Berg in der Abendschau

Das Scheitern der Berger Windkraftpläne war heute Thema der lokalen Abendschau im BR-Fernsehen.


“Des Einen Freud, des Andern Leid”, textete der BR zu diesem Doppelbild der
beiden Bürgermeister von Schäftlarn (links) und Berg (rechts)

Der Berger Bürgermeister nannte für die bisher entstandenen Planungskosten Zahlen, die etwas höher liegen als die bisher öffentlich genannten: “Auf die Gemeinde Berg bezogen gehen wir von einem Betrag von 200.000 € aus, den wir jetzt im wahrsten Sinne des Wortes in den Wind geworfen haben. … Das ist ein Schlag ins Gesicht.

In der BR-Mediathek findet sich der kurze Beitrag hier:
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/abendschau-der-sueden/abendschau-der-sueden-234.html

Der Beitrag über Berg befindet sich dort nach ca. 21′.

Kommentieren (11)

  1. Energievernunft
    7. Februar 2014 um 19:29

    200.000 Euro Steuergelder “in den Wind geworfen”… …was ist das schon, für so eine reiche Gemeinde wie Berg. Man hat’s ja und es ist ja nicht MEIN Geld.
    Unzählige Gemeinden – auch in Bayern! – hätten sich alle zehn Finger danach geleckt und mit diesem Geld etwas sinnvolles für ihre Bürger gemacht.
    Man siehl allerdings daran, das die Herren “Windherbeirechner” und “Milanwegzauberer” (inklusive der Hubschrauberflüge) nicht billig zu kaufen sind.

  2. gast
    7. Februar 2014 um 19:54

    200.000 Euro sind viel Geld… … aber besser die sind weg, als die Kosten unrentabler Anlagen zu tragen. Interessieren würde mich aber, was nach der Ankündigung von 10H noch ausgegeben wurde. Da zeichnete sich nämlich schon ab, dass das Geld wahrscheinlich Weg ist. Trotzdem wurde mit Zustimmung des gesamten GRs auch der QUH weiter geplant. Zumindest die Steuergelder hätten eigentlich gespart werden müssen!

  3. QUH-Gast
    7. Februar 2014 um 20:24

    Windiger Auftritt des Berger Bürgermeisters Liebe Berger Bürger,
    sehr geehrte Gemeinderäte,
    sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    die Planungskosten von 200.000 Euro sind nicht unbedingt verloren.

    Wenn Berg die Windkraftanlagen mit 2000 m Abstand zu den Wohnhäusern der Gemeinde Schäftlarn aufstellen möchte, ist das weiterhin möglich. Die Abstandsregelung von 10 H gilt ja nur bei fehlendem Einverständnis der Betroffenen. Wenn es Ihnen wirklich um “saubere Energie” geht, können Sie durch Gemeindebeschluss die Abstände der WKA zur Wohnbebauung der Gemeinde Berg auf 1000 m reduzieren – in den westlichen Bereich der Wadlhauser Gräben. Jetzt wird sich zeigen, ob Sie Ihren eigenen Bürgern das gleiche zumuten wollen, wie bisher den Neufahrner Bürgern.

    Die Frage lautet: Windkraft oder Windbeutel – Herr Monn?

  4. gast
    7. Februar 2014 um 20:38

    Des einen Freud… … des anderen Leid. Dies sehe ich komplett anders!

    Ich bin der Meinung, es können sich beide Bürgermeister freuen, denn ich bin zutiefst überzeugt, dass Herr Monn (und Berg) riesiges Glück hatten, indem man gerade noch einmal an einer unglaublichen Fehlplanung/-investition vorbeigeschlittert ist bzw. wurde.

    Lieber heute 200.000 EUR als Verlust verbuchen, als u. U. mehrere Mio. über die nächsten 20 Jahre hinweg.

    Denn dass die für Berg ausgestellten Ertragsgutachten nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, sollte alleine anhand der in diesem Blog zusammengetragenen Fakten inzwischen wohl jedem klar geworden sein.

    Passend hierzu ein aktueller Artikel aus der Wirtschaftswoche:

    http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/oekostrom-verlogen-verschaetzt-verkalkuliert-seite-all/9412354-all.html

    Der in dem Artikel genannte Windpark “Nordschwarzwald” produziert seit acht Jahren nur 60 Prozent des vorherberechneten Ertrags, die durchschnittliche Auslastung seit Inbetriebnahme liegt bei 16 Prozent.

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann hatte der Aviator bereits vor einem Jahr auf Basis seiner Windmessungen für Berg eine Auslastung von etwa 18% vorherberechnet, was natürlich keiner hören wollte, hatte man doch glücklicherweise ein offizielles Gutachten, das Erträge ausweist, die selbst das Landesamt für Umwelt als abenteuerlich hoch bezeichnet.

    In einpaar Jahren, mit etwas Abstand und wenn andere Gemeinden tiefrote Zahlen aufgrund ihrer falsch kalkulierten WKAs schreiben und möglicherweise mit Klagen unzufriedener Investoren überzogen werden, wird so mancher der heutigen Befürworter vielleicht anders darüber denken und froh darüber sein, dass Berg glücklicherweise von diesem Projekt verschont geblieben ist.

