Neues aus dem Gemeinderat: die letzte Sitzung vor der Sommerpause

Da zur letzten Sitzung vor der Sommerpause ein straffes Programm anstand, verlegte Bürgermeister Steigenberger den Sitzungsbeginn eine halbe Stunde vor. Vorherrschendes Thema war wieder Bauen – aber diesmal ging es nicht nur um individuelle Bauanträge, sondern um die Gestaltung unserer Gemeinde. Und um das eine oder andere Dilemma bei der Entscheidungsfindung.

Hier ist Händchen gefordert

Beginnen wir wie üblich bei den Bekanntgaben des Bürgermeisters und den Anfragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Steigenberger berichtete kurz vom Richtfest des Verbands Wohnen in der Osterfelderstraße. Die Wohnungen sollen ab Oktober 2025 bezugsfertig sein, die Kriterien für das Punktesystem für die Vergabe werden im Herbst noch beschlossen.
  • Die Grünen (Green Team, 7.081 km) und die SPD (Rote Radler, 4.438 km) wurden als erfolgreichste “Parteien” beim Stadtradeln im Landkreis geehrt und bekamen vom Bürgermeister die Urkunden überreicht.
  • Der Testlauf für die Mückenfallen beginnt schon 2024, zunächst mit zwei Stück – im Kindergarten Berg und dann doch nicht am Rathaus, sondern in Allmannshausen bei der Pension Sewald.
  • Es werde Licht: Das Planfeststellungsverfahren für den Radweg Allmannshausen-Münsing sei “in Vorbereitung”. “Lösungsmöglichkeiten für den Grunderwerb zeichnen sich ab”, so Steigenberger nach den Verhandlungen u.a. mit vier Berger Grundstücksbesitzern . Eventuell sei ein Baubeginnn 2026 möglich.

Aus dem Gemeinderat kamen folgende Fragen:

  • GR Schuster (CSU) monierte, dass der von ihm vor zwei Jahren gemeldete Hagelschaden am Kindergarten Höhenrain noch nicht behoben sei. Die Fassade bröckelt bereits.
  • GR Sewald (EUW) erkundigte sich, ob die am Ferienprogramm teilnehmenden Kinder keine Kappe mit Berger Emblem mehr bekämen – es wird nachgeforscht, ob es noch solche Kappen gibt.
  • GR Machnik (Grüne) fragte nach, ob der Bgm noch Einfluss auf die vom Kreis beschlossene Erneuerung des Straßenbelags zwischen Mörlbach und Icking habe – ein Radweg sei da wünschenswert. Der Bgm. habe davon auch aus der Presse erfahren, er würde sich durchaus einen Radweg zwischen Bachhausen und Mörlbach wünschen. Der Landkreis habe allerdings einen Radweg abgelehnt.

TOP 3: “Wir gehen jetzt mal ins Rennen!”

Bauamtsmitarbeiterin Frau Hörer und – dann detailliert – Planerin Frau Urbanek stellten den Bebauungsplan Nr. 56 “Ortsmitte Mörlbach” vor. Mörlbach sei stark von Grünzügen geprägt. Der alte Bebauungsplan habe enge Bauräume und enge Festsetzungen enthalten und wurde wegen zu geringen Baurechts trotz großer Flächen beklagt. Mit dem neuen B-Plan – eine reine Innenverdichtung – bemühe man sich, mehr Gerechtigkeit in Bezug auf die Grundstücksgröße zu schaffen. “Jeder hat im Verhältnis zu seinem Grundstück das gleiche Baurecht – eine GRZ von 0,27. Das, was beklagt wurde, fällt damit weg”, so Frau Urbanek. 2. Bgm. Hlavaty bemerkte, dass sicher Einwendungen kommen würden – die Antwort: “Ach ja, wir gehen jetzt mal ins Rennen!”

TOP 4: “Keine Angst vor der Länge!”

Der Gemeinderat beauftragte im Februar das Architekturbüro Arc Architekten (das in Münsing den Pallaufhof entwarf) mit einer Machbarkeitsstudie über die Nachnutzung des Grundstücks, auf dem sich das alte Rathaus befindet, sowie einer möglichen Erweiterung um die benachbarten Grundstücke des Verband Wohnen. Die Ergebnisse wurden heute vorgestellt.

Stand jetzt – links das alte Rathaus mit Sitzungssaal und Trausaal, rechts die drei Gebäude des Verbands Wohnen

Die Kurzfassung:

Es wurden
a) der Bestand analysiert
b) der Handlungsspielraum und Ziele analysiert (Ökonomie, Ökologie, Kulturelles, Soziales – “immer alle vier Punkte bewerten!”)
c) alternative Konzepte geprüft.

Vier längliche Riegel, die Wohnraum schaffen

Die Baukultur sei historisch landwirtschaftlich geprägt, wir sollten keine Angst vor der Länge haben!
Für die Zukunft wurden drei Alternativen vorgestellt:

  • Sanierung des Bestands (25 Wohneinheiten)
  • Sanierung des Bestands und Ergänzung (40 Wohneinheiten)
  • Abriss und Ersatzbauten (43 Wohneinheiten)

Wie sieht eine gelungene Innenraumverdichtnug aus? Wie viel ist verträglich für die Nachbarschaft und das Dorf? Wie kann man Partkplätze ohne TG errichten (alle wichtige Nahversorgung ist innerhalb von 500 m – also fußläufig – erreichbar). Und wie finanziert man das Ganze überhaupt – schwierige Fragen und Applaus für die Präsentation.
In der Diskussion kam noch eine Nutzung jenseits kleiner Wohneinheiten zur Sprache – womöglich eine inklusive WG (GR Fuchsenbegrer). Welchen Mietpreis kann man aufrufen? Und überhaupt wer? Solche Detailfragen wurden auf später verschoben, GR Goercke wünschte sich bereits einen konkreteren Zeitplan.

TOP 5 und 6: Was lange währt …

Nach den von Frau Hörer erläuterten geringfügigen Nachbesserungen, die vom Landratsamt verlangt worden waren (“keine Nutzungsschablone bei Nebenanlagen”!), gingen die Beschlüsse zum Ergebnis und die Durchführung der erneuten eingeschränkten Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 “Sportgelände Berg Nord” einstimmig durch.

Nicht so allerdings der Bauantrag für den Neubau eines Vereinsgebäudes mit Gymnastikraum und Hausmeisterwohnung und 61 Stellplätzen – gegen die Stimmen von GR Goercke, Machnik und Stefferl wurde er, zur sichtlichen Erleichterung des an der Abstimmung nicht beteiligten MTV-Chefs und 2. Bgm. Hlavaty sowie einiger MTV-Akteure im Publikum, genehmigt. Der Antrag entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs.

TOP 7: “Wie einUnfall mit Todesfolge”

Ein klassisches Dilemma. Am Schroppenberg wurde – wir berichteten – 2020 die Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich durch das Landratsamt genehmigt. Der Beschlussvorschlag der Gemeinde lautete damals negativ. Im Juni 2021 gab es einen Baustopp, weil der Dachstuhl des Bestands vollständig abgebrochen worden war. Der Bauherr stellte nachträglich einen Änderungsantrag, der aber vom Landratsamt abgelehnt worden war. Es wurde Klage durch einen Bevollmächtigten des Bauherrn erhoben, diese jedoch vom Verwaltungsgericht München abgewiesen. Der Rechtsweg ist damit ausgeschöpft., die alte Genehmigung ist durch die Eingriffe  erloschen. Nun beantragte der Bauherr mit einem neuen Bauantrag, den Zustand des Gebäudes  von 1947 wiederherzustellen – wogegen mehrere Gemeinderatsmitglieder gar nichts gehabt hätten. Allerdings handelt es sich hier formal – nach der Abbruchverfügung – um einen komplett neuen Bauantrag im Außenbereich, für dessen Genehmigung die Erstellung eines B-Plans erforderlich wäre – und dann könnte nach drei Jahren auch eine zweite Wohneinheit beantragt und nicht mehr abgelehnt werden. Oder wie Bgm. Steigenberger es ausdrückte: “Das ist nicht mehr zu richten, das ist wie ein Unfall mit Todesfolge.” Der Antrag wurde als nicht genehmigungsfähig eingestuft und einstimmig abgelehnt.

TOP 8: “Schon wieder ein Dilemma”

Ein weiterer Fall von Innenbereich/Außenbereich, diesmal in Bachhausen. Ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2007 für einen Bau, der in den Außenbereich ragte, war abgelaufen, 2021 nach neuer Beurteilung vom Landratsamt abgelehnt worden. Mit dem Neubau würde eine zweite Baureihe eröffnet. Gegen drei Stimmen der CSU wurde der Antrag abgelehnt.

TOP 9: “Zum ersten Mal seit 63 Jahren hatte ich Wasser im Keller”

Das kommunale Sturzflutrisikomanagement der Gemeinde Berg steht an erster Stelle auf der Warteliste für eine Förderung durch die Regierung. Da die Starkregenfälle und damit – okay, keine Vermischung, aber trotzdem auch die Mückenplage – drastisch zugenommen haben, gab es Überlegungen in der Gemeinde, einen nicht förderschädlichen Beginn der Maßnahmen zu beantragen. Das betrifft zugegebenermaßen erst einmal die Grundlagen für ein solchen Konzept – Kartierung, Überwachung, Sensoren. GR Goercke, Kalinke, Schuster und Manninger zweifelten an, ob es sinnvoll sei, derartige sich noch nicht unmittelbar auswirkende, aber finanziell riskante Maßnahmen in die Wege zu leiten. 3. Bgm. Link, GR Machnik, Fuchsenberger und Rothenfußer sowie Bgm Steigenberger wiesen auf die Dringlichkeit der Lage und die Wichtigkeit eines  zeitnahen vorbereitenden Handelns hin. In der Beschlussvorlage hieß es: “Laut Aussage des Wasserwirtschaftsamts Weilheim ist eine Zusage der Fördermittel sehr wahrscheinlich” – hoffen wir mal, denn es wurde mehrheitlich gegen je zwei Stimmen der QUH und der CSU so beschlossen.

Kommentieren (1)

  1. Aviator
    3. August 2024 um 13:12

    “Das ist nicht mehr zu richten, das ist wie ein Unfall mit Todesfolge.”
    Besser kann man seine Verachtung gegenüber einem Gemeindebürger und die völlige Gleichgültigkeit mit Hinblick auf seine wirtschaftliche Katastrophe wohl kaum zum Ausdruck bringen.