Flachdachverbotswelle in Allmannshausen!

Zu den größten Irrtümern von Politikern aller Couleur (seien sie von der SED oder den Taliban) gehört es, zu glauben man sei als Politiker für künstlerische Entscheidungen zuständig.

Ein für alle Mal: Ästhetische Urteile (keine abstrakte Kunst in der DDR, keine Musik in Afghanistan) oder Geschmacksfragen (keine Hamburger im Iran) haben in der Politik nichts zu suchen. Nicht nur deshalb ist die vom neuen Gemeinderat – gegen die Stimmen von Bürgermeister und QUH – in seiner ersten Sitzung beschlossene Satteldachverordnung für Gesamt-Allmannshausen ein Irrtum, über den man noch einmal nachdenken sollte.

Für den historischen Kern um die Kirche herum sollte es selbstverständlich sein: Hier darf man nur behutsam modernisieren, um den gewachsenen Charakter des Ortes zu erhalten. Einverstanden! Aber an den Rändern von Allmannshausen, wo große Baugrundstücke existieren, sieht der Fall anders aus. Hier gibt es bereits eine gemischte Bebauung, über deren Schönheit man geteilter Meinung sein kann. Typische Allmannshauser Häuser (Seeburgstraße) sehen so aus:

Oder so:

Besonders unterhalb der schönen Biemer-Villa am Zieglerweg (die ebenfalls kein Satteldach hat, also nicht mehr in das vom GR beschlossene Ortsbild paßt) existieren 2 umstrittene Baugrundstücke.

Baugrundstücke unterhalb der Biemer-Villa.

Auf einem der beiden Grundstücke hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung 2 Familien die Bebauung mit 2 Flachdachvillen untersagt. Die Wandhöhe hätte jeweils 8.1m betragen. Für das Grundstück besteht allerdings bereits eine Baugenehmigung für ein Haus mit der Firsthöhe 10,5m, das beträchtlich größer wirken würde (und ebenfalls kein Satteldach besitzt). Besonders absurd: Selbst die Nachbarn würden hier Flachdächer bevorzugen. Die Mehrheit im Gemeinderat aber stellt sich stur.

Blick von der Biemer Villa (und vom Zieglerweg) ins Tal.

Juristisch bedenklich ist, dass im Gemeinderat in diesem Fall auf die Anti-Flachdachsatzung verwiesen wird, die erst angesichts dieser Bauvorhaben im Schnellverfahren beschlossen wurde. Das ist in etwa so, als ob die kommunale Verkehrsüberwachung die Höchstgeschwindigkeit im Ort auf 30km/h herabsetzen würde, nachdem man mit 50 hindurchgefahren ist … und dann einen Strafzettel ausstellen würde.

Was der Rat beim Beschluss der Satzung obendrein nicht wusste: auf dem Nachbargrundstück hat die Gemeinde bereits im letzten Jahr bei der Bauvoranfrage einem Flachdach zugestimmt. In dieser Angelegenheit dürfte das letzte Wort also noch längst nicht gesprochen sein.

Um den Nachbarn und den Spaziergängern am Zieglerweg den Blick auf die Landschaft zu erhalten, böte sich jedanfalls eine Flachdachbebauung an. Andernfalls würde der Blick nämlich bald so aussehen:

Bereits Satteldach-verbauter Blick vom Zieglerweg ins Tal (auf ein ebenfalls neuerdings hier verbotenes Walmdach).