werden bei unseren Windverhältnissen kaum Strom, zugleich aber erheblichen Lärm produzieren, und das fast pausenlos das ganze Jahr über, da sie bereits bei 2-3 m/s Wind anfahren. Man sehe sich das Produktblatt der SWT 2.3 an (http://dl.dropbox.com/u/45606557/siemens_windenergieanlage_swt-2.3-113.pdf): Anfahrgeschwindigkeit 3 m/s, Leistung bei 6 m/s Wind: läppische 20% der Nennleistung. Dann lese man z.B. hier S. 537 nach:
    http://books.google.de/books?id=_q-J66dOw9IC&pg=PA545&lpg=PA545&dq=maximale+Anzahl+der+zul%C3%A4ssigen+Windkraftanlagen&source=bl&ots=wtlk9Z7xcs&sig=QAalGxz-mP_HmCDuBp1h5v_eNAI&hl=de&ei=sMK7TubABYON4gTemY0v&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=8&ved=0CEcQ6AEwBw#v=onepage&q&f=false
    Man wird erkennen, dass bei 20% Energieleistung mit ca. 95-100 db(A) (von max. 105 db) Schallleistung zu rechnen ist! Kaum besonders intelligent, das bißchen Energie mit dieser gewaltigen Einschränkung an Lebensqualität zu erkaufen. Und dabei ist von den weitaus subtileren und langwierigeren Gesundheitsfolgen durch tieffrequenten und Infraschall noch gar keine Rede.
    Das einzige, was hier helfen könnte, wäre eine dauerhafte und gerichtlich unumstößliche Begrenzung der Anlagenanzahl. Und diese kann definitiv nicht anders erreicht werden, als durch die Beschränkung der zur Verfügung gestellten Fläche. Das meint aber: nicht hier ein bißchen, dort ein bißchen abschneiden, damit’s etwas netter aussieht und man sagen kann, man habe etwas getan und sei den Neufahrnern, Fachnern und Mörlbachern substantiell entgegengekommen; sondern Beschränkung auf diejenige Fläche, die für 4 Anlagen tatsächlich nötig ist, und das wären bei den gegebenen Standorten etwa 80 ha. (Was spricht denn da – aus Berger Sicht – dagegen?) Alles andere ist Augenwischerei. Und ich weiß unter Garantie, dass Herr Kühnel das auch weiß!

    Noch eine Anmerkung:

    Es ist durchaus möglich, dass die Überlegungen des Aviators in der Praxis nicht zutreffend sind. Das unten stehende Zitat aus einer bekannten Dänischen Studie (http://unsersattelberg.files.wordpress.com/2011/06/tieffrequenter_larm_von_grossen_windkraftanlagen-1.pdf) zeigt, dass man damit zu rechnen hat, dass vor allem Nachts regelmäßig eine erhebliche Störung von den geplanten WEAs > 2 MW ausgehen wird. Der in derselben Studie berechnete Mindestabstand für gesunden Schlaf bei geschlossenen Fenster liegt je nach Wetterlage bei mehr als 3,4 km von einer solchen Anlage mit > 2 MW Leistung. Viele kleine Anlagen mit derselben Gesamtleistung würden weitaus weniger Lärm erzeugen als wenige große Anlagen. Es ist also insgesamt alles andere als wahrscheinlich, dass ein normales Leben im Nordteil der Gemeinde Berg nach Bau der 4 Anlagen noch gegeben sein wird. Zu verantworten haben dies die Entscheidungsträger.
    Hier ein Textausschnitt:

    “Mittlerweile haben mehrere Studien gezeigt, dass die realen Windgeschwindigkeitsprofile sehr variieren und oft vom angenommenen logarithmischen Profil erheblich abweichen (van den Berg [77], Botha [78], Palmer [79], Bowdler [80]). In einer stabilen Atmosphäre, wie sie oft nachts
    vorkommt, können die Varianten mit der Höhe viel größer sein als angenommen, z.B. mit einer hohen Windgeschwindigkeit in Rotorhöhe und nur wenig Wind am Boden. Eine große Variation der Windgeschwindigkeit quer über dem Rotorareal erhöht die Modulation des WKA-Lärms, und das
    normale Wischgeräusch der Flügel ändert sich in ein belästigendes, impulsartig wummerndes Geräusch wie z.B. von van den Berg [28, 81, 82] und Palmer [83] beschrieben. Der Effekt ist deutlicher bei den großen WKA, wo der Unterschied der Windgeschwindigkeit an der Rotoroberkante
    und -unterkante bedeutend sein kann. Dieser Effekt wird in der Regel nicht bei den Lärmmessungen erfasst, da diese hauptsächlich während der Tageszeiten ausgeführt werden, an denen das logarithmische Profil aber eher gewöhnlich ist. Eine andere Konsequenz großer Varianten der Windgeschwindigkeit mit der Höhe ist, dass die WKA Lärm emittieren kann, der einer hohen Windgeschwindigkeit entspricht – und viel stärker als
    angenommen bei einer gemessenen Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe – während es auf dem Boden still ist. Es ist daher mehr WKA-Lärm vorhanden als erwartet, bei weniger Wind, und der WKA-Lärm wird daher nicht mit natürlichem windverursachten Schall maskiert worden sein, wie er vielleicht geworden wäre mit dem logarithmischem Profil.”

