Viel Holz heute im Gemeinderat: Es gibt die spannende Präsentation einer Analyse der Berger Kinderbetreuung. Es soll ein Grundsatzbeschluss über den Umgang mit Spenden gefasst werden (in Berg immer ein heikles Thema), es gibt Proteste gegen die Photovoltaikanlage auf dem Parkplatz des Fußballplatzes in Höhenrain und dann noch einige Bebauungspläne. Den Link zu den Tagesordnungspunkten finden Sie im unten stehenden Artikel. Besonders einer hat es in sich:
Aufhausen hinterm Bushaus
Ein Berger Kaufmann möchte sein Grundstück hinter dem Bushaus in Aufhausen mit Wohnhäusern bebauen. Eigentlich kein Problem, denn offensichtlich existiert hier, wo ehemals eine Scheune stand, eine Art Baulücke. Allerdings möchte der Bauwerber dort gleich 3 größere Häuser errichten (so wie er dies am Ortseingang Maxhöhe bereits getan hat). Erst war von 8 Wohneinheiten pro Haus die Rede, dann von 4, inzwischen hört man, es könnten auch nur Doppelhäuser werden. Eines davon in einem Bereich, den das Landratsamt als “Außenbereich” bezeichnet: Dort darf also nur gebaut werden, wenn die Gemeinde eigens einen Bebauungsplan dafür aufstellt. Im Zuge der langen Auseinandersetzungen um dieses Grundstück stellte sich heraus, dass die Gemeinde obendrein erstens einige Quadratmeter des Grundstückes zur Straße gemacht hat und – was schwerer wiegt – es keine Grunddienstbarkeit für den dringend benötigten Kanal gibt, der über dieses Grundstück führt. Diese beiden Gründe, die seit längerem der Gemeinde vorgetragen werden, wiegen schwer als Argumente für einen Bebauungsplan, der dort auf der Wiese ein Baufenster aufweist, das man eigentlich nicht wollen kann.
Abwasserkanal für Baugenehmigung?
Wie würden Sie entscheiden?