Fragen zur Windkraft / Pt. 3

Fragen an Herrn Sing:

Heute die letzte Folge der Fragen an den Windkraftbeauftragten der Gemeinde, Herrn Sing. Diesmal geht es um die wichtige Frage der Volllaststunden und um sein persönliches Engagement in die Windkraft.

Frage1) Ist es so, dass die Windkraftanlagen in Deutschland nach ca. 1000 Jahresstunden 40% und 4000 Jahresstunden 80% ihres Jahresoutputs erzeugt haben? Das würde ja bedeuten, dass in den anderen 5000 Stunden des Jahres WKAs praktisch keinen Beitrag zum Energiemix liefern?

Robert Sing: Es treten in der Erzeugung von Windenergie große Unterschiede zwischen Sommer- und Winterhalbjahr auf. Letzteres ist wesentlich ertragsreicher (bis zu 70 % des Jahresertrages). Dadurch wiederum ergänzen sich Windenergie und Photovoltaik hervorragend. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der in Süddeutschland installierten Photovoltaikleistung von über 10 Gigawatt. Des Weiteren ist der Strombedarf in Deutschland im Winterhalbjahr deutlich höher als im Sommerhalbjahr.

Frage 2) Sie haben wohl einmal erklärt, dass Sie an unwirtschaftlichen Anlagen kein Interesse haben. Hängt Ihre Vergütung denn davon ab, dass die Anlage später wirtschaftlich ist? Wenn nicht, ist dann nicht der Planungsauftrag selbst ihr Interesse?

Robert Sing: Die Erfüllung eines Planungsauftrages für einen Standort, der aus heutiger Sicht nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, entspricht nicht unserer Planungsmoral. Des Weiteren wäre ein solches Vorgehen geschäftsschädigend und fern von jeglicher nachhaltiger Unternehmensphilosophie.

Frage 3) Bei wie vielen der von Ihnen geplanten WKA sind Sie auch persönlich involviert bzw. haben Sie persönlich investiert?

Robert Sing: Ich bin bei mehreren von der IB-Sing GmbH geplanten Projekten im Raum Schwaben privat beteiligt. Öffentlich kann ich an dieser Stelle die Beteiligung an dem in meiner Heimatgemeinde derzeit in Errichtung befindlichen Bürgerwindprojekt (2 WEA) nennen. Aus privatem Kapital stelle ich hier 15 % der insgesamt erforderlichen 3,0 Mio. Eigenkapitalanteil. Meine beiden Kompagnons, die mit mir die Komplementär-GmbH bilden, sind ebenfalls mit einem privaten 15 %-Anteil beteiligt. Als Projektinitiatoren stellen wir somit 45 % des erforderlichen Eigenkapitals. Den Mehrheitsanteil von 55 % stellen rund 90 Kommanditisten. Davon wiederum sind rund 70 Kommanditisten Privatpersonen aus meiner Heimatgemeinde sowie den umliegenden Nachbargemeinden.

Die QUH dankt für die ausführlichen Antworten.

Kommentieren (5)

  1. gast
    13. September 2014 um 11:25

    Danke für die ehrliche Beantwortung der Fragen. Wenn es um die Grundlastfähigkeit geht, geht es allerdings um Stunden und Tage nicht um Halbjahre. Die Aussage, dass sich Wind- und Sonnenkraft ergänzen, stimmt daher nicht. Davon kann sich jeder in öffentlichen Daten z.b. beim Frauenhoferinstitut überzeugen.

    Moral und WKAs sind so eine Sache seit die Subventionen ins EEG die Ausgaben für Bildung übersteigen. Da jeder Bürger diese Kosten mit der Stromrechnung trägt ist das eine echte Umverteilung von unten nach oben. Aber das ist ok, so viele Hartz iv Empfänger haben wir in Berg wohl nicht.

    Auf jeden Fall scheint man mit der Planung nicht schlecht zu verdienen, wenn Sie persönlich 450t€ in ein einzelnes Investment investieren können. Dazu meine ehrliche Gratulation! Grundsätzlich halte ich es nämlich durchaus für legitim bestehe Subventionsanreize zu nutzen. Wenn wir Bürger zulassen, dass Politiker schlechte Gesetze machen, dürfen wir uns auch nicht beschweren, wenn jemand diese für sich nutzt.

    Für unseren Gemeinderat gilt das allerdings nicht. Er muss die Interessen der Bürger und Steuerzahler vertreten. Dazu gehör auch zu erkennen, das hier Fehlanreize in der Energiepolitik gesetzt worden sind.

  2. QUH-Gast1
    13. September 2014 um 11:38
    • gast
      13. September 2014 um 14:34

      Sing Beteiligung Man muss natürlich den ganzen Bafin-Prospekt lesen, aber hier ein paar Fakten:

      Grundsätzlich ist diese Betiligung besser als viele Beteiligung in Schifffonds oder auch Windenergie. Die Nebenkosten sind geringer, ein Agio wird nicht erhoben. Vertriebskosten und die Vergütungen für das Management der Beteiligung scheinen angemessen und werden offengelegt. Aber, und das steht im Prospekt auch drin:

      1) Anleger, die sich hier beteiligt haben, gehen eine Beteiligung auf 20 Jahre ein. Ein Ausstieg ist nicht möglich, außer man findet selbst einen Käufer.

      2) Dies ist eine unternehmerische Beteiligung. Es droht ein Totalverlust der Einlagen, einen Einlagenicherungsfonds gibt es bei einer solchen Beteiligung nicht. Im Falle einer Insolvenz können die schon gezalhten Ausschüttung sogar zurückgefordert werden. Das passiert grade bei ähnlich strukturierten Schiffsbeteiligungen.

      3) Das Modell ist sehr sensitiv. Schon bei 10% weniger Einspeiseleistung sinkt die ohnehin geringe Rentite auf ca. 1% p.a. und damit Sparbuch-Niveau. Ist die Einspeiseleistung noch geringer, wird es brenzlich, da dann sehr schnell die Tilgungen an die Bank nicht mehr geleistet werden können. Dies ist besonders in den ersten 10 Jahren kritisch, da typischerweise erst die Bank getilgt wird. Bei 5% weniger Einspeising in den ersten 10 Jahren gibt es keine Ausschüttungen mehr, bei 10% muss man wahrscheinlich schon mit der Bank reden. Über 70% Bankfinanzierung machen ein solches Modell sehr anfällig.

      4) Die Auszahlung mit 191% hört sich toll an. “Wow, ich kann mein Geld verdoppeln!!” Es wird immer wieder übersehen, dass hiermit auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals geleistet werden muss. Wenn man die Daten mal in EXCEL eingibt (IKV ist die Formel), bekommt man den internen Zinsfuss: dieser ist nur 5,3%. Sicher immer noch viel besser als ein Sparbuch, aber viel zu wenig für eine Unternehmerische Beteiligung, bei der ich schon in eine Schieflage gerate, wenn nur 15% weniger Eingespeist werden kann. (Und das ist bei Flaute wie bei Sturm der Fall und ich weiß nicht, wie das Wetter in den nächsten 20 Jahren wird.)

      (Bei den laufenden Auszahlungen stimmt im Prospekt übrigens eine Jahreszahl nicht. Wahrscheinlich ist im 2. Feld nicht 2027, sondern 2017 gemeint.)

      5) Professionelle Investoren erwarten zur Zeit für unternehmerische Beteiligungen Renditen von mindestens 8%. Privatinvestoren bekommen diese Renditen leider nicht. Daher gilt für Privatinvestoren eigentlich grundsätzlich: Finger weg von Unternehmerischen Beteiligungen. Nur wer den gesamten Prospekt genau verstanden hat und jemand anderem die Planrechnung erklären kann, sollte auch investieren. Es reicht nicht sich auf bezahlte Experten zu verlassen. Die Rechnungen selbst sind fast immer richtig. Falsch sind in der Regel die Annahmen, die in die Rechnung eingehen, aber dafür kann niemand belangt werden. Darum muss sich jeder selbst eine Meinung bilden.

  3. aviator
    13. September 2014 um 14:23

    Grundlastfähigkeit und Prospekthaftung “Wenn es um die Grundlastfähigkeit geht, geht es allerdings um Stunden und Tage nicht um Halbjahre.”

    Genaugenommen geht es sogar um Bruchteile von Sekunden. Es ist richtig, daß sich Wind- und Sonnenkraft (selbst über ganz Deutschland hinweg) eben NICHT ergänzen. Die Gesamtleistung ALLER dieser Anlagen sinkt häufig unter 1% der installierten Leistung, manchmal sogar bis auf 0,01%. Fazit: Die gesicherte Leistung ist Null.

    Nur die Großgeneratoren der Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke verhindern durch ihre Schwungmassen, daß das Netz unter diesen Bedingungen zusammenbricht. Da die Schwungmassen aber durch Abschaltung dieser “echten” Kraftwerke ständig verringert werden, wächst die Gefahr eines Netzzusammenbruchs in extremem Maße (Herr Schally hatte das ja anhand der erforderlichen Eingriffe zur Verhinderung des Blackouts erläutert).

    Was das “Beispiel Sing Beteiligung” betrifft: Dort kann man unter Punkt 5 “Risiken” nachlesen, daß Windparks ein Hochrisikounternehmen sind, bei dem nicht nur ein dauerhafter Verlust entstehen kann (den die Anteilseigner übernehmen müssen, wenn sie die Insolvenz verhindern wollen), sondern darüber hinaus das gesamte investierte Kapital verlorengehen kann …..

    Nach dem Prospekthaftungsgesetz müssen alle diese Risiken exakt benannt werden, und selbst kleine Abweichungen davon (oder geschönte Windgutachten) können zu einer persönlichen Haftung z.B. der Geschäftsführer einer “Windkraft Berg GmbH & Co. KG” führen, und zwar in unbeschränkter Höhe.

    Die Realität läßt grüßen.

    • gast
      13. September 2014 um 15:04

      Prospekthaftung Das ist alles richtig.

      Leider hilft das dem Anleger nicht, da jemand, der GF einer solchen Gesellschaft wird, in der Regel keine 20m Euro auf dem Konto hat. Wer nämlich 20m hat, ist der Regel jemand, der weiß, dass es nicht klug ist, GF in einer solchen Projekt-Gesellschaft zu werden. Und falls doch irgendwo Geld zu holen ist, bekommen das zuerst dei Banken.

      Ich schlage vor, jemand aus dem Gemeinderat wird Geschäftsführer der Gesellschaft und unterschreibt den Prospekt ;-)) Das würde dann von echtem Heldenmut zeugen: Einen Prospekt zu unterschreiben, in dem eine Planrechung auf 6.1m/s basiert, während private Vergleichsmessungen und der Windatlas mit 5.1m/s etwas anderes sagen, fände ich schon echt mutig. (oder ist das dann eher sehr dumm?)