Neue Wege: Genussrechte für den Löfflerhof


Glücklicher Hahn, glückliche Hühner – der Löfflerhof

“Die Eier sind leider schon wieder aus”, begrüßte Elke Friedinger vom Löfflerhof in Farchach am Samstag ihre Gäste, die zur ersten Informationsveranstaltung über das neue Projekt aus München angereist waren. Der Eier-Engpass zeugt vom zunehmenden Interesse der Verbraucher an regionalen, womöglich noch biologisch-dynamisch produzierten Nahrungsmitteln. Am Löfflerhof werden die Hühner nach den strengen Regeln von Demeter gehalten.


Links im Bild: der alte Schuppen

150 Legehennen bewohnen derzeit einen Schuppen auf dem Hof. Aufgrund der gesteigerten Nachfrage möchte die Familie Friedinger jedoch den Bestand vergrößern und in einen neuen Stall für bis zu 600 Hennen investieren.


Elke und Michael Friedinger planen, rechnen und beschreiten neue Wege

60.000 Euro sind für den Neubau nötig. Doch statt diese Investition allein mit Bankkrediten zu finanzieren, setzt Familie Friedinger auf ein neues Modell. Sie wurden auf das Projekt “Städter werden Bauern” von Slow Food München aufmerksam, das auch vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München unterstützt wird. In enger Zusammenarbeit mit Slow Food wurde eine Form der Bürgerbeteiligung – die Genussrechtsbeteiligung – ausgearbeitet.


Genuss für alle

Das soll so funktionieren: Bürger können sich mit einem Kapital ab 500 € und darüber hinaus in Schritten von 500 € an dem Projekt beteiligen. Als Rendite winkt eine jährliche Verzinsung – im Falle einer Auszahlung in Höhe von 3 %, entscheidet man sich jedoch für einen Naturalzins, dann in Höhe von 4 %. Naturalzins bedeutet: alle Produkte, die vom Löfflerhof kommen. Das sind Eier, Käse (hergestellt im Assenhauser Hof nebenan), Kalb- und Rindfleisch, Milch, Suppenhühner, Marmelade und Relish.

Wer sich für eine Beteiligung interessiert oder sich generell über das Modell informieren möchte, kann zur nächsten Informationsveranstaltung am Samstag, den 14. Mai, um 12 Uhr auf den Löfflerhof kommen. Um Anmeldung per E-Mail an Friedingers wird gebeten.

Kommentieren (2)

  1. Einanderer
    11. Mai 2011 um 9:37

    Kapitalanlagevertrieb Quh-Partei? und noch ne Frage, wer genießt wirklich am Genuss? “…Als Rendite winkt eine jährliche Verzinsung …” Tja, sie winkt aber nur…

    Verzeihung, ein bisschen lang aber, naja:

    Genussrechte sind extrem riskante Kapitalanlagen.

    Käufer von Genussrechten gehen erhebliche Risiken ein, denn sie erwerben keine Beteiligung am Unternehmen, lediglich einen Anspruch auf die Prozente oder so. Sollte das Unternehmen Pleite gehen, verlieren sie in der Regel ihre gesamte Geldeinlage aber auch die Zinsansprüche. Sollte trotzdem alles gut gehen und zum Laufzeitende ist noch Genussrechtskapital vorhanden, kann dieses aber auch geringer sein als eingezahlt, nämlich aufgrund von verrechneten Verlusten aus Vorjahren oder so… eventuell aber auch höher bei Thesaurierung, nur, wer thesauriert unter diesen Risiken?

    Unternehmen, die diesen, sorry, Unsinn verkaufen, unterliegen, je nach Gestaltung, keiner speziellen staatlichen Aufsicht.

    Genussrechte werden in der Regel „nachrangig“ behandelt (s. Hinweis unten). Die Zeichner wären im Falle einer Insolvenz erst dran, nachdem die Ansprüche aller anderen Gläubiger bedient sind, wenn sie nicht von vorhneherein auf Insolvenzansprüche verzichten müssen, in der Regel bekommen sie nämlich gar nichts, weil sie auch kein Mitspracherecht, kein Inforecht, kein Einblicksrecht in die Bücher etc. haben, so wissen sie nicht, wer noch alles Geld bekommt oder wie der Jahresabschluß ausschaut, zumal es sich hierbei um Land- + Forstwirtschaft handelt, ein ganz eigener Rechenschaftslegungsbereich.

    Ein handelt sich insoweit um ein typisches “Modell” von “gewitzten” Vertriebsleuten der Finanzbranche (war da mal was?…), die den “Anlegern” Sand in die Augen streuen, weil diese Unternehmen von den Banken kein Geld (mehr) bekommen oder, weil die Konditionen schlicht viel billiger sind für den Initiator also günstiger, auch weil er keinerlei Sicherheiten bringen muß, zudem auch fast keinerlei Ansprüche der Zeichner wirklich durchsetzbar sind. Insoweit ist es natürlich wesentlich günstiger für den Initiator. (Sehr beliebtes Modell übrigens im Öko-ethik-nachhaltigkeits-Energiewende-Bereich, wie Windkraftanlagen, Biomassekraftwerke und Geothermiekraftwerke, das sind die reinsten “Abzocker”-Fonds).

    Was ist, wenn der “Anleger” die “Natural-Vergütung” wählt oder wählen muß, weil Genussgeber nicht in der Lage ist eine Auszahlung zu leisten, er sich freimachen kann, aufgrund Hingabe seiner Produkte? Wobei natürlich wieder die Bewertungs-Frage eben dieser Produkte im Raume steht: welches Ei erzielt 4% Rendite, welche Marmelade, was bringt ein Suppenhuhn außer dem Haar in der selben?. Insoweit würde er gleichwohl und günstig Produkte los werden, die sonst niemand mehr kaufen würde, weil kurz vor Haltbarkeitsdatum, die Milch am kippen ist, der Kükenschnabel schon klopft (Mami, muß ich den Schnabel mitessen?), die Schokolade bereits alt und grau ist oder so…

    Oder was passiert, wenn alle den “Naturalersatz” wählen würden, wo sollte dann ein Gewinn herkommen?

    Naja und überhaupt, 600 Hennen sind schon gutes Stück Hühnerholz, dann kommen noch einmal 600 dazu usw., weil schon wieder die “Eier ausverkauft” sind…, dazu die passenden Hähne, ein Bürgermeister, der sich als “Hahn” gerne betätigen würde gibt es ja schon (“Dort möcht ich gerne Hahn sein”, verriet BM Monn sein nächstes Berufsziel), nur der reicht nicht, der schafft die nie, nie, nie 600 Hennen, das glaube ich einfach nicht …

    Ach so, für die Jurafreaks, das mal auf Deutsch:
    Die Ausgabe von Genussrechten ist seit dem 1. Januar 2005 u.U. als Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG zu werten. Um diesen Sachverhalt zu vermeiden, muß in den vertraglichen Gestaltungen auf einen unbedingten Rückzahlungsanspruch verzichtet werden. Die übliche Nachrangabrede muß dahingehend erweitert werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung ausgeschlossen ist, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

    • QUH-Gast
      11. Mai 2011 um 17:11

      Wem nutzt gemeine Stimmungsmache? Zugegeben: die rechtlichen Zusammenhänge sind richtig dargestellt. Aber die Fragen? Voller Unterstellungen und offenbar ohne jede Hofkenntnis. Na ja, da will einer Antistimmung machen und Ängste schüren. Schwach. Wir freuen uns jedenfalls über jeden Bauern, der bei uns neue Wege geht. Deshalb sind wir dabei!