  5. Bergkamo
    8. Februar 2014 um 8:02

    Bürgermeisterfotos Unverschämt, wie der ‘Schäftlarner’ so breit grinst!
    Wie bedröppelt ‘unser’ Berger BG Monn doch ausschaut.
    Wurden tatsächlich 200.000 EURO ‘in den Wind gesetzt’ ?
    Kaum zu glauben – doch so viel ?
    Schuld ist nur dieser böse Seehofer.
    Wenn der sein Machtwort spricht, hilft selbst ‘Bauernschläue’ nichts mehr.
    Die Berger-Windrad-Schmach wird mit einem Berger-Rathausneubau getilgt werden.
    Koste es was es wolle!
    Versprochen – so sei es !

  6. QUH-Gast
    8. Februar 2014 um 11:16

    Alles hat sein Gutes Das neue Rathaus der Gemeinde Berg kann nun doch erheblich kleiner ausfallen, da weit weniger Gemeindebedienstete benötigt werden, um die überreich hereinströmenden Windradgewinne wohltätig zu verteilen.
    Ein Landschaftsschutzgebiet aufzuweichen ist bekanntermaßen auch kein Problem, sodass nach Rücksprache mit Herrn Genz der Rathausneubau auf der Maxhöhe realisiert werden kann. Für die Genehmigung seitens des “beinahe besten Freundes” Genz muss sich die Gemeinde Berg allerdings dann strommäßig autark machen, indem die Betriebsgenehmigung für die Alt-Photovoltaikanlage verlängert wird. Für den Rathausneubau könnte der erzeugte Strom sicherlich reichen.

    Und über Berg und seinen Nachbargemeinden breitet sich wieder Ruhe und Frieden aus.

  7. QUH-Gast
    9. Februar 2014 um 0:00

    Damit es Einige kapieren! Liebe Leute,

    Ihr diskutiert fleissig, habt aber eines wohl nicht verstanden: Die neue 10H-Regelung wird für den Landkreis STA praktisch nichts ändern. Wenn BG Monn und Herr Roth sagen, es gäbe dann nur noch den “Roseninsel-Standort” inmitten des Sees, so stimmt dies absolut nicht. Vielmehr haben sich sämtliche Gemeinden des Landkreises, indem sie die gemeinsamen FLN-Pläne beschlossen haben, bereits dahingehend geeinigt, dass bei 210m hohen WKAnlagen für die EIGENE Bevölkerung 1000m Abstand ausreichenden – ja großzügigen – Schutz bieten. Das ist geltendes Recht. Größere Schutzabstände werden im Zukunft lediglich die Nachbarn – in diesem Falle Neufahrn – einfordern können. Also wird es die Zukunft erweisen: Werden die gemeinsamen FLN-Pläne nun nicht angepasst – und hierzu müssten sich wiederum ALLE Gemeinden einig sein – dann ist die Konsequenz schlicht und einfach: Die Bevölkerung des Landkreises STA wurde von ihren übereifrigen Politikern teilweise entrechtet und genießt nun deutlich geringeren Schutz als ihn die Nachbarn einfordern können.
    Na bravo!

    • Energievernunft
      9. Februar 2014 um 14:16

      Der “Roseninsel-Quatsch”… …ist albernes Mediengewäsch, das hoffentlich nicht für das geistige Niveau der Herren Roth und Monn steht. Auf Wiederholungen sollten sie daher verzichten.
      Ab ca April soll im Bayerischen Baurecht für WKA die 10xH-Regel geltendes Recht werden. Dieser Abstand darf nur unterschritten werden, wenn sich ALLE Betroffenen (nicht nur die Gemeinden!) einig sind.
      Dies wirft die interessante Frage auf, was dann eigentlich mit dem jetzigen Teilflächennutzungsplan des Landkreises geschehen soll, der ja im Widerspruch zum neuen Baugesetz steht.

    • QUH-Gast
      11. Februar 2014 um 13:31

      Liebe Energievernunft, leider ist Ihre Behauptung, es müssten sich ALLE einig sein, schlicht falsch; sehen Sie beispielsweise die Presseerklärung der Staatsregierung (http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10489163/index.htm), worin steht:

      “Ausnahmen sind möglich bei örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden.”

