Morgen ist es soweit. Vor dem Oberlandesgericht im Justizgebäude an der Prielmayerstraße 5 (Stachus) wird um 14.30 im Sitzungssaal E 10 das Berufungsverfahren gegen den QUH-Vorsitzenden Ammer wegen dessen Berichterstattung über den CSU-Beitritt eines örtlichen Großgrundbesitzers verhandelt. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Wir werden da sein.
Freiheit oder …?
Der Berufungs-Prozess ist eine wichtige Vorentscheidung für die – extra vom Gericht zu behandelnden – Schadenersatzforderungen der Kläger von der Maxhöhe.