    • aviator
      12. November 2011 um 8:52

      @QUH-Gast Die in den Studien ermittelten Verläufe des Windzunahmefaktors über die Zeit in Abweichung von der logarithmischen Windzunahme erscheinen mir plausibel. Am aussagekräftigsten finde ich das Papier von van den Berg, da dort tatsächliche Meßwerte in verschiedenen Höhen an einem freistehenden Mast im holländischen Flachland in Meeresnähe mit geringen Rauhigkeiten verwendet werden.

      Nur: Wesentlich mehr als der von mir pauschal angesetzte Winderhöhungsfaktor von 2.0 ist auch darin nicht belegt. Für 140m Höhe schwankt dieser Faktor bei van den Berg im Tagesverlauf zwischen 1.4 und 2.6. Um die OBI-Meßwerte an die WKA-Rentabilitätsgrenze zu heben, wäre aber durchgehend (24h pro Tag) ein Faktor von 4.22 erforderlich, der in keiner der Studien auch nur annähernd erreicht wird:

      Durchschnittswerte (2008/2009/2010 gemittelt):
      ****************************************************
      Windgeschwindigkeit in 20m Hoehe : 1.37 m/s
      Angenommener Windzunahmefaktor : 4.22
      Windgeschwindigkeit in 200m Hoehe : 5.79 m/s
      Windrichtung : 198 Grad

      WKA-Leistung (Siemens SWT-2.3-113) : 729.0 kW
      Stromerzeugung pro Jahr (SWT 2.3) : 6.398 GWh

      Bezüglich der Diskrepanz zwischen den Windmeßwerten im Stadtbereich München und in OBI habe ich mit dem Meteorologen der Ludwig-Maximilians-Universität gesprochen, der die Meßanlage betreut. Auch dort werden Mittelwerte (über 10 Minuten) verwendet, aber er sagte sofort, daß diese Werte aufgrund von Verwirbelungen und Venturi-Effekten in der Stadt stark überhöht sind. Aus diesem Grund betreibt die LMU noch eine weitere Meßanlage in Garching, deren 20m-Windgeschwindigkeiten wiederum sehr gut mit den OBI-Werten korrelieren:

      http://www.meteo.physik.uni-muenchen.de/dokuwiki/doku.php?id=wetter:garching:neu:zeitreihe

      Dann habe ich mich noch mit der Aussage von “Aglio E Aiolos” beschäftigt, der Ertrag einer WKA würde allein durch die Höhe des Geländes über dem Meeresspiegel mit 1% pro Höhenmeter zunehmen. In diesem Fall müßte bei vergleichbaren Meßzeitpunkten und Bedingungen die Windgeschwindigkeit auf der Zugspitze (Höhendifferenz 3000m – 600m = 2400m) etwa um den Faktor der dritten Wurzel aus 25 = 2,92 höher sein als in OBI.

      Eine Windgeschwindigkeit von 6 m/s in OBI sollte daher – wenigstens annähernd – mit einer von 6 * 2,92 = 17,54 m/s auf der Zugspitze einhergehen (77 km Entfernung). Kurze Stichprobe: Am 26. März 2011, an dem die Windgeschwindigkeit in OBI zeitweise immerhin 6 m/s betrug, war die höchste Durchschnittswindgeschwindigkeit auf der Zugspitze aber nur 9,8 m/s. Das kann man hier nachschauen:

      http://www.schneefernerhaus.de/nc/wetterdaten/deutscher-wetterdienst.html?pageid=1102&kanalid=2201&datum=26.03.2011

      Eine ganze Reihe weiterer Stichproben ergab vergleichbare Resultate. Hinzu kommt, daß die mit der Höhe sinkende Luftdichte die Energie des Windfeldes stark vermindert. Es erhebt sich daher die Frage, ob die Aussage von “Aglio E Aiolos” eine wissenschaftliche Basis hat. Ich habe keine gefunden, und durch Meßwerte läßt sich das, wie oben dargestellt, auch nicht belegen.

      Nächste Woche geht meine eigene Meßanlage in Betrieb. Diese wird u.a. die Winddaten mit einer Auflösung von einer Minute aufzeichnen, die ich dann zunächst über einen Zeitraum von einem Monat mit den OBI-Daten vergleiche.

    • QUH-Gast
      12. November 2011 um 15:06

      @Aviator Ehrlichen Dank, Herr Stock! Es macht einfach Freude, sowas an Objektivität zu beobachten. Wenn diese doch nur bei allen Beteiligten gegeben wäre!

