Aufkirchner Maibaum gestohlen

Erst konnten sie am Maibaum nichts verdienen, weil sie keine Feier organisieren konnten; jetzt müssen die Burschen von Aufkirchen auch noch den Spott ertragen: Der Maibaum von Aufkirchen, Stolz der Gemeinde, ist in der Nacht zum Samstag von den Germeringer Burschen gestohlen worden.


Einst der Stolz vom Dorf: Der alte, angeblich 32m hohe Maibaum von Aufkirchen (Foto: Höck)

Jetzt müssen die Aufkirchner Burschen, die auf die Einkünfte der Maifeier verzichten müssen, den Baum in Germering teuer auslösen. Andernfalls könnte er als “Schandbaum” in Germering aufgestellt werden.

Für alle Rechtsanwälte: Laut einem Gerichtsurteil ist Maibaumklau nicht strafbar, weil er “Teil der Sozialordnung” sei. – Sie wollen jetzt auch einen Baum klauen? Wohlan, auf der Seite http://www.maibaumklau.de finden sich die Regeln:

“1. Diebe, die noch innerhalb der Gemeindegrenzen/Ortsschilder beim Abtransport eines Maibaumes überrascht werden (Hand muss auf dem Baum gelegt werden) müssen ihre Beute zurückgeben.
2. Vereine oder Gruppen aus der eigenen Gemeinde sind von dem Vergnügen des Maibaumstehlens leider ausgeschlossen, soweit sie es nicht auf einen fremden Baum abgesehen haben.
3. Gewalt gegenüber Wächtern darf auf keinen Fall angewandt werden. Wenn ein Bewacher die Hand auf den Baum legt ist dieser tabu.
4. Der Baum darf nicht zersägt noch anderweitig beschädigt werden.
5. Diebesgut ist immer nur der Baum, nicht die Kränze, Taferln, Fahndln, etc.
6. Aufgestellte Maibäume dürfen ab dem 1.Mai nicht mehr gestohlen werden.
7. Ein Baum darf erst gestohlen werden, wenn er innerhalb der Ortsbeschilderung aufbewahrt wird.
8. Der Baum darf nur heimlich, eben unentdeckt, gestohlen werden. Je raffinierter die List, desto besser.
9. Ist ein Diebstahl geglückt, so gibt es ungeschriebene Verhaltensmaßregeln, die unbedingt einzuhalten sind.
10. Wird ein gestohlener Maibaum nicht eingelöst, so dürfen ihn die Diebe im eigenen Dorf auch als einzigen Maibaum aufstellen – oder ihn als “Schandbaum” neben den ihrigen setzen.
11. Das Stehlen eines Maibaumes soll so gehandhabt werden, dass die Polizei und Gericht nicht benötigt werden.”

Kommentieren (6)

  1. 3. April 2010 um 11:05

    »6. Aufgestellte Maibäume dürfen ab dem 1.Mai nicht mehr gestohlen werden.«

    Die Regel versteh ich nicht richtig – der Maibaum wird doch traditionellerweise am Vorabend (30. April) oder am 1. Mai aufgerichtet und bleibt bis zum 1. Juni stehen (vorausgesetzt er wird nicht gestohlen 😉 – wie soll die Regel 6. in dem Zusammenhang zu verstehen sein ..?

    • jumbo
      3. April 2010 um 12:47

      Ehrlich gesagt vestehe ich Ihren Kommentar nicht ganz… Stehe ich irgendwie auf dem Schlauch? Wieso bleibt der Maibaum nur “bis zum 1. Juni stehen (vorausgesetzt er wird nicht gestohlen)”? Der Maibaum steht doch viel länger und die Regel 6 sagt aus, dass er – wenn er mal steht – nicht mehr gestohlen werden darf. Wäre auch aufwendig, wenn er dazu zunächst umgelegt werden müsste und das alles, ohne entdeckt zu werden…

    • 3. April 2010 um 13:56

      Ja, deswegen heißt er ja Maibaum – weil er eben im Mai aufgestellt wird 🙂

      Korrigiere: trifft zwar generell auf Mitteleuropa zu, hab aber mittlerweile auf Wikipedia über den Maibaum nachgelesen, »In vielen Teilen Bayerns bleibt er ganzjährig stehen.« Ah, so ist das. (Aber warum heißt der dann überhaupt Maibaum?)

      Nicht umlegen? Dann versteh ich aber nicht, worin denn nun die Pointe am Maibaumstehlen in Bayern liegt. Überall sonstwo ist doch eben genau das die Tradition: den Maibaum im Nachbardorf nachts unbemerkt umzulegen und fortzuschaffen, und am nächsten Morgen müssen die Nachbardörfler entdecken, dass ihr Maibaum nimmer auf dem Kirchplatz dasteht, wo er gestern noch gestanden ist. Was wäre auch der Witz dran, einen Maibaum heimlich aus irgendeinem Schuppen zu stehlen, wo der das ganze restliche Jahr über eingemottet ist – da merkts doch keiner?

      Haben sich offensichtlich mittlerweile die Brauchtümer bissel unterschiedlich entwickelt, dabei ist das noch gar nicht so lang her (854 Jahre um genau zu sein), da waren wir Ösis selber noch Bayern 😉

    • jumbo
      3. April 2010 um 15:44

      Bei dieser Begriffsauslegung müssten man in der Konsequenz davon ausgehen, dass Maikäfer auch nur im Mai fliegen. Meistens sieht man sie aber – wenn überhaupt – später im Jahr (steht nicht bei Wikipedia).

      Aber noch was: Bleiben denn die Maibäume in Österreich tatsächlich nur einen Monat stehen?

    • quh
      3. April 2010 um 23:36

      Ha, ein Wikipedia-Bayer … … wir vermuten es ja schon länger, dass auch einige Nicht-Berger hin und wieder hier im Blog reinschauen. Drum, lieber Nömix: In Oberbayern ist der Maibaum der Stolz des Dorfes (vor allem der Burschenschaft, die ihn aufstellt) und bleibt in der Regel 4 Jahre stehen, wobei der TÜV den Bäumen seit ein paar Jahren meist schon nach 3 Jahren den Garaus macht.

  2. quh
    6. April 2010 um 11:46

    Korrekturen eines Lesers Eben erreichte uns folgende Zuschrift:

    S U P E R, dass Du diese Regeln ins Internet gestellt hast. Allerdings sind da einige Regeln nicht richtig.
    zu 1: korrekt ist eigentlich die alte Regel “Flurgrenze” des Ortes, das Ortsschild ist heutzutage sicherlich auch richtig. Die Angabe “Gemeindegrenze” ist falsch! Schließlich dürften z. B. die Allmannshauser Burschen den Berger Maibaum stehlen!
    zu 2: …….aus den eigenen “Gemeinde” ……. ist falsch! Sehr sicher ist ………aus dem eigenen “Ort” ………… richtig.
    Jedoch, was wäre z. B. mit Münsing? Dort sind ja zwei Maibäume aufgestellt (Ostler + Westler bzw. Oaschna + Weaschna).
    Da dürfte ganz gewiss der Maibaum innerhalb des Ortes gestohlen werden.
    zu 7: das ist fraglich, ich meine auch “außerhalb”.
    Der Aufkirchner Maibaum wurde jetzt von den Germeringern gestohlen, obwohl er in Berg gelagert war. Das ist m. M. n. ganz gewiss erlaubt.
    Viele Grüße
    F.U. aus Allmannshausen