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  • Anna Gastl-Pischetsrieder

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  • Jonas Goercke

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  • Andreas von Meyer zu Knonow

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  • André Weibrecht

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  • Christian Kalinke

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Die Berger Ortsmitte

Jeder Neubau entscheidet darüber, ob eine Stadt oder ein Dorf öffentlich belebte Orte werden oder menschenleere Steinwüsten”, hieß es am Wochenende in der SZ. In der Berger Ortsmitte entsteht hoffentlich ein belebter Ort.

Eine allererste Vorstudie des Gebäudeensembles, das in der Berger Ortsmitte entstehen soll

“Ich will keine einzige Befreiung beantragen”, so lautet Rainer Behlkes frommer Wunsch für die Bebauung der Ortsmitte Berg. Es ehrt den Investor, der die Ortsmitte Berg neu gestalten wird, dass er versucht, einvernehmlich zum Ziel zu gelangen. Was soll denn eigentlich entstehen?

Geplant sind 15 Wohneinheiten plus Läden. Ursprünglich waren im ersten Stock ein bis zwei Arztpraxen vorgesehen, leider fanden sich aber bisher keine Berger Ärzte, die aus ihrem bisher genutzten Erdgeschoß weichen wollten. Im Erdgeschoß des Neubaus werden Ladenflächen realisiert, drei oder vier Geschäfte können dort einziehen, auch eine gastronomische Nutzung ist denkbar. Rainer Behlke möchte die Räume gerne persönlich vermieten und hört sich auch schon in Berg um – allerdings werden erst etwa ein halbes Jahr vor der geplanten Fertigstellung 2020 Nägel mit Köpfen gemacht. Die Ladenflächen sollen allerdings schon frühzeitig vergeben werden – möglichst bald nach dem positiven Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat. Im Galeriegeschoß entstehen zusätzliche drei Wohnungen, die aus der Tiefgarage mit einem Lift erreicht werden können. Entsprechend der Bayerischen Bauordnung wird auch eine gewissen Anzahl Wohnungen barrierefrei gebaut. In den Außenbereich kommt ein Spielplatz, die Tiefgarage wird von der Postgasse aus anzufahren sein, der Brunnenbereich mit den Sitzbänken wird – in Gemeindebesitz – erhalten. Der bisherige Trampelpfad von der Bushaltestelle zur Postgasse wird nicht weiterbestehen können.

Langfristig soll kein Teileigentum entstehen, so Rainer Behlke. Jetzt muss erst einmal – nach der Änderung des Bebauungsplans  (die Satzung wird voraussichtlich am 20.2. im Gemeinderat sein) – der Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht werden und dann weiter zum Landratsamt.

Es tut sich was.