Nicht das zeitintensivste, aber sicherlich das gewichtigste Thema der heutigen Sitzung war der Rathausneubau. Das neue Rathaus existiert bisher nur als Plan mit Visualisierung – aber es hat schon eine Adresse: Huberfeld 10.
Adresse Huberfeld 10
Doch der Reihe nach: Gewohnt konzise und sinnfällig stellten Manuela Skorka und eine Mitarbeiterin ihres Planungsbüros die 2. Änderung des Teils 5 des Bebauungsplans “Seeuferbereich Kempfenhausen-Unterberg” vor. Nach der Darstellung der Charakteristika des Gebiets (kleine und große Kubaturen, bei neuen Gebäuden mehr Versieglung und weniger Baumbestand) wurde das Ziel formuliert: Das Maß der Nutzung soll klar begrenzt und der Baumbestand geschützt werden – eine konzentrierte Bebauung in der Parklandschaft mit gleichzeitig viel Spielraum in der Ausgestaltung ist das Ergebnis. Die Entwicklung, die sich bereits abzeichnete, sollte eingefangen, Zufahrten und Erweiterungen spezifisch geregelt werden. “Jeder Quadratmeter zählt”, so Bgm. Steigenberger.
Im Bestand befinden sich 23 Wohneinheiten, nach dem alten B-Plan wären 39 zulässig, der neue B-Plan sieht 51 vor – also fast eine Verdoppelung. Einstimmig. Ebenfalls einstimmig wurde eine Ausnahme von der Veränderungssperre in diesem Bereich abgelehnt.
So wird der neue Ratssaal aussehen – ohne Trennwand
… und mit Trennwand
Umzug ins Huberfeld 10: Hannes Pernthaler vom Büro Beer Bembé Dellinger stellte die Ergebnisse der Leistungsphase 4 mit den diversen Änderungen vor. Die Rampe zur Tiefgarage wurde leicht verschoben, sodass die Mülltonnen dahinter Platz haben, der Eingang der Wohnungen wurde angepasst, ebenso änderten sich diverse Details wie Türen, Holzverkleidungen, Beleuchtung. Die Planung wurde einstimmig freigegeben, ebenso wurde die dringende Entscheidung über finanzielle Mittel im Zusammenhang mit dem Rathausneubau bis zu 50.000 € dem ersten Bürgermeister übertragen, darüber hinausgehende Entscheidungen den drei Bgm. gemeinsam. Einstimmig wurde auch der zugehörige Bauantrag genehmigt.
Es war fast wie früher: Auch die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 “Herz Jesu Höhenrain” – der erneut ausgelegt worden war – wurde einstimmig beschlossen, desgleichen die Gesamtabwägung und der Satzungsbeschluss.
Die Feuerwehren bekamen eine neue Satzung – nun können KommandantInnen auch per Briefwahl gewählt und Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt als freiwillige Leistung erbracht werden. Einstimmig!
Und ebenfalls einstimmig wurde GR Heinz Rothenfußer als Vertreter der Gemeinde Berg in dem vom Amt für Landwirtschaft initiierten “Dialog Landwirtschaft” entsandt.
Zum Schluss der öffentlichen Sitzung folgte eine Bekanntgabe über die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Lüßbach. Bgm. Steigenberger erläuterte, dies sei ein Äquivalent zu einer Veränderungssperre bei Bebauungsplänen – es sei kein Planungsverfahren, daher werde es nur bekanntgemacht. Später erfolgt eine Festsetzung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. An fast 13 Kilometern entlang des Lüßbachs darf nun nicht neu oder angebaut werden, damit das Wasser versickern kann. Die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ist damit grundsätzlich verboten. Abflussverhindernde Mauern und Wälle sind es ebenfalls. Auch die Pflanzung von Hecken, die dem Hochwasserschutz entgegenstehen, ist verboten. Hierzu gab es bisher nichts abzustimmen.
Dann schlossen sich die Türen, und der nicht-öffentliche Teil begann.