      Und genau darum geht es hier: Die Starnberger Landkreisgemeinden sind sich bereits einig, dass für die eigene Bevölkerung eine Schutzzone von pauschal 650m bzw. 1000m ausreichen würde. Der Bevölkerung ist dies seinerzeit, als man, euphorisiert von der Aussicht mit abzukassieren, vorgeprescht ist, als besondere Leistung und Schutzmaßnahme angepriesen worden: in STA “leiste” man sich zum Wohle des Fünf-Seen-Land-Menschen 1000m!
      Dass mittlerweile die bayerische Staatsregierung weitergehende Schutzzonen (10H) für angemessen hält (was eine gewisse Hinwendung zu einer realistischen Einschätzung der tatsächlichen Gefährdung, die von WKA ausgeht, bedeutet), war damals für die Starnberger Macher nicht abzusehen.
      Nun aber bedeutet dies für sie, dass sie sozusagen den “schwarzen Peter” haben. Denn die ursprüngliche “Privilegierung” ist dank Seehofer zu einer massiven Benachteiligung der eigenen Bevölkerung geworden. Sehen sie sich den Gesamtplan der Starnberger Vorrangflächen an: sämtliche WKA-Flächen, die nicht an der Landkreisgrenze liegen, sind selbst bei 210m hohen Anlagen vollkommen problemlos, da den Starnberger Bürgen das Recht auf 10H bereits abgesprochen wurde. Nur die randständigen Flächen sind im Hinblick auf die neue politische Lage relevant: hier müssten die Nachbargemeinden zustimmen, aber auch nur falls die Anlagen höher als 100m werden sollen und grundsätzlich Wohnbevölkerung der Nachbargemeinde betroffen wäre.

      Selbstverständlich hätten die STA-Gemeinden nun die Möglichkeit, den WKA-Plan zu überarbeiteten, um auch ihren eigenen Bürgern das gleiche Recht zu geben, das der Rest Bayerns für sich wird in Anspruch nehmen können. Lesen Sie z.B. in der Zeitung über Planungen im Landkreis Augsburg (http://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Auch-Landensberg-vertagt-die-Windkraft-id28772007.html):

      “Zudem präferiere die bayerische Staatsregierung eine zehnfache Abstandsfläche (10H-Regelung), der Regionalplan sieht dagegen einen 800-Meter-Abstand zur nächsten Bebauung vor. Nach Auffassung der Verwaltung der Verwaltungsgmeinschaft Haldenwang müsste diese 10H-Regelung auch in den Regionalplan Aufnahme finden. Deshalb sollte die weitere Planung des Regionalverbands so lange zurückgestellt werden, bis die Abstandsflächenregelung sowie die künftigen Einspeisungsvergütungen hinreichend gesetzlich konkretisiert sind, um nicht vollendete Tatsachen zu schaffen und damit das Gebiet des Regionalplanes Donau-Iller schlechter zu stellen, als dies im restlichen Bayern der Fall wäre, so Tull.”

      Dass Gleiches in STA geschieht, werden die entsprechenden WKA-Lobbyisten und Energiewende-Profiteure vor Ort, nicht zu reden von der Masse an weltverbessernden, saturierten Starnberger Wohlstandsgrünen, mit Sicherheit zu verhindern wissen. Wollen wir wetten?

  8. MBE
    11. Februar 2014 um 18:22

    Landrat Roth hat in einem Zeitungsartikel verkündet:
    wenn 10H kommt wird kein Bürger des Landkreises Starnberg schlechter gestellt als der Rest der Bayern.
    Egal was in den Teilflächennutzungsplänen bereits festgelegt wurde.
    Sprich. die Planungen inkl. der Vorranggebiete müssen der Rechtslage entsprechend angepasst werden und die Gebiete als Ausschlussflächen gelten. Dann können auch “Ausnahmen” für die Landschaftsschutzgebiete wieder zurückgenommen werden.

    Wenn das nicht passiert bestehen die Gebiete weiter und es besteht die Möglichkeit bei entsprechendem Konsens Genehmigungen für WKA abweichend von 10H zu erteilen.

    Das wäre genau die dramatische Schlechterstellung der eigenen Bürger, die Herr Roth versprochen hat nicht zu akzeptieren.

    Abgesehen davon dass in unserer Gegend bei realistischer Betrachtung Naturschutz- und landschaftsschutzrechtlich kein Gebiet geeignet ist.
    Also lasst uns das Kapitel abschliessen und auf wirklich sinnvolle Projekte der Energiewende und CO2 Vermeidung konzentrieren.
    WKA sind das nicht.

    • Energievernunft
      11. Februar 2014 um 21:47

      Ist Roth so konsequent wie Seehofer… …und hält auch nach der Wahl, was er jetzt verspricht. nämlich die Gleichstellung der Bürger des Landkreises mit den anderen Bayern?
      Dann muss der Teilflächennutzungsplan logischerweise entsprechend korrigiert werden, womit auch die Aufweichung des Landschaftsschutzes (z.B. im Würmtal) rückgängig gemacht werden kann.

      Ansonsten kann ich MBE nur zustimmen: der Zubau von WKA ist zum jetzigen Zeitpunkt (fehlende Speicher!) als kontraproduktiv für die Energiewende erkannt worden und sollte ad acta gelegt werden. Nur profitierende “Berater”, einschlägige Hersteller sowie Ignoranten physikalischer Grundtatsachen versuchen weiterhin den Mythos vom “je mehr WKA umso besser für die Wende” aufrecht zu erhalten.

      Schade um jeden Euro, den die Ahnungslosen schon jetzt in den Sand gesetzt haben — er fehlt den anderen wesentlichen Komponenten für eine Energiewende: der Erforschung von Energiespeichern, von Abwärmerückgewinnung und anderen Einsparungsmöglichkeiten sowie von Ideen, wie eine Verhaltensänderung der Menschen zu erreichen ist.