Die neue Abwassergebühr ist da / die neue Regenwassergebühr ist noch nicht da.

In einem unscheinbaren Briefkuvert ohne Absender flatterten jetzt die “Vorauszahlungsbescheide” für die “Schmutzwassergebühren” ins Haus. Überraschungen gab es keine, aber begriffen, was da gerade passiert, haben bisher vielleicht die Wenigsten.


Eine kräftige Erhöhung der Schmutzwassergebühren war fällig

Die gute Nachricht: Entgegen den ersten Gerüchten (vgl. die QUH vom August 2013: /?p=1405 ) steigt die Schmutzwasser-Gebühr, die seit diesem Jahr nicht mehr an die Gemeinde, sondern an den neuen “Abwasserverband Starnberger See” zu entrichten ist, von bisher 2,12 € nicht auf 2,70 €, sondern nur um 25% auf 2,64 €. Alle Beteiligten sind sich einig, dass diese Gebührenerhöhung eh fällig gewesen sei.

Die schlechte Nachricht: die zusätzlich zu entrichtende “Regenwasser-Gebühr”, um deren Berechnung es im letzten Jahr einige politische Meinungsverschiedenheiten gab, ist in dieser Erhöhung noch nicht enthalten. Dazu wurde nur eine Broschüre verschickt, die noch keine Beträge enthält.

Trotzdem steht jetzt schon fest, dass die neue Gebühr pro versiegeltem qm Grund oder nicht versickertem Dach zusätzlich 0,85€ pro Jahr betragen wird.


Die neue Regenwasser-Gebühr errechnet sich nach Dachfläche und versiegelter Grundfläche (Abbildung aus der Info-Broschüre)

Die Auseinandersetzung um die “Regenwassergebührenerhebungsbescheide” findet sich im QUH-Blog u.a. hier: /?p=1334/ . Wer sein Regenwasser ordnungsgemäß versickert (dies wurde in den Neu-Berechnungen oft nicht berücksichtigt), kann seine Dach- und Gartenflächen, die der Berechnung zu Grunde liegen, – wie der QUH versprochen wurde, “sogar nach Erhalt der Bescheide im Frühjahr 2014” noch korrigieren lassen. Ein genauer Blick auf die Bescheide ist also zu empfehlen.

Der Verband teilte obendrein mit: “Eingeflossen in die Gebührenhöhe sind unter anderem Betriebs- und Personalkosten, Investitionen, aber auch die in den nächsten Jahren vorgesehene Untersuchung der Grundstücks-entwässerungsanlagen.”