      Ihr (besorgter und erfreuter) QUH-Gast

  2. bobbylion
    11. November 2011 um 17:47

    Schön Platz für 20 WKAs Klar weiss es der Kühnel; in seiner Heimat – Krailling wird gar nix aufgestellt – da ist der Wind (mit 5,9-6,1 m/s) zu gering.

    Unter willige Mitarbeit (der manchmal ach so kritischen) Gutmenschen werden Dörfer, Wälder und Existenzen kaputt gemacht. Alles wurscht. Hauptsache man geht ins Bett mit gutem Gewissen.

    Erstmal alles so angestossen und jetzt “kritische Fragen”. Berger GRs können stolz auf ihre Leistung sein.

    Was den Lärm betrifft, da wissen es die Gutmenschen auch besser – die sind ja schon mal zum Autobahn gegangen und fanden das auch laut und nicht schön.

    Eine Tragödie…

  3. Nicht ob sondern wo
    11. November 2011 um 18:28

    ??? Irgendwie habe ich langsam den Eindruck, auf der Leitung zu stehen, denn immer mehr Dinge sind es, deren Sinn und Zweck sich mir nicht so recht erschließen. Diesmal ist es folgendes: “Im Raum steht auch immer noch die alte Frage, die GR Ammer vor Monaten bereits stellte … Damals antwortete der Kreisbaumeister auf diese Frage kategorisch “Nein”. Es könnte aber sein, dass auch hier etwas planerische Vernunft einzieht.”
    Mein Problem: Warum hat GR Ammer dann nicht einfach mit “Nein” gestimmt, wo doch keine “planerische Vernunft” vorliegt? Warum lässt man sich überhaupt von diesem “planerisch unvernünftigen” eigentümlichen Baumeister, der offensicht nichts weiter ist, als ein willfähriger Handlanger, überhaupt sagen, was man zu beschließen habe? Mir erscheint das schon ziemlich unselbständig im Denken und Handeln.

    • Elke Link
      12. November 2011 um 0:47

      Das Gegenteil … ist der Fall. Der zu erwartende Windertrag ist übrigens nur ein Teil der Kriterien, die bei der Errichtung von WKA eine Rolle spielen. Zur planerischen Vernunft: Gut Ding will Weile haben – vieles erschließt und ergibt sich schlichtweg nicht sofort. Und zu dem nächsten Kommentar “Jeder kann WKA aufstellen” sei lediglich gesagt: Ja, das ist so, wenn man sich nicht rechtzeitig um entsprechende Verträge bemüht, und es ist um so mehr so, wenn man keinen Teilflächennutzungsplan aufstellt. Seit Söder. Aber ändert sich nun was mit der Umverteilung der Ministerposten?

  4. bobbylion
    11. November 2011 um 22:53

    JEDER KANN WKAs AUFSTELLEN Seerieder hat es mehrfach gesagt man muß nur zuhören: JEDER KANN WKAs auf der Fläche beantragen. Mit der Zustimmung zu dem Plan wie er jetzt steht lässt Berger GR eine Lawine lös.

    Die Verantwortung für 15-25 WKAs, zerstörten Wald, verprassene Steuergelder, sinnlosen Tierenmord und Zerstörung mehrere Dörfer liegt dann alleine bei dem GR Mitgliedern.

  5. bobbylion
    12. November 2011 um 10:15

    Anzahl WKAs – Berger GR Verantwortung Sehr geehrte Frau Link,

    es geht mittlerweile einzig und allein um Berger GR Votum am Dienstag. Wenn für das Gebiet in dieser Grösse vom GR mit “JA” votiert wird – kann man nichts mehr ändern. Dann werden in dieses Gebiet garantiert so viele WKAs hineingestellt wie es nur geht (also Anzahl WKAs = Gebietsgröße dividiert durch ca. 15 HA). Dies ist ganz klar vom Staatsforst kommuniziert worden.

    Wenn es Berg wirklich um 4 WKAs geht dann genehmigen sie (GR) bitte auf keinen Fall ein Fläche grösser als ca. 70 HA. Alles andere ist fatal für die umliegenden Dörfer, Tiere, etc. Und das ist genau wofür Kühnel und Co sie (GR) instrumentalisieren – ein Gebiet dem LK Starnberg zu verschaffen in den alles was wo anders nicht erwünscht ist hineingesteckt wird.

    Ein Gebiet in den man in Zukunft mehr als 4 WKAs hineinbaut – also alles über ca. 70 HA – ist dann 100% auf dem Gewissen der Berger GR. Da wird “ich habe nich alles gewusst” oder “ich habe ja kritische Fragen gestellt” nicht zählen.

    Anders gesagt – stimmen Sie einem 250-300 HA Plan zu – werden GARANTIERT 17-20 WKAs innerhalb von 5 Jahren stehen.

    Das ist dann Berger GR VERANTWORTUNG.