10 H steht und fällt mit der Umsetzung …

… des Koalitionsvertrages.

Nichts wirklich Neues ist heute aus dem Kabinett zu Abstandsflächen bei Windkraftanlagen zu hören.

Sobald die Bundesregierung bei der Reform des EEG die im Koalitionsvertrag vereinbarte Länderöffnungsklausel zur Genehmigung von Windkraftanlagen im BauGB initiiert, wird die Staatsregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbau- und Landesplanungsrechts vorlegen, um baldmöglichst von der Länderöffnungsklausel im BauGB Gebrauch machen zu können.

Diese lautet gem. Koalitionsvertrag S. 54:
Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.

Es heißt allerdings auch: “Nach dem Beschluss der Bundesregierung wird die Staatsregierung eine Vertrauensschutzregel formulieren.”

Im November hieß es noch: “Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewähren.”

Wir sind also weiter gespannt – länderspezifische 10 H und/oder Vertrauensschutz?

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