“Denken frei” – sog. “Spaziergänge” nicht

Denken frei – für uns aufgeklärte, demokratische Europäer eine Selbstverständlichkeit. Etwas anders verhält es sich mit dem sogenannten Querdenken – nicht zu verwechseln mit dem Querstellen. Die sogenannte Querdenkerbewegung, die das Wort für sich namensgebend beansprucht, lässt allerdings echtes Querdenken vermissen – und so lassen wir von der QUH uns das Wort “quer” auch nicht wegnehmen. Und erst recht nicht das Denken, genauso wenig wie das Spazierengehen. Selbiges – so es sich dabei um unangemeldete Versammlungen, ob stationär oder sich fortbewegend, handelt, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten –, wurde vom Landkreis Starnberg und bereits am Donnerstag vom Landkreis Landsberg für Montag, den 17.  Januar, verboten.

Denken frei – ja unbedingt! (Foto: Andrea Kirsch, zuvor ebenfalls von Ingrid K.-H. eingeschickt)

Der Landrat hat am Freitag, den 14.01., eine Allgemeinverfügung erlassen, da in der Stadt Starnberg sowie in den Gemeinden Gauting, Gilching und Herrsching in der letzten Woche etwa 750 Menschen unangemeldet mit sogenannten Montags- oder Coronaspaziergängen oder auch “Kerzendemos” gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert hatten – wenn auch friedlich.

Aber die Infektionszahlen ließen sich nur reduzieren, wenn auch solche Veranstaltungen entsprechend dem Versammlungsrecht angemeldet würden, so Landrat Stefan Frey. “Unsere galoppierenden Infektionszahlen können wir nur dann eindämmen, wenn auch solche Versammlungen einen vernünftigen Rahmen haben. Das gelingt aber nur, wenn man kooperative Versammlungsleitungen hat und nicht Organisatoren, die sich jeglicher Verantwortung bewusst entziehen und den Versammlungen einfach ihren Lauf lassen. Das ist nicht nur illegal, sondern führt alle an der Nase herum. Und das in einer Zeit, in der wir alles versuchen, die Pandemie endlich in den Griff zu bekommen“, erklärt Landrat Stefan Frey die Maßnahme. “Der Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ vor einer konkreten Ansteckung mit dem Coronavirus, kann daher nicht mehr gewährleistet werden”, heißt es in der Presseerklärung. Wer eine Demonstration anmelden will: Für geplante Versammlungen gibt es Anmeldefristen (48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung beim LRA) und entsprechende Auflagen.

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung, die von 0:00 bis 24:00 Uhr gilt, finden Sie hier: Allgemeinverfügung

Der Starnberger Dialog hat eine Online-Petition eingerichtet – falls Sie auch unterschreiben möchtenPetition

Mit aufgerufen zur Teilnahme an den sogenannten Spaziergängen hat unter anderem auch der III. Weg – eine neonazistische Kleinstpartei. Einige ihrer Aktivisten trafen sich übrigens letztes Jahr anlässlich des 150. Jahrestags der Gründung des Deutschen Reichs bei uns in Berg am Bismarckturm, um dort begalische Feuer zu entzünden und in einer Zeremonie jemanden zum Vollmitglied zu ernennen. Anschließen gingen auch sie spazieren – zur Votivkapelle.

Kommentieren (4)

  1. Aviator
    18. Januar 2022 um 15:18

    Ganz schön viel Text, um eine ganz offensichtlich rechtswidrige Allgemeinverfügung zu verteidigen …..

  2. Joachim
    19. Januar 2022 um 7:55

    Nun beteiligt sich auch die QUH aktiv und völlig unnötig an der Spaltung unser Gesellschaft – ein große Enttäuschung.

  3. Ingo
    20. Februar 2022 um 13:25

    Es ist mir unverständlich, wie normal denkende Menschen Spaziergänge als Superspreaderevents deklarieren können, ohne vor Scham und Dummheit ihre Existenz nicht gleich in Frage zu stellen. Noch bedrückender wird es aber wenn dann auch noch 3 Mann Bürgerschaften wie dieser Haufen hier versucht, dieser Politik auch noch dafür einen Orden zu verleihen. Quert euch in den Paulanerhimmel 🤮

  4. Dr. Andreas Skrziepietz
    21. Februar 2022 um 0:50

    Inzidenz bedeutet nicht Erkrankung. >90% der Infektionen verlaufen asymptomatisch oder mit sehr milden Symptomen.
    Auch der III. Weg hat das Recht, spazieren zu gehen.