12 Tagesordnungspunkte warteten heute Abend auf die Mitglieder des Berger Gemeinderats, die sich teilweise schon vorab zu einer Schulung zum neuen Ratsinformationssystem trafen.
Bald Vergangenheit: die Ladung auf Papier
Fast ebensoviele Berichte und Anfragen wie TOPs gab es vorab – wir fassen zusammen:
- Der Elternbeirat der OMG-Schule möchte im Bereich vor der Schule Tempo 30 einführen. Bgm Monn informierte, dass die Gemeinde eine positive Stellungnahme ans Landratsamt geschickt habe. Die Zone solle sinnvollerweise schon an der Farchacher Straße beginnen.
- Der Besitzer des Grundstücks in der Berger Ortsmitte gegenüber der Apotheke kündigte der Gemeinde den Baubeginn für Anfang 2020 an.
- Im Bauhof sollen wieder Lehrlinge ausgebildet werden. Da eine gewisse Vorbereitungszeit benötigt wird, wird der Beginn der Ausbildung für das Jahr 2021 angestrebt.
- GR Schmid (CSU) fragte nach, warum die Sperrung des Kreuzwegs so lange dauere und was da los sei. Antwort: Es würden, wie in der Vergangenheit bereits informiert, zentrale Wasserleitungen erneuert, mit drei Ausgrabungen. Welches Material dort verbaut war, war nicht klar, das konnte man erst nach der Grabung sehen und neues Material bestellen, daher die Zeitverzögerung. Man bitte um Verständnis für die Verkehrseinschränkungen.
- GR Dr. Haslbeck (CSU) fand eine 30er-Zone auch in der Etztalstraße angebracht, dort wären manche mit Tempo 50 unterwegs. Bgm Monn meinte, im Moment könne man sowie nicht schneller als 5 km/h fahren – alles Weitere werde nach Beendigung der Bauarbeiten entschieden.
- GR Streitberger (SPD) meldete sich wegen drei Stellen in der Gemeinde zu Wort – es ging um Bordsteinkanten und Rasengittersteine in Höhenrain.
- GR Link (QUH) sagte, sie bekomme – außer bei Hundetüten – zu kaum einem Thema so viele Anfragen wie bei Laubbläsern, wegen der Lärmbelästigung. Die Gemeinde Bernried habe nun den Einsatz von gemeindlichen Laubbläsern auf Gehsteige beschränkt. Sie wollte wissen, ob von Seiten des Bauhofs noch Benzinlaubbläser im Einsatz seien und wo sie eingesetzt würden. Bgm Monn wies darauf hin, dass Privatleute in Betrifft Berg regelmäßig gebeten würden, Laubbläser sparsam und wegen der Kleintiere möglichst nicht auf Rasenflächen einzusetzen. Daran halte sich auch der gemeindliche Bauhof – auf Asphaltflächen würden sie allerdings wegen der Zeitersparnis eingesetzt. Bei Neuanschaffungen – auch bei Heckenscheren – würden ab nächstem Jahr Akkugeräte bevorzugt. Mehr zum Immissionsschutz finden Sie auf der Homepage der Gemeinde: https://www.gemeinde-berg.de/Immissionen-bei-Haus-und-Gartenarbeiten.o1016.html?suche=Laubbläser
- GR Kalinke (QUH) monierte, die Veranstaltungen auf Biberkor würden immer zahlreicher und größer und seien zwar hervorragend organisiert, aber die Parkplätze seien immer noch nicht hergestellt.
Gleich beim ersten Tagesordnungspunkt wurde gewitzelt: Es ging um den Haushalt der Gemeinde Berg – und zwar um den Jahresabschluss des Jahres 2008 – nein, kein Druckfehler. Die Verzögerung liege “einzig und allein”, so Bgm Monn, an der Einführung der Doppik. Einstimmig wurden der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2008 “zur Kenntnis genommen”, es folgte die sogenannte Feststellung mit konkreten Zahlen sowie die Entlastung des Ersten Bürgermeisters (die Abstimmung leitete Zweiter Bgm Hlavaty) und der Rückführung des Jahresüberschusses zur allgemeinen Rücklage. GR Streitberger (SPD) fragte, ob nach den Bürgermeisterneuwahlen dann der/die neue Bürgermeister/in in der Pflicht stehe – nein, Bgm Monn meinte, im Fall der Fälle müsse weiterhin er ins Gefängnis, er nutze aber auch gerne die Gelegenheit, im Gemeinderat Fragen zu beantworten. Ausdrücklich lobte er den Einsatz von Sonja Rattenberger von der Kämmerei, deren Leitung neu besetzt werden wird.
