Der Landtag wolle beschließen …

Auf Grund diverser – wie üblich etwas populistischer – Aussagen unserer Landesregierung gibt es immer noch falsche Meinungen über die momentane Gesetzeslage bezüglich der Genehmigung von Windkraftanlagen. So wurde auch unlängst hier in den Kommentaren behauptet, es gäbe einen Stichtag im Februar, nach dem keine WKAs mehr genehmigt werden. Oder die 10H-Regelung sei seit August in Kraft getreten. Das ist – auch wenn es immer wieder behauptet wird – so nicht richtig. Im Gegenteil: Berg hat seine Genehmigung im August rechtmäßig bekommen. Und: Über das 10H-Gesetz wird immer noch gerungen und verhandelt. Letzte Woche erst gab es Änderungsanträge der CSU, die konkret uns betreffen:

Interessant für Berg (das ja eh eine gültige Genehmigung hat): Ausdrücklick soll in das Gesetz aufgenommen werden, dass ausgewiesene Konzentrationsflächen Bestandsschutz genießen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf:

Die Aufnahme einer Bestandsschutzregelung für bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne in den Gesetzentwurf trägt folgenden Punkten Rechnung. Zum einen wurden die Konzentrationsfläche-nnutzungspläne im Vorfeld mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand erstellt. Ihnen liegt eine oftmals äußerst aufwändige Überzeugungsarbeit und Konsensfindung vor Ort mit intensiver Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde, die von den kommunalen Mandatsträgern in gutem Glauben auf die energiepolitischen Ziele der Staatsregierung getätigt wurden. Zum anderen verhindert diese Ergänzung, dass Investoren, z.B. auch potenzielle Betreiber von Bürgerwindrädern, sich in ihrem Vertrauen auf die Konzentrationsflächendarstellung enttäuscht und in ihren Aufwendungen frustriert sehen.
Eine Regelung, die bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne von der 10 H-Regelung in Art. 82 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO-E) ausnimmt und ihnen damit Bestandsschutz vermittelt, ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Sie ist von der mit der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Regelungskompetenz umfasst, da eine solche Bestandsschutzregelung „Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen“ (Satz 2) zum Gegenstand hat. Dies gilt auch für die Überlegung, dass der Bestandsschutz von der Äußerung bzw. Entscheidung der Beleg- sowie ggf. der Nachbargemeinde abhängig gemacht werden soll.

Aber auch dieser Text ist noch Entwurf und noch nicht verabschiedet oder gar rechtskräftig.

Kommentieren (17)

  1. aviator
    20. Oktober 2014 um 21:37

    Es schaut wirklich so aus, als ob es der verschworenen Allianz aus Bürgermeister, Gemeinderat und Landratsamt gelungen ist, ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung durch trickreiche Schachzüge zu umgehen. Dies, obwohl es durch entsprechende Zeitverzögerung durchaus möglich gewesen wäre, uns diesen Schutz zukommen zu lassen. Wir werden dank Ihres Engagements damit wohl die letzten Leidtragenden dieses Unfugs in Bayern sein.

    Damit haben Sie höchstwahrscheinlich den Kampf gegen die Bürger der Gemeinde Berg zu deren Schaden gewonnen. An dieser Stelle schon einmal herzlichen Glückwunsch aus Farchach, Bachhausen und Mörlbach. Wir wissen zu schätzen, was Sie uns angetan haben.

    • ammer
      20. Oktober 2014 um 21:49

      “gegen die Bürger der Gemeinde”? Lieber Aviator, als angesehenen und – auch für sein Engagement – geschätzten “Bürger der Gemeinde” darf ich Sie daran erinnern, dass Sie vielleicht etwas leichtfertig in der Gesamtheit von den “Bürgern der Gemeinde Berg” sprechen und sich zum Sprachrohr von ihnen machen. Offenbar halten Sie eine ablehnende Haltung gegen die Windräder für ausgemacht.

      Ich darf Sie daran erinnern, dass eine – auch von der QUH beworbene und von Ihnen unterstützte – Unterschriftenaktion gegen das Projekt 222 von ca. 6900, also nicht einmal 3% der Bevölkerung aktivieren konnte. Mein – auch durch die Gemeinderatswahl gestützter – Eindruck ist eher, dass es in Berg in der Bevölkerung eine Mehrheit für dieses Projekt gibt. Gruppierungen, die sich dagegen ausgesprochen haben, konnten jedenfalls auch bei den Wahlen keine Gewinne einstreichen. Die QUH, die immer für die Energiewende eingetreten ist, hingegen schon. Alle Entscheidungsträger wurden unlängst legitimiert.

      In Berg wird nichts durchgeboxt, sondern mit Mehrheiten ein schwerer demokratischer Entscheidungsprozess durchgemacht. Ein “Kampf gegen die Bürger”, den Sie beschwören, findet nirgendwo statt, sondern ein Ringen um die richtigen Entscheidungen.

      Ich würde es begrüßen, wenn alle miteinander auf solche martialischen Begriffe verzichten würden.

    • gast
      21. Oktober 2014 um 0:48

      Lieber Herr Ammer… Wenn Sie sich da so sicher sind, dann lassen Sie uns in Berg doch abstimmen. Ich gehöre nicht zu den 222 und werde trotzdem gegen die Anlagen Stimmen. Die Bürger in Berg sind vielleicht zu träge und sollten sich sicher bei dem Thema mehr engagieren. Das trifft ganz sicher auch auf mich zu! Dass sie aber bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit bekommen, darf ich doch sehr bezweifeln. Trauen Sie sich ein wenig Basisdemokratie, wenn Sie Recht haben, werden auch die Kritiker verstummen und Sie können mit Recht sagen, dass Sie das tun, was die Bürger wollen! Sie werden sich aber nicht trauen!!!

    • QUH-Gast
      21. Oktober 2014 um 19:06

      Ich verstehe… die Aussage “den Kampf gegen die Bürger der Gemeinde Berg” nicht politisch, sondern faktisch. Will heißen: Politisch sind die Berger in der Masse dermaßen saturiert und träge, dass man sie buchstäblich vorführen kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Berger sich über Windräder freut ist dann groß, wenn man ihm vorher gesagt hat, sich über Windräder zu freuen. Das meint aber der Aviator wohl nicht. “Wir wissen zu schätzen, was Sie uns angetan haben.” Hier geht es offenbar um die mehr als berechtigte Angst, durch sinnlose Windräder gesundheitlich beeinträchtigt zu werden. Ja, ja, Sie haben den Menschen etwas angetan, nur merkt der normale Berger das jetzt noch nicht. Er wird es aber merken, wenn er krank wird. Und dann wissen Sie, wer die Schuld trägt.

    • QUH-Gast
      21. Oktober 2014 um 21:18

      Vermutlich gegen die Bürger der Gemeinde! SgH Ammer,
      Ihrer “Logik” kann ich nicht folgen.
      Sie können doch unmöglich von der Gemeinderatswahl auf die Meinung der Bürger bzgl. Windräder schließen.

      Tatsache ist doch, daß viele Berger lokalpolitisch völlig UNinterssessiert sind.
      Man wohnt in Berg und will seine Ruhe!!!
      Das sieht man doch an der niedrigen Wahlbeteiligung, wenn ich mich recht errinnere am untersten Ende im ganzen Landkreis.

      Ich gehöre nicht zu den 222 auf der gennaten Liste, habe Windrad-befürwortende Gruppierungen gewählt und bin eindeutig gegen die Windräder!
      Man wählt – wenn überhaupt – das kleinere Übel!

  2. petscy
    21. Oktober 2014 um 11:37

    Bestandschutz für kerntechnische Anlagen? Wenn man den Bestandschutz bei Windenergieanlagen so sehr anmahnt, sollte man sich auch einmal den Bestandschutz von kerntechnischen Anlagen ansehen. Diese wurden alle auf der Grundlage von geltenden Gesetzen und entsprechend den geltenden Vorschriften errichtet. Durch den Atomausstieg hat man nicht nur den Bestandschutz dieser Anlagen mit einem Federstrich aufgegeben und damit einen volkswirtschaftlichen Schaden von vielen Milliarden erzeugt, sondern darüber hinaus vielen tausenden von Mitarbeitern in kerntechnischen Anlagen die Arbeitsgrundlage entzogen und sie in die Arbeitslosigkeit, Frührente oder ins Ausland gedrängt.

  3. MBE
    22. Oktober 2014 um 9:12

    Alles richtig! Die aktuelle gesetzliche Lage ist nicht ganz eindeutig. Es scheint aber leider so, als ob sich niemand wirklich darum schert. Es wird einfach weitergemacht. Augen zu und durch!
    ABER:
    Die Gerichte werden es noch klären. Alles andere ist Traumdeutung der jeweiligen Seite.
    Sowohl gegen die Genehmigung, als auch gegen das Konzentrationsgebiet wurden mehrere Klagen angenommen. Wenn auch nur eine Klage dieser laufenden Verfahren Erfolg hat, dann kann die bis dahin neu geltende Rechtslage greifen.

    Die Staatsregierung hat aktuell und explizit den Vertrauensschutz für Verfahren, deren Genehmigungsantrag nach dem 04. Februar gestellt wurde aufgehoben. Thomas Kreutzer, Fraktionsvorsitzender der CSU:
    “Nach der Stichtagsregelung findet jedoch die bisherige Rechtslage,… weiterhin Anwendung, ABER NUR SOFERN VOR ABLAUF DES 04.Feb.2014 ein vollständiger Antrag auf bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt worden ist. (In Berg nicht der Fall!)
    Damit konnten und mussten etwaige Antragssteller mit den angestrebten Rechtsänderungen rechnen, so dass sie sich nicht mehr auf schutzwürdiges Vertrauen berufen können.”

    Also ihr lauft defintiv Gefahr auf allen Kosten, inklusiver den Aufforstungskosten hängen zu bleiben. Es wird aber munter weiter Geld ausgegeben. Für wen oder was eigentlich?
    Warum seit ihr so sicher, dass ihr damit durchkommt. Wer hat euch da was versprochen? Oder vertraut ihr einfach auf diejenigen, die an dem Projekt auf alle Fälle profitieren und schon profitiert haben? Warum ist für Herrn Monn das Projekt alternativlos. Er hat ja aktuell nochmal betont. die Frage ist nicht ob, sondern wo gebaut wird!!! Das irritiert mich seit 3 Jahren.

    Und selbst wenn ihr durch die ganzen Hintertürchen, die ihr nutzt, rechtlich mit dem Projekt durchkommt, so ist es doch schon etwas seltsam, dass Berg seine Bürger und die Nachbarn schlechter stellen will als den Rest der Bayern.
    Also hat Herr Roth ausdrücklich offensichtlich gelogen, als er im MM genau das versprochen hat. Das ist keine Beleidigung, sondern Fakt.
    Aber als Aufsichtsratvorsitzender der Genossenschaft, die schon Gelder für dieses Projekt gesammelt hat und gleichzeitig Chef der Genehmigungsinstanz muss man sich nicht an seine Versprechen halten.

    Der Schaden, der hier sicher angerichtet wird, steht in keinem Verhaltnis zu dem angeblichen und erhofften Nutzen.
    In so einer Situation auf stur zu stellen und einfach weiter zu machen ist schon bemerkenswert. Die Absicht der Regierung, die Bürger besser zu schützen ist klar und wird in Berg fintenreich unterlaufen.

    DAS ist traurig und beschämend.
    Viele Projekte in Bayern wurden inzwischen freiwillig gestoppt, anderen gerichtlich auch nachträglich die Genehmigung entzogen.

  4. gast
    23. Oktober 2014 um 15:46

    Lieber Herr Ammer Nachmal mein Kommentar und meine Aufforderung zur Basisdemokratie:

    Wenn Sie sich so sicher sind, dass die Bürger in Berg Windräder wollen, dann lassen Sie uns in Berg doch abstimmen. Ich gehöre nicht zu den 222 und werde trotzdem gegen die Anlagen Stimmen. Die Bürger in Berg sind vielleicht zu träge und sollten sich sicher bei dem Thema mehr engagieren. Das trifft ganz sicher auch auf mich zu! Dass sie aber bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit bekommen, darf ich doch sehr bezweifeln. Trauen Sie sich ein wenig Basisdemokratie, wenn Sie Recht haben, werden auch die Kritiker verstummen und Sie können mit Recht sagen, dass Sie das tun, was die Bürger wollen! Sie werden sich aber nicht trauen!!! (Und wohl auch nicht antworten?)

    • ammer
      23. Oktober 2014 um 16:02

      Verehrter “Gast” … sagen wir es so: als gewählter Vertreter der Gemeinde sehe ich es nicht unbedingt als meine Aufgabe an, auf Anregung anonymer Kommentatoren Bürgerentscheidungen herbeizuzwingen, die gegen meine Überzeugung und mein namentlich festgehaltenes Abstimmungsverhalten angehen. Das müssen schon andere versuchen, was ja auch – ohne Erfolg – geschehen ist.

      Ebenfalls nicht beipflichten kann ich den Kommentatoren, die behaupten, in Berg würde niemand sich für irgendetwas lokalpolitisch engagieren. Als es um die Gründung der QUH ging, haben sich wiederholt mehr Unterstützer persönlich im Rathaus eingefunden, als sich jetzt in die Protestlisten eingeschrieben haben.

      Auch im Ratssaal war der Protest durchaus nicht von Berger Wahlberechtigten getragen.

    • gast
      23. Oktober 2014 um 17:59

      Wie gesagt, Wenn Sie sich so sicher sind, dann können Sie ja abstimmen lassen.

    • ammer
      23. Oktober 2014 um 18:32

      Wie gesagt … … wie für jede politische Entscheidung bracht man in der Demokratie auch für ein Bürgerbegehren bestimmte Mehrheiten: Entweder eine Ratsmehrheit oder mindestens 10% der Wahlberechtigten. Für beides reicht die Stimmenanzahl offenbar nicht. Die Lautstärke der Stimmen ist nicht ausschlaggebend.

    • gast
      24. Oktober 2014 um 8:27

      Da haben Sie recht… … trotzdem hindert Sie auch niemand daran, sich freiwillig die Legitimation der Bürger zu holen. Dann würden ja die lauten Stimmen verstummen. Wenn Sie sich sicher wären würden sie das machen. Sie sind sich aber nicht sicher!

    • Weibrecht
      24. Oktober 2014 um 10:51

      Lieber Gast, … wer immer Sie auch sind. Sie trauen sich nicht einmal Ihren Namen zu nennen …

      Ist nicht irgendwann mal gut?

      Seit Monaten werden hier die gleichen Argumente gebetsmühlenartig wiederholt. Offensichtlich gibt es Meinungen, die einander gegenüberstehen und Parteien, die sich nicht vom jeweils anderen überzeugen lassen.

      Es haben sich die von den Berger Bürgern gewählten Mitglieder des Gemeinderates bestmöglich in den letzten Monaten und Jahren informiert.
      Sie haben Gutachten von renommierten Instituten eingeholt und Berechnungen anstellen lassen, auf deren Basis sie Entscheidungen getroffen haben und sie haben es sich m.E. dabei nicht leicht gemacht.

      Diese gilt es nun zu respektieren.

      Die Kommentare die zu dem letzten Satz kommen werden, sind hinlänglich bekannt, es bedarf also keiner Wiederholung, Danke.

      Diejenigen, die diese Entscheidung nicht tragen können haben im demokratischen Prozess versucht Ihre Mittel auszuschöpfen und sind offensichtlich gescheitert.

      Wenn Sie eine Abstimmung wollen, hindert Sie niemand daran, selbst die notwendigen Schritte einzuleiten.

    • gast
      24. Oktober 2014 um 17:41

      Es wird wohl erst Ruhe geben, wenn Sie eine Abstimmung durchführen lassen. Ansonsten werden Sie noch jahrelang damit konfrontiert werden. Allerdings nicht von mir. Ich will ja nur einen Weg aufzeigen, wie Sie die notwendige Klarheit und Ruhe schaffen können. Mit einer positiven Entscheidung der Bürger im Rücken müssen Sie sich auch nicht mehr rechtfertigen, dann ist es eine leichte Entscheidung. Es spricht einfach nichts dagegen.

  5. QUH-Gast
    25. Oktober 2014 um 14:08

    Windrad Genger! Warum geht niemand gegen Bürgermeister und Landrat vor ?
    Mittel : Die Fachaufsichtsbeschwerde!

    Demokratisch einzusetzen wie eine Bürgerbegehren!

    • QUH-Gast
      26. Oktober 2014 um 0:20

      Was sind Windrad Genger? ???

    • gast
      27. Oktober 2014 um 13:59

      Windrad Gegner Das sind Leute, die verstanden haben, dass Windkraft nicht grundlastfähig ist und daher in Bayern bei unstetigem Wind keinen Sinn macht.