Die heutige B-wie-Berger Gemeinderatssitzung stand ganz im Zeichen des B – B wie Bibliothek, B wie Bildung, B wie Betreutes Wohnen und B wie B-Plan.
Zunächst wurde eine Gebührenerhöhung für die Gemeindebibliothek in
Aufkirchen beschlossen. Einstimmig.
Es handelte sich um die Erhöhung der Jahresgebühr von acht auf zehn Euro für Benutzer ab 16 Jahren. Die Begründung lieferten die vermehrt angeschafften Hörbücher und DVDs. BM Monn wies – zu Recht – auf die hervorragende Führung und Ausstattung der Bibliothek hin; die Mehreinnahmen für die Gemeinde würden sich nach der Gebührenerhöhung auf 1200-1500 € belaufen. 2 € machen in der Tat das Kraut nicht fett, allerdings fragte GR Steigenberger nicht unklug, ob man nicht die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre erhöhen könne – das wäre ein nettes Zeichen im Gegenzug gewesen. Doch gleich wurden Stimmen laut, ein einmaliger Verzicht auf Kino mit Popcorn würde die Ausgabe wieder wettmachen. Wohl wahr – dennoch wäre es schön, wenn Lesen für Minderjährige in Berg aus Prinzip ganz einfach gar nichts kosten würde.
Toll fänden es die Gemeinderäte hingegen, wenn die Finanzierung des Betriebs der Volkshochschule Starnberg die Gemeinde ganz einfach gar nichts kosten würde. Hier erhöhen sich nämlich die Kosten für die Gemeinden – Begründung: gestiegene Gebäude- und Unterhaltskosten (wobei die Stadt Starnberg das Gebäude in Starnberg kostenlos zur Verfügung stellt und die Hauptkosten trägt) – pro Einwohner pro Jahr von 2,55 € auf 3,00 €. Jährlich würden die der Gemeinde Berg entstehenden Kosten damit von 20.910 € auf 24.600 € steigen. Es wurde ein wenig hin und her diskutiert und schließlich einstimmig beschlossen, die Kosten zu tragen und gleichzeitig mehr zum Besuch der Kurse zu motivieren. Richtige Entscheidung!
B wie Betreutes Wohnen – das Grundstück wurde mittlerweile von der Gemeinde erworben, der Bau einer Tiefgarage ist nach Bodenprüfung möglich, ein Wettbewerb steht an.
Doch dafür musste zunächst das sogenannte “Wohnungsgemenge” festgelegt werden. Das sieht nun nach einstimmigem Beschluss folgendermaßen aus: Es soll insgesamt 3 geförderte Wohnungen bis 40 qm geben, 12 geförderte Wohnungen bis 50 qm und 6 geförderte Wohnungen bis 55 qm. Zudem sollen vier frei finanzierte Wohnungen entstehen, alles in allem sind also 25 rollstuhlgerechte Wohnungen geplant.
Wichtig war noch die Entscheidung, welchen Betreiber die Gemeinde für die Gemeinschaftseinrichtungen wählt. Aus fünf Bewerbern favorisierte der
Arbeitskreis das BRK – Kreisverband Starnberg. Das Raumkonzept soll mit dem Betreiber vorab besprochen werden, um in den Wettbewerb mit einfließen zu können. Es wurde beschlossen, mit dem BRK – vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung – Gespräche zu führen.
Dann kamen die B-Pläne. Beim Bebauungsplan Kempfenhausen, “Klinik Dr. Argirov”, schieden sich einige Geister. Die Profis GR Steigenberger und Eisenhut wollten zunächst gar überhaupt keinen Bebauungsplan mehr erstellen, da alles nurmehr von Gerichten entschieden werde. Und was genau kann es nach sich ziehen, wenn man als Laiengremium “nach bestem Wissen und Gewissen” entscheidet? Auf welche Gutachten verlässt man sich? Soll man sich weiterhin von Anwaltsschreiben einschüchtern lassen? Will man dem Denkmalschutz Priorität einräumen? Was ist vom Park überhaupt noch zu retten? Dürfen Anwohner so weit gehen, einen dunklen Gang ohne Tageslicht für die Patienten zu fordern? GR Eisenhut weigerte sich, sich als Gemeinderat zur betriebwirtschaftlichen Situation des Krankenhauses zu positionieren – lediglich die Ortsplanung sollte dem Rat Argumente liefern. Im langwierigen Abstimmungsprozess votierten dann meistens SPD, die Grünen und fast immer Herr Wacker gegen den Rest …