Zügig ging es weiter:
Das Erfrischungsgeld für die 180 pro Wahl benötigten Wahlhelfer in Berg wurde hochgesetzt: Für die Kommunalwahl am 15.3. gibt es (mit Teilnahme an der Einweisung) 100 € bzw. (ohne Wahleinweisung) 80 €, für die Hilfe bei der Stichwahl werden 70 € bzw. 50 € bezahlt.
Der kommunale Zuschuss für die vhs Starnberger See (Berg zählt zu den Trägergemeinden) wurde von 3 € auf 4 €/Einwohner erhöht – gerechtfertigt durch die Erhöhung der Personal- und Gebäudeunterhaltskosten.
Aus Mörlbach wurde eine Voranfrage zur Nutzungsänderung eines großen, denkmalgeschützten Wohnhauses beantragt – man will zwei Wohneinheiten zu Ferienwohnungen umwandeln. Eine bauliche Veränderung ist äußerlich nicht vorgesehen, daher sei die Umnutzung laut Verwaltung zulässig. Das Gebäude beherbergte früher die SOS-Mütterschule, nun seien manche Räume “intensivvermietet” – zum Beispiel an Paketzusteller. GR Kalinke (QUH) vermutete, es gehe wohl um die Legalisierung des jetzigen Zustands, was Bgm Monn bejahte. GR Fuchsenberger (SPD) monierte die Vernichtung von Wohnraum. Mit zwei Gegenstimmen von QUH und SPD wurde die Voranfrage positiv beantwortet.
Dann ging es zur Bauleitplanung “Nikolausstraße-Ecke Bachstraße” in Farchach. Im Mai wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Anstatt einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle, die seit langem aufgegeben wurde und leer steht – zumal das Grundstück umbaut ist und die Fläche von knapp 1200 qm für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht ausreichen würde -, wurde auf Wunsch der Erbengemeinschaft nun eine Wohnbebauung ermöglicht – aus “MD – Dorfgebiet” wurde “WA – Allgemeines Wohngebiet”. Zu den Planungszielen gehört der Erhalt des qualitätsvollen Ortsbilds mit Durchgrünung – wir hoffen mit den Anwohnern!
Der Bebauungsplan “Kreuzwegstationen” wurde als Satzung beschlossen.
TOP 9: Die Stadt Starnberg bat die Gemeinde Berg – im Rahmen der “frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange” um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan “Campus Starnberg Schorn”. Dort soll das bestehende Gewerbegebiet deutlich erweitert werden. Die Planungshoheit der Gemeinde Berg ist nicht betroffen, daher wurde seitens Berg lediglich darum gebeten, die Verkehrssituation anders zu gestalten. GR Gastl-Pischetsrieder (CSU) wollte dem Vorhaben nach dem Vorbild von Schäftlarn nicht zustimmen, wegen des Flächenfraßes und der mangelnden Wohnungen für die geschaffenen Arbeitsplätze. GR Galloth (Grüne) pflichtete ihm bei. Bgm Monn sagte, es sei Usus, nicht in die Bauleitplanung von Nachbarkommunen einzugreifen, wenn man nicht unmittelbar betroffen sei. Das werde Thema im Kreisrat sein, auch wegen der Entnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet, was KR und GR Fuchsenberger (SPD) bestätigte. Es wurde kontrovers abgestimmt – mit sechs Gegenstimmen quer durch die Parteien. Im Beschluss wurde lediglich auf die verschärfte Verkehrssituation in Percha hingewiesen und um die Prüfung einer Ableitung des Verkehrs gebeten.
Last but not least: TOP 10 – der Vollzug des Kommunalabgabengesetzes – der Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung. Neu an dieser reformierten Satzung, der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, ist vor allem der sogenannte “Billigkeitserlass” – eine “bürgerfreundliche Entscheidung”, wie Bgm Monn sagte, die nur Ersterschließungen betreffe. Auf die Frage, weshalb eigens eine Regelung getroffen wurde, die ab 1.4.21 sowieso entfalle – ja, das ist echt kompliziert! – erklärte Bgm Monn: Die Strabs sei zwar abgeschafft worden, aber es gab Fälle, die fehlerhaft beschieden wurden und bei denen das Gericht feststellte, dass es sich um Ersterschließungen handle – wie in Farchach bei einem Teil der Kempfenhauser Straße. Die Nacherhebung zur Ersterschließung kann nun bis zur Hälfte erlassen werden. Und wenn seit der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind, übernimmt die Gemeinde 10 % der Kosten und kann weitere 10 % erlassen.
Tür zugemacht, Stift weggelegt – die nicht-öffentliche Sitzung folgte.