Und weiter ging’s:
Die erste Bauvoranfrage betraf einen geplanten Anbau am Ortsrand von Aufhausen. Ein bestehendes Zweifamilienhaus sollte um 50 qm erweitert werden. Eine etwas verhedderte Sachlage, bei der ein nicht rechtskräftiger Bebauungsplan und die Definition des Außenbereichs eine Rolle spielten. Der Gemeinderat signalisierte – trotz des zunächst negativen und dann sehr vorsichtig ins Positive zielenden Beschlussvorschlags – sein Wohlwollen. Auf Antrag von GR Hlavaty wurde schließlich das Einvernehmen erteilt, nun bleibt die Reaktion des Landratsamts abzuwarten.
Der mit den Bauwerbern anwesende ehemalige GR Eisenhut verlangte mehrfach Rederecht in dieser Angelegenheit (“Hier werden falsche Tatsachen verkündet!”), das ihm jedoch vom Bürgermeister verweigert wurde (“Das ist nicht üblich.”). Christoph Eisenhut wandte sich in der Sache – noch während der Sitzung – direkt an die Presse.
Die nächste Bauvoranfrage kündigte eine massive Veränderung des Berger Ortskerns an. Der Bauwerber (so heißt das nun mal!) und sein Planer legten zwei Entwürfe für die beiden Grundstücke vor, die gegenüber der Apotheke beginnen und sich bis zur Isartalstraße ziehen. Wie die meisten GR sympathisierte auch die QUH mit der Variante, die im vorderen Teil ein aufgelockertes Wohn- und Geschäftshaus mit einer Öffnung des öffentlichen Raums und der Erhaltung bzw. sogar Erweiterung des Brunnenplatzes vorsieht. Die Architekten GR Steigenberger und Adldinger plädierten für einen Bebauungsplan, da dieses sensible Gebiet sorgsam durchdacht werden müsse. GR Grundmann war dafür, auch das Grundstück der alten Post mit einzubeziehen. Bürgermeister, GR Hlavaty und Dr. Haslbeck hielten die zeit- und kostenaufwändige Erstellung eines B-Plans für überflüssig, wenn seitens des Bauherrn die Bereitschaft zur Abstimmung bestehe. Sogar das Wort PUVE fiel! Der PUVE ist übrigens ein sich im Dornröschenschlaf befindlicher Ausschuss für Planung, Umwelt, Verkehr und Energie …
Statt die beiden Varianten in der Voranfrage – wie vom Bürgermeister vorgeschlagen – erst einmal abzulehnen, wurde der Antrag – wieder auf Vorschlag von GR Hlavaty – zunächst zurückgestellt, um weitere Gespräche mit dem Bauwerber zu führen.
Ebenfalls zurückgestellt wurde die Abstimmung über die neue Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts München (auf das in einer Berger Garagenangelegenheit bereits Bezug genommen wurde) ist die Berger Satzung – wie die vieler Gemeinden – nicht mehr mit der Rechtslage vereinbar. Konkret geht es um die geforderten 5 m Abstand von der Garageneinfahrt bis zu der zur Straße hin gelegenen Grundstücksgrenze. Eine solche Flächenfestsetzung (anders als die Regelung von Dachformen, Farben, Gestaltung) ist aber laut Auskunft des Bauamts nicht Sache von Satzungen, die auf Landesrecht basieren. Sie dürfen keine bundesrechtlichen Festsetzungen enthalten.
Um jedoch nicht alle Vorteile der 5-m-Regelung preisgeben zu müssen, plädierten GR Steigenberger und Adldinger dringend dafür, nach einer Möglichkeit dafür zu suchen und den Beschluss über die Satzung zurückzustellen. So geschehen.
Und zum Abschluss wurde das sog. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Bürgermeisterwahl im September festgelegt:
Wer nur an der Auszählung teilnimmt, bekommt 15 €, wer an der “Wahlhandlung” und der Auszählung teilnimmt, bekommt 30 €, und wer auch noch zur Schulung kommt, erhält 40 €.