Die Frauen waren weit in der Überzahl, als die bayerische Sozialministerin Christa Stewens am vergangenen Freitag auf einer Veranstaltung der CSU im Gasthof zur Post über die Umsetzung des neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes sprach. Auf dem Podium saßen neben Christa Stewens auch Prof. Dr. Ursula Männle, MdL, sowie Gerhart Jäger für das BRK Starnberg. Moderiert wurde die Veranstaltung von Andreas Hlavaty, Vorsitzender des Ortsverbands Berg der CSU.
“Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit”, “kindbezogene Förderung”, “Förderung der Unterstützungsstrukturen für Tagespflege”, “Wunsch- und Wahlrecht der Eltern” – was so schön klingt, wirft im Alltag Probleme auf. Im Praxistest scheint sich herauszukristallisieren, dass größere Organisationen mit dem neuen Modus besser zurechtkommen (die Berger BRK-Kindergärten und der Hort loben die bessere Bedarfsplanung – immerhin können sie ihre Erzieherinnen flexibel einsetzen). Genau dies ist jedoch das Problem kleinerer Einrichtungen. Wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands kann nicht vierteljährlich neu gebucht und abgrechnet werden. Erzieherinnen können von 5-Stunden-Jobs nicht leben und brauchen Nebentätigkeiten. Tabaluga, Kinderhaus Biberkor sowie der Montessori-Kindergarten Aufkirchen klagten über den drohenden Qualitätsverlust: zu kleine Kinder sind in größere Gruppen nicht integrierbar, die Elternberatung und die Vorbereitung sind nicht in der Berechnung enthalten, und mehr Integrationskinder kommen in immer größere Gruppen. In Aufkirchen ergab sich außerdem ein nicht unbeträchtliches Defizit. Frau Männle bedauerte dies, denn “Qualitätssteigerung sollte Merkmal des neuen Gesetzes sein”, und bot an, diesen Fall genauer zu betrachten: “Geben Sie’s uns.”
Auch von den anwesenden Eltern musste Frau Stewens Kritik einstecken – viele Väter und Mütter können durch Studium, Beruf, Krankheit nicht immer weit voraus planen (Frage: Werden denn die Plätze aufgrund der gebuchten Zeiten vergeben???). Christa Stewens konnte lediglich versichern, dass Buchungszeiten und Anwesenheitszeiten NICHT geprüft würden – dazu wäre der Verwaltungsaufwand viel zu hoch.