Neue Häuser für Berg – die 11. Sitzung des Berger Gemeinderates

Wann kommt der Seeabstieg? Wer baut das neue Berger Rathaus? Wer baut was am Kreisverkehr? Verkraftet der Sonnenhof noch 28 weitere Wohneinheiten? Müssen Bienenhäuser sein? – Fragen, die der Berger Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung zu behandeln hatte, manche wurden sogar beantwortet.

Die wichtigste Nachricht gab es am Anfang: 61 Architekturbüros haben sich die Unterlagen für den Rathausbau heruntergeladen, zumindest 13 davon haben sich offiziell beworben. Drei bis höchstens acht davon werden dann im Zuge des VgV-Verfahrens beauftragt, einen Entwurf für ein Gebäude zu entwickeln. Die Baumaschinen auf dem Gelände sind allerdings nicht für den Rathausbau angerückt, sondern um die Etztalstraße endlich auszubauen.

Über 600.000 € wird – wie BGM Monn bekanntgab – die Ersterstellung der Straße kosten, um die es seit langen Jahren Auseinandersetzungen gibt. Im Moment könne – wie GR Ammer (QUH) anmerkte – dort aber nicht gebaut werden, da die Bauarbeiten an den groß geratenen Häusern dort die Straße erstens verwüsten und zweitens versperren. Zumindest die 1,60m hohe Betonmauer mit Aufschüttung direkt an der Straße hat das Landratsamt inzwischen bemängelt. Mal sehen, was daraus wird, denn ohne diese mittlerweile beanstandete Mauer könnte es dort womöglich einstürzende Neubauten geben.

“Manhattan in Berg” nennt es GR Haslbeck (CSU)

Neues gibt es auch vom QUH-Lieblingsprojekt “Seeabstieg”. Auf Nachfrage von GR Kalinke (QUH) gestand der Bürgermeister ein, dass sich die Genehmigung verzögert habe, sodass die Ausschreibung gerade erst “rausgegangen”  sei, weshalb mit Baubeginn nicht vor Frühjahr zu rechnen ist.

Lange und kontrovers wurde um die Erweiterung eines Hauses am Hang über Leoni diskutiert: Da es sich im Außenbereich befindet, war der Anbau nach Ansicht der Verwaltung dort nicht genehmigungsfähig. Dem widersprachen einige Räte (darunter die QUH); an dieser Stelle sei eine kleine Erweiterung um 60qm kein Problem, GR Hlavaty (CSU) hielt gar einen längeren juristischen Fachvortrag über einschlägige Urteile. Die Entscheidung fiel mit 8:7 Stimmen denkbar knapp für den Bauwerber aus … die Zustimmung des Landratsamtes (das ähnliche Projekte bisher immer untersagt hatte), ist allerdings alles andere als sicher.

Alte Landkarte ohne jede Bebauung am Kreuzweg

Das derzeitige architektonische Krisengebiet, der Kreuzweg, ist ein relativ neues Baugebiet. Auf alten Karten ist dort kein einziges Haus verzeichnet. Bis Anfang der 60er Jahre stand dort nur ein Bauernhof und die – nach einem berühmten Vormieter benannte – “Prochnow-Villa”. Um die Bebauung dieses riesigen Grundstückes ging es den Rest der Sitzung. Der mit großen Ängsten erwartete Bebauungsplan wurde vorgestellt und erleichtert aufgenommen:

Unten in der MItte die denkmalgeschützte Villa, darum die mögliche Neubebauung

Zwar klingen die Zahlen gigantisch: Auf 4650 qm Wohnfläche dürfen dort bis zu 28 Wohneinheiten entstehen. Allerdings muss der bisherige Park von Parkplätzen größtenteils freigehalten werden; die über 50 Autos, die dort untergebracht werden müssen, sollen in Tiefgaragen verschwinden. Vom Kreuzweg aus bleibt der Parkeindruck sogar erhalten; dort müssen sogar die meisten Bäume erhalten werden. Die Anwohner hatten auf diesem riesigen Grundstück viel schlimmeres erwartet (über 100 Wohneinheiten waren befürchtet worden; vgl.: https://quh-berg.de/dunkle-wolken-ueber-dem-sonnenhof/). Ein kreativer Bebauungsplan könnte dort das Schlimmste verhindern. Trotzdem dürfen dort jetzt ca. 4 relativ massive Häuser entstehen (in der Größe des überdimensionierten Hauses unten links auf dem Luftbild). GR Steigenberger (BG) regte an, die Zufahrt für das mittlere Haus vom Sonnenhof weg zu verlegen, was allerdings eine doppelte Tiefgarageneinfahrt im Süden bedeuten würde.

Dann ging es noch um ein Bienenhaus eines Berger Großgrundbesitzers. Natürlich traute sich nur ein Gemeinderat (nicht aus der QUH), gegen so ein Projekt zu stimmen: Allerdings darf ein Gebäude dieser Größe (über 50qm) nur errichtet werden wenn der Antragsteller privilegierter Imker (im Hauptberuf)  ist, was bei dem Bauwerber nicht der Fall sein dürfte: Trotzdem – dank des Themas – fast einhellige Zustimmung allerdings “vorbehaltlich der Privilegierung des Bauwerbers” als hauptberuflicher Imker.

Kommentieren (1)

  1. A. R.
    25. September 2019 um 11:07

    Gemeinderatssitzung 24. September 19: “ETZTAL”

    Bezugnehmend auf den o.g. Artikel im Quo-Blog widerspreche ich Namens der Interessengemeinschaft Etztal zum wiederholten Male der Aussage des Bürgermeisters „es handele sich bei der Etztalstrasse um eine Ersterschließung“. Dies ist bisher noch immer nicht abschließend geklärt, zumal die Straße schon seit mindestens 1865 nachweislich zur Erschließung von bebauten Grundstücken gedient hat.

    Andererseits würden sowohl die Etztalstrasse als auch die Etztalbreite unter die sogenannte „Altstraßenregelung“ fallen, die zwar erst zum 1. April 2021 in Kraft tritt, aber es nach der Ratifizierung von Abrechnungsvorschriften im Kommunalen Abgabegesetz durch den Bayerischen Landtag im Juni 19 dieses Gesetz auch schon rückwirkend angewandt werden kann.
    Das würde bedeuten, dass die Verwaltung und der Gemeinderat wie in der Sitzung Ende Februar 19 angekündigt und vor den anwesenden Anrainern versprochen, Abrechnungsmodi für diese Straßen zu beschließen, zumal es lt. Aussage von Bürgermeister Monn um die letzten beiden Straßen handele, die vor dem Stichtag 1. April 21 ausgebaut werden.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die Gemeinde eine bürgernahe Entscheidung trifft, um etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Diese würden dann voll in der Verantwortung des neuen Bürgermeisters stehen.

    Andreas Ramstetter