Es war eine historische Sitzung, nicht unbedingt eine Lehrstunde in Demokratie, aber eine Demonstration von Entschlossenheit, Geschlossenheit und einer funktionierenden Verwaltung. Am Ende hatte der Gemeinderat 73 Mal einstimmig für die Vorschläge der Verwaltung gestimmt, die an diesem Abend (die SPD fehlte vollständig, die CSU halb) 73 mal 15 Stimmen erhielt und somit 1095 mal das Vertrauen der Berger Räte für eine Mammutleistung ausgesprochen bekam. Das dürfte eine historische Bestmarke in einer Sitzung sein, in der am Ende sogar noch das Internet für die Gemeindepolitik erfunden wurde.
Eine bis vor kurzem unbekannte Region macht Karriere
Ohne jede Gegenstimme und ohne jede Diskussion wurde gestern der Teilflächennutzungsplan für Windkraftanlagen beschlossen, und jede der Einwendungen gegen das Projekt vom Gemeinderat – so wie von der Verwaltung minutiös erarbeitet – beachtet, eingearbeitet oder abgelehnt.
In einer Sisyphusarbeit hatten Alex Reil und sein Team 49 inhaltsschwere Seiten vorgelegt, auf denen die Einwendungen gegen die Beschränkung von Windkraftanlagen auf die Wadlhauser Gräben minutiös abgearbeitet wurden. Am 14.12. letzten Jahres hatte der Gemeinderat von Berg dieses Projekt beschlossen.
Vor der Sitzung: Neufahrner staunen über Pläne
Wie gesagt: 73 Beschlüsse und Stellungnahmen waren notwendig. Der geheime Star der Sitzung wurden dann bislang ungekannte Lebewesen wie die Gelbbauchunke, das Große Mausohr oder die sicherlich wunderschöne Wimpernfledermaus, auf deren Belange ebenso Rücksicht genommen wurde wie auf die Angst vor dem (unhörbaren) Infraschall.
Einer von 73 Beschlüssen: Bombina variegata, die Gelbbauchunke, die erwähnend in den Teilflächennutzungsplan aufgenommen wurde (Photo: Waugsberg)
BM Monn hatte zu Anfang der Sitzung, in der es – abgesehen von einem kleinen, von der CSU losgetretenen Disput darüber, ob Fledermäuse die Autobahn fliegend entlang von Brücken oder lieber mittels Unterführung überqueren (beides scheint der Fall zu sein) – von einer Mitternachtssitzung gesprochen. So schlimm wurde es nicht. Im Wechsel trugen der Bürgermeister und sein Amtsleiter Reil die 49 Seiten umfassenden Beschlussvorlagen wortwörtlich vor (sie brauchten dafür exakt 122 Minuten). Um 21.20 Uhr gab es den historischen Fall, dass der 3. BM Steigenberger für 4 Minuten die Sitzung leiten musste (BM Monn verließ kurz den Saal, 2. BM Brunnhuber (SPD) war wie seine gesamte Fraktion abwesend).
Transparenz pur: Sogar das Photographierverbot im Rat war gestern aufgehoben
Trotz des Besucheransturms blieb es bei der manchmal absurd entschlossenen Sitzung bis auf wenige Zwischenrufe und höhnisches Gelächter ruhig auf den Zuschauerrängen: “Reines Showbusiness hier” – “Lächerlich” – “Die verarschen dich, ich hör mir den Schmarrn nicht länger an”.
Drei oder vier wirklich wichtige Entscheidungen gab es an dem Abend aber doch:
1. Wie die QUH bereits berichtet hat, werden die WKAs um Neufahrn auf einen Winkel von 75 Grad begrenzt (und somit die BN genannten Flächen auf der unteren Karte ausgeschlossen).
2. Auch der zuvor nur 600 m entfernte Gemeindeteil Martinsholzen wird wegen der – neu entdeckten – “bedeutsamen Wanderachse” im Lüß- und Hälsbachtal mehr als 1000 m von der Windkraftkonzentrationsfläche entfernt sein (die Windkraftkonzentrationsfläche wird 1000 m von diesem Weg entfernt erst beginnen; s.u. das Gebiet LB-L)).
3. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Bebauungsplan aufzustellen, um innerhalb der Konzentrationsflächen wirklich nur 4 Windräder zu ermöglichen. Und zwar in diesen 4 Arealen:
Gegen Ende der Sitzung gab es dann noch den komödiantischen und den futuristischen Höhepunkt der Sitzung: Ein Rechtsanwaltsbüro wollte einen Verfahrensfehler konstruieren, weil die Unterlagen in Zimmer 14 und nicht in Zimmer 13 (wie in der Bekanntmachung geschrieben) ausgelegt worden waren. Das Gremium beschloss einstimmig, diesen unerhörten Vorgang zur Kenntnis genommen zu haben und dass für Abhilfe gesorgt worden war: “Herr Christian hat bei einer entsprechenden Anfrage bei Zimmer 13 auf die Auslegungsunterlagen in Zimmer Nr. 14 hingewiesen.” (Einstimmig so angenommen)
Nach 122 Minuten wurde dann der vorletzte Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen, der eine kleine Revolution darstellt: “Bei der Auslegung vom 24.11.-28.12.2011 werden die kompletten Unterlagen auch über das Internet einsehbar sein.” – Ja ist denn die QUH schon im Amt?
Good Job!
Bitte um ergänzende Informationen Sehr geehrte QUHs,
damit wir als Leser wirklich im Bilde sind, fehlen noch einige Details, die bitte hier im Blog zu ergänzen wären. Das betrifft folgende Punkte:
~ Was passiert mit der ganzen Fläche unter (südlich von) den WKA-Standorten?
~ Dürfen darauf WKAs errichtet werden?
~ Wenn nein, warum ist sie dann ausgewiesen worden und wie wird der Bau von WKAs verhindert?
Diese Fragen bewegen alle unmittelbaren Anrainer wesentlich mehr, als eventuelle Versicherungen des BM. Nachvollziehbare substantielle Antworten darauf waren in der Sitzung nicht zu hören. Deshalb diese Bitte!
3 Fragen, 3 Antworten ad 1) Die Fläche entstand im Zuge der landkreisweiten Suche … Abstandsfläche 1000m zu jeder Wohnbebauung. Es ist offenishctlich eine der größten unbesiedelten Fläcjhen im ganzen Landkreis. Nach dem Willen der Gemeinde soll dort nichts passieren.
ad 2) Ja, das Gebiet ist Konzentrationsfläche für Windräder. Es könnten dort welche gebaut werden. Allerdings verbietet das a) die Technik, die Windräder in Hauptwindrichtung nur in bestimmten Abständen zuläßt … b) der derzeitig verhandelte Vorvertrag mit den Staatsforsten, die (hoffentlich) im Besitz der ganzen Fläche sind … c) der Bebauungsplan, der …
ad 3) … gestern beschlossen wurde und im Zuge dessen festgeschrieben werden soll, dass nur innerhalb der 4 blauen Flächen Windräder zugelassen sind. Ein Bebauungsplan ist sozusagen eine Art gemeindeeigenes Gesetz. Dagegen kann man klagen, aber wer sollte es tun? Die Neufahrner, die noch mehr Räder wollen? Die Berger, die Windräder noch näher bei sich haben woillen? Die Staatsforsten, die sich gute Rendite durch die geplanten Windräder versprechen? … Dienstaufsichtsbehörde für einen Bebauungsplan ist das Landratsamt, dies wird Berg allerdings bei dem Plan beraten.
Vielen Dank … … für die Antworten, die ich aber nicht in Allem befriedigend finde: Es erscheint mir seltsam, erst eine Konzentrationsfläche für Windräder auszuweisen, auf der dann aber weitestgehend keine Windräder gebaut werden sollen und nach dem “gemeindeeigenen Gesetz” auch nicht dürfen. Eine solche Bauleitplanung ist doch ziemlich offensichtlich in sich widersprüchlich, da der BP den FNP gleichsam konterkariert. Außerdem macht es keinen guten Eindruck, wenn der Staat selbst sich bei seinen Regelungen schon vorab darauf verlässt, dass bloß Niemand klagen solle. Im Rahmen der “großen” Politik wurden gerade in den letzten Jahren nur allzu viele Gesetze später durch die Rechtsprechung gekippt. Zudem kann ich mich (als “immerhin” ehemaliger Jurastudent) gut an die Wehklagen der Uniprofessoren erinnern über die immer fehlerhafter werdenden Regelungen etc.
Deshalb möchte ich nochmals einen Teil meiner dritten Frage wiederholen (selbstverständlich mit der Bitte um Antwort): Wenn auf einem Großteil der ausgewiesenen Fläche “Nach dem Willen der Gemeinde nichts passieren” soll, aus welchem Grunde ist sie dann überhaupt erst ausgewiesen worden?
Warum? Weil sich die Gemeinde – wie allseits bekannt – mit 13 anderen Gemeinden auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt hat. Weil es erklärter Willen der Gemeinde ist hier Windräder zu errichten (allerdings keinen Windpark, der jede Fläche ausnützt). Und weil sich die Diskussion hier im Kreis dreht, beende ich sie hier und heute für meinen Teil, bis ich ein neues Argument höre.
Warum?? Sehr geehrter Herr Ammer,
es ging mir nicht um Diskussion oder Argumente, sondern um Auskunft. Das haben Sie wahrscheinlich nicht verstanden, obwohl ich es deutlich geschrieben habe. Wenn ich Ihre letzte Auskunft, die leider nach wie vor ein