Hereinbrechende Neuigkeiten: MTV darf Spende behalten

Eben kam Nachricht aus dem Gericht: Die Klage ist abgewiesen, der MTV Berg darf die Spende von Herrn Genz behalten und satzungsgemäß verwenden. Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst einen Monat nach der Zustellung, wenn bis dahin keine Rechtsmittel dagegen eingelegt wurden.

Nachtrag: Inzwischen liegt auch die offizielle Pressemeldung des MTV vor. Sie findet sich hier in den Kommentaren.

Nachtragsnachtrag: Die SZ berichtete darüber so: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/politik/starnberg-mtv-berg-darf-genz-spende-behalten-1.1064580

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  1. quh
    24. Februar 2011 um 13:24

    Die offizielle Pressemitteilung des MTV “Auch Spendeklage des Dr. Genz abgewiesen

    Das Landgericht München II hat heute das Urteil im Rechtsstreit Dr. Genz gegen den MTV Berg auf Rückzahlung der im Jahr 2001 gereichten Spende in Höhe von 1 Mio DM zurückgewiesen. Zuvor war bereits die Feststellungsklage abgewiesen worden.
    Zur Begründung hat die Richterin am Landgericht Baur ausgeführt, dass sie bei ihrer Rechtsmeinung aus der mündlichen Verhandlung geblieben sei, die Spende für die Planung und den Bau der Mehrfachturnhalle gereicht wurde und die Planungskosten damit zweckgebunden verwendet worden seien. Ein Anspruch hätte allenfalls auf den nicht verbrauchten Teil bestanden, dieser sei aber verjährt, weil der Spender sich nicht weiter darum gekümmert habe. Aus dem Schriftverkehr zwischen dem MTV Berg und Herrn Genz ginge hervor, dass dieser immer wieder deutlich gemacht habe, dass er eine Einladung zum Spatenstich oder ähnliches erwarte. Es sei dem Kläger damit ein Leichtes gewesen, herauszufinden, dass die Realsierung der Halle entgültig gescheitert war. Dies habe er versäumt, so dass auch der Anspruch auf den Rest verjährt sei. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, so dass abzuwarten ist, wie sich der Kläger verhält.

    Andreas Hlavaty
    1. Vorsitzender”