Nachgeliefert – das dreistufige Beitrittsmodell

Hier die Termine zur Beteligungsmöglichkeit an den Windrädern:

1.Berücksichtigung von Interessenten aus den Gemeinden Berg, Schäftlarn, Icking, Münsing, der Stadt Starnberg und der Energiegenossenschaft Fünfseenland vom 06.02. bis 21.02.2015

2.Berücksichtigung der Interessenten aus 1. und dem Landkreis Starnberg vom 21.02.2015 bis 28.02.2015

3.Berücksichtigung der Interessenten aus 1. und 2. und über den Landkreis Starnberg hinaus mit Einzahlungen bis zum 15.03.2015

•Terminvereinbarungen für 13., 14., 20., 21., 27. und 28. Februar von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter: Tel. 0 91 06 / 92 404-26

•Termine werden mit allen Interessenten vereinbart, bei Überzeichnung gilt das Datum der unterzeichneten Beitrittserklärung gem. dem 3-stufigen Modell

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  1. Energievernunft
    10. Februar 2015 um 21:59

    Sage keiner: “Das hätte ich wissen müssen!” Vor einer Investition in die Berger Windräder sollten Interessenten folgende Punkte unbedingt beachten:

    1. Es handelt sich bei diesem Vorhaben um einen “Geschlossenen Fonds” mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Lesen Sie, was in Wikipedia über “Geschlossene Fonds” steht! Wegen der langen Laufzeit, der absolut starren Kapitalbindung sowie der zahlreichen Risiken nicht nur für die Verzinsung, sondern auch für das eingesetzte Kapital und darüber hinaus sogar für das sonstige Vermögen des Anlegers warnen Verbraucherschutzorganisationen vor Beteiligungen an solchen Fonds. Lesen Sie aufmerksam die Seiten 11 ff. des Verkaufsprospektes.

    2. Beachten Sie, welche “Ausstiegsoptionen” es für Sie gibt und welche steuerlichen und Sozialversicherungs-Konsequenzen diese Investition hat. Nach Abzug von 25% Steuer und 17,25% Kranken-/Pflegeversicherung reduziert sich z.B. die Eigenkapitalverzinsung von den versprochenen 5,54% auf 0,91%. Welche Verzinsung erhalten Sie bei 100-prozentiger Sicherheit Ihres Kapitals, wenn Sie z.B. 10 Jahre Festgeld anlegen?

    3. Rechnen Sie aus, nach wie viel Jahren Sie Ihr eingezahltes Kapital (hoffentlich) zurückbekommen haben und die erste wirkliche “Verzinsung” beginnt. Nach meinen Berechnungen ist dieser Punkt erst mit der Ausschüttung für das 15. Jahr (2030!) erreicht, die voraussichtlich im 1. Quartal 2031 ausgezahlt wird. D.h., die versprochene Eigenkapitalverzinsung von 5,54% wird ausschließlich von den Ausschüttungen der letzten 5 Jahre ab 2031 erbracht — oder auch nicht!

    4. Auch wenn Herr Sing sich (begreiflicherweise) nicht in eine Diskussion über “Volllaststunden” (VLh) einlassen will: sie sind ein absolut korrekter Maßstab für die Leistungsfähigkeit eines Windrades an einem konkreten Standort. Dividiert man die gesamte vom Windrad in einem Jahr eingespeiste Energie (in MWh) durch die maximale Generatorleistung des Windrades (in MW), so erhält man die Zahl der Volllaststunden (h). Für alle in Deutschland installierten Windräder, ergibt sich ein Mittelwert um die 1.600 Stunden — nach dem gesunden Menschenverstand im Norden deutlich mehr, im Süden deutlich weniger. Die im Prospekt angenommene Ertragsberechnung von 28.782.000 kWh entspricht einer Volllaststundenzahl von 2.399 h. Das sind 50% über dem gesamtdeutschen Mittelwert, was bereits zu heftigen Diskussionen in diesem Blog geführt hat.

    5. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Fonds geht davon aus, dass alle Windräder in 2015 den Einspeisebetrieb aufnehmen und die für 2015 geltende Anfangsförderung von 8,9 ct/kWh konstant über 20 Jahre gezahlt wird. Das EEG 2014 sieht vor, dass die Förderung von Windrädern entsprechend der Ausbaugeschwindigkeit (Stichwort „Korridor“) abgesenkt werden kann. 2014 (und voraussichtlich auch 2015) wird der Ausbaukorridor signifikant überschritten, was zu einer Absenkung der Anfangsförderung führt. Verzögert sich die Einschaltung auf 2016, sind es wahrscheinlich maximal noch 8,47 ct/kWh.

    6. Die Laufzeit der Anfangsförderung hängt davon ab, welche Einspeisung die Windräder in den ersten 5 Jahren in Bezug auf einen Referenzertrag geleistet haben. Die Förderungshöhe und Dauer wird nach den ersten 5 Jahren dann entsprechend angepasst. Der Referenzertrag für die Enercon-115 ist im Internet merkwürdigerweise nirgends zu finden, sodass eine Plausibilierung in diesem Punkt nicht möglich ist. Im Fondsprospekt geht man davon aus, dass der Ertrag der Anlagen so niedrig ist, dass die (hohe) Anfangsförderung über 20 Jahre unverändert gültig ist. (Klingt merkwürdig, entspricht aber der „Logik“ der deutschen Energiewende, dass Generatoren an schlechten Standorten bevorzugt gefördert werden.)

    7. Das Inflationsrisiko ist zwar derzeit sehr niedrig, es kann sich aber bei steigenden Ölpreisen und angesichts der vor uns stehenden Euro-Schwemme wieder deutlich erhöhen — 20 Jahre sind lang. Es sieht so aus, dass die Einnahmeseite des Fonds natürlich von Wind und anderen Imponderabilien abhängt, ansonsten aber durch die 20 Jahre geltende, feste Einspeisevergütung starr festgelegt ist. Anders sieht es auf der Kostenseite aus, wo die “laufenden Kosten überwiegend entsprechend der Inflationsentwicklung indexiert” sind.

    8. Der gerade beendete „Bayerische Energiedialog“ hat entgegen anderslautenden Behauptungen doch einige neue Erkenntnisse gebracht und endlich die Politik der Bayerischen Landesregierung von Wunschdenken zu Realität verändert:

    „Umsteuern bei den erneuerbaren Energien: …Wir sehen jedoch heute, dass der Beitrag der Erneuerbaren zur Versorgungssicherheit beim gegenwärtigen Stand der Technik nur in eng begrenztem Umfang gesteigert werden kann. Bei einem weiter unkontrollierten Zubau gerade von Windkraft drohen uns nicht nur die Kosten der Energiewende aus dem Ruder zu laufen. Die künftigen Belastungen für das Netz wären enorm und würden einen immer größeren Bedarf nach zusätzlichen Leitungen auslösen. Damit muss Schluss sein!“ (Presseerklärung vom 2. Februar 2015).

    Jeder weitere Zubau von Windrädern richtet sich also gegen die erklärten Interessen der Bayerischen Staatsregierung, was ein gewisses „Risiko“ darstellt.

    Auch in Berlin wird es entsprechende Veränderungen (Gesetze) geben, die z.B. Betreiber von volatilen Energieerzeugern (Photovoltaik und Windrädern) zur Abregelung ihrer Anlagen „ohne Entschädigung“ verpflichten werden. Der voranschreitende Zubau dieser Techniken in Verbindung mit dem langsamen Netzausbau auf der einen Seite und die explodierenden EEG-Kosten auf der anderen Seite werden zu dieser Maßnahme zwingen.

    Jeder Investor sollte also nicht nur unbedingt die zahlreichen Risikohinweise im Verkaufsprospekt beherzigen, sondern sich auch der politischen Großwetterlage bewusst sein, der er sein Investment aussetzt. Jeder ist seine Glückes Schmied!

    …oder, wie unser alter Direx zu sagen pflegte: “Nur die dümmsten Kälber suchen sich ihre Metzger selber.” — und damals gab es noch keine QUH!

  2. ammer
    12. Februar 2015 um 16:22

    Kommentare von MBE und Energievernunft ENERGIEVERNUNFT – 2015/02/12 12:49
    DER ULTIMATIVE INTELLIGENZTEST LÄUFT GERADE:
    Wieviele Berger Bürger sind bereit, ihr (mehr oder weniger sauer verdientes) Geld über 20 Jahre den Unwägbarkeiten von Wind und Wetter auszusetzen und dabei zusätzlich zu riskieren, nicht nur ihre Einzahlung, sondern auch weitere Teile ihres Vermögens zu verlieren? Bei diesem Roulette erhält nur eine Partei ihr Geld mit Zinsen hundertprozentig zurück: die Banken.

    Über den Verlust dürfen die Kommanditisten nicht einmal sprechen, denn sie unterschreiben einen “ewigen” Geheimhaltungsvertrag.
    ANTWORTEN – LÖSCHEN

    MBE – 2015/02/12 14:34
    WER LESEN UND RECHNEN KANN
    ist klar im Vorteil.
    Wenn man dann nach der atemberaubenden Analyse des Prospektes und der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 19 den Absatz Interessenkonflikt liest, bleiben keine Fragen mehr offen.
    ANTWORTEN – LÖSCHEN

    ENERGIEVERNUNFT – 2015/02/12 15:37
    DANKE, BAFIN!!!
    Geschlossene Fonds sind genau für so etwas “berüchtigt”! Daher verlangt die BAFIN dazu eine entsprechende Aufklärung.
    – LÖSCHEN