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Seezugang für alle jetzt auch in Leoni?

Der Zugang zum See ist – ideell und kommerziell – eines der kostbarsten Güter. Die Gemeinde Berg wird im nächsten Jahr auf Antrag der QUH für alle Bürger einen solchen in Unterberg neu gestalten. Die bayerische Verfassung hat den freien Zugang zu den Gewässern sogar festgeschrieben. Wer privat eine der wenigen Seeimmobilien besitzt, kann diese für astronomische Beträge verkaufen. Allerdings gelangen solche Grundstücke so gut wie nie auf den Markt, sondern bleiben meist im Familienbesitz. 

Nachdem der Berger Gemeinderat mit einem vor 5 Jahren aufgestellten Bebauungsplan die Verhältnisse am Ufer in Leoni geregelt hat, gibt es eine für Bayern einzigartige Entwicklung: Der Freistaat möchte – per Vorverkaufsrecht – eine dortige Immobilie, die verkauft werden sollte, weit unter Marktwert erwerben. … Und verblüffenderweise hat er dazu an Seeufern und in Naturschutzgebieten sogar das Recht! – Das allerdings nur selten ausgeübt wird.

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Der Entwurf eines Bebauungsplans für das Ufer in Leoni

Eines der Grundstücke in Leoni im Umgriff des Bebauungsplans ist bisher unbebaut, eine Art Baulücke am See. Auf einem 1500qm großen Areal hätte (nicht erst seit Aufstellung des Bebauungsplanes) ein Baurecht bestanden, das durch den Bebauungsplan jetzt geregelt wurde: eine Villa am See mit fast 700qm Wohnfläche dürfte dort entstehen. Nach Zeitungsberichten hatte sich der Besitzer mit einem Interessenten angeblich schon auf einen zweistelligen Millionenbetrag geeinigt. Jetzt ist allerdings der Freistaat heldenhaft auf dem Plan getreten. Ihm steht bei Ufer- und naturgeschützten Flächen ein Vorkaufsrecht zu, das er in diesem Fall auch ausnahmsweise ausüben möchte: Allerdings zu einem Schätzpreis, der zwar immer noch immens ist (die Rede ist von 5 Millionen), aber wohl nur weit weniger als die Hälfte des ausgehandelten Preises beträgt.

Ist dieses Baugrundstück 5 Millionen oder mehr als das Doppelte wert? Und vor allem: soll es einem oder allen gehören?

Auf Nachfrage der QUH bestätigte das Bayerische Finanzministerium, dass der Berger Bürgermeister Monn “im Vorfeld wegen der möglichen Übernahme der Verkehrssicherung und Pflege des betreffenden Seegrundstücks durch die Gemeinde Berg von der Seeverwaltung Starnberg kontaktiert wurde.”  – Und natürlich würde sich – wie BGM Monn uns bestätigt hat –  die Gemeinde im üblichen Rahmen um die Pflege und um den Unterhalt eines solchen Grundstücksjuwels kümmern. Für alle Berger und Erholungssuchenden würde dort ein herrlicher Zugang zum See geschaffen, die Signalwirkung des Kaufes als politisches Zeichen wäre auch kaum zu unterschätzen …

… falls Bayern überhaupt zum Zuge kommt. Denn nachdem der Preis für das Grundstück so rapide gesunken ist, könnte der derzeitige Besitzer gar nicht mehr verkaufen wollen. Der Münchner Merkur zitiert den Besitzer mit den Worten, er werde – aus welchen Gründen auch immer – “niemals an den Freistaat Bayern verkaufen“. Womöglich verdienen jetzt erst einmal die Anwälte. Eigentlich schade für die Berger und bayrischen Bürger.

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes in Leoni berichtete die QUH vor 5 Jahren hier: https://quh-berg.de/kalt-den-ruecken-runter-die-gemeinderatssitzung-1-948988543/

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Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes “Leoni – Seeufer König Ludwig” 2015

Kommentieren (1)

  1. Gast
    1. Februar 2018 um 12:44

    Endlich mal einer der sich traut. Söder weiter so!!!
    Freier Zugang zu den schönheiten unserer Natur.
    Der Bebauungsplan für diese Grundstück… eine Frechheit. Baustopp am See!!!!!