Das letzte Gebot

Die anonym bleibenden “Initiatoren” werten es selbst als “letzte Möglichkeit”: Gegenwind Starnberg hat bekannt gegeben, dass es nach dem bereits gescheiterten Versuch, ein Bürgerbegehren gegen die Windräder in Berg zu starten (es hatten sich nur gut 200 Berger in Unterschriftenlisten eingetragen) noch einen weiteren, “letzten” Versuch geben wird.


Berg in kosmischer Perspektive … noch ohne Windräder

Wer genau hinter dem Projekt steht ist unklar. Es wird so geheim gehalten wie damals bei der anonymen, nicht repräsentativen Telefonumfrage vom Februar, die die “Initiatioren” als Legitimation zitieren ( /?p=546/ ). “Das dürfen wir nicht sagen”, war damals die Auskunft auf Rückfragen. Heute ist der Aufruf schlicht unterschrieben mit “Ihre Initiatioren”

Wie auch immer: Interessenten an dem Begehren der “Initiatioren” sollen sich an ein “Buchstabenlabor” in Benediktbeuern (!) wenden, das die Fäden in der Hand halten soll, “da die Initiatoren leider nicht permanent erreichbar sind” … wahrscheinlicher weil sich in Berg niemand dafür gefunden hat:

Sie sind leider nicht nur “nicht permanent erreichbar”, sondern gar nicht öffentlich bekannt. Das Gesetz schreibt bei solchen Aktionen trotzdem sechs öffentlich benannte “Vertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO” vor, die in der Gemeinde wohnen müssen. Diese kann man leider nicht so recht anrufen, weil für vier von den sechs offiziellen “Vertretern” im digitalen Telefonbuch “Das Örtliche” in Berg gar keine Telefonnummern aufgelistet sind (was zumindest schon mal heißt, dass sie umgekehrt an der zweifelhaften Telefonumfrage nicht teilgenommen haben).

Wie auch immer. Der Text des Begehrens lautet recht juristisch kompliziert:

Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird .”

Als Begründung wird angegeben:

Sollte eines der gegen den Windpark „Wadlhauser Gräben“ anhängigen Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis in Rechtskraft erwachsen, dass der Windpark nicht errichtet und betreiben werden darf, würde sowohl der Gemeinde Berg als auch etwaigen Investoren ein finanzieller Schaden entstehen.

Zumindest die Begründung ist mit gespaltener Zunge verfasst: denn “finanzieller Schaden” würde natürlich für die Investoren und die Gemeinde zu allererst dann entstehen, wenn der Terminplan nicht eingehalten werden könnte … also dieses Begehren Erfolg hätte. Man betreibt also genau das, was man behauptet, verhindern zu wollen.

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Zur rechtlichen Lage, soweit wir sie überblicken:

Wenn das Begehren Erfolg hätte, müsste der Gemeinderat (dessen Mitglieder übrigens allesamt telefonisch erreichbar sind) innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Anliegens beschließen.

Wird diese verneint, kann dagegen wiederum geklagt werden. Würde die Zulässigkeit festgestellt, dürfte die Gemeinde bis zum Entscheid keine anders lautenden Beschlüsse mehr fassen oder gegensätzliche Maßnahmen ergreifen. Die Rechte besitzt inzwischen allerdings nicht mehr die Gemeinde, sondern die “Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG”, die die Geldgeber vertritt.

Dann erst müsste innerhalb eines Vierteljahres ein Bürgerentscheid über das Thema stattfinden, ob die Gemeinde “Erklärungen” abgeben soll. Entscheiden kann sie selbst.

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Vorerst bleibt es jedoch dabei:

Jetzt ist es so warm, dass die Frösche zu springen beginnen und – mit offizieller Genehmigung – eingesammelt werden können. Erst wenn die Zone innerhalb der Amphibienzäune froschfrei ist, wird mit dem Bau begonnen – voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche.