Es gibt Gemeinderatsitzungen, bei denen es nicht klar ist, ob sie absurdes Theater oder schlechte Comedy sein wollen. Gestern ging es um Hundeleinen, Schwimmbadabdeckungen und “Vergnügungsrecht”. Zuerst aber wurden Grüße aus dem Fuchstal übermittelt.
Der will nur spielen! – Haushund in Rottweilerform (Abbildung: Caronna)
Die Gemeinde Fuchstal grüßt die Gemeinde Berg. Auch dort hat man es – gegen den Willen der Staatsregierung – erfolgreich geschafft, 4 Windräder aufzustellen. Man teilt sich das Ingenieurbüro und das Schicksal. Aus dem Rat wurde die Frage gestellt, wie denn die vorläufige Bilanz der 4 Berger Windräder sei … Antwort wurde für die nächste Sitzung versprochen.
Dann das absurde Theater: BGM beantwortete ein Anfrage von Julia Galloth (Grüne), ob es ein Anleingebot für Hunde in der Gemeinde geben könne. – Nein, dies könne nicht für eine ganze Gemeinde ausgesprochen werden. Möglich sei dies erst ab einer Widerristgröße (bitte googeln sie selbst) von 50 cm. Julia bestritt darauf, diese Nachfrage überhaupt gestellt zu haben, fand sie aber trotzdem gut. Aus der Verwaltung wurde die offizielle “Beißstatistik” (so etwas gibt es) der Gemeinde referiert, die nur zwei “Beißbissvorfälle” (ja, das Wort fiel) im Jahr verzeichne und der Bürgermeister brachte das offenbar gesetzlich verankerte “Bedürfnis der Hunde auf Freilauf” ins Spiel. CSU und SPD reklamierten dann beide das Urheberrecht der Anfrage jeweils für sich. Hundebesitzer Andi Hlavaty konnte das Problem nicht erkennen, wurde aber als “befangen” bezeichnet. Puh. Eine Gemeinde muss glücklich sein, die solche Probleme hat. Die Nutztierpartei QUH hielt sich in der Diskussion vornehm zurück.
Auch die Baugenehmigungstagesordnungspunkte hatten es in sich: Es ging um eine Poolüberdachung in Oberberg, eine Hebebühnengarage in Allmannshausen und um die Widmung von 61m des Josef-und-Rosina-Werner-Platzes in Höhenrain als Ortsstraße. Puhpuh.
Einsamer Höhepunkt der Sitzung: Der nimmermüde engagierte GR Haslbeck (CSU) hatte offenbar als einziger den “Neuerlass der Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Archivs der Gemeinde Berg” durchgeackert und tatsächlich in §5 einen Schreibfehler entdeckt: dort sei von einem “Vergnügungsrecht” die Rede; das müsse doch sicherlich “Verfügungsrecht” heißen. Wie so oft hatte Haslbeck recht. Puhpuhpuh, das ist gerade noch einmal gut gegangen. Sonst hätte das Archiv womöglich sein “Vergnügungsrecht” einklagen können.
Die Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung musste auch noch genehmigt werden. Einstimmig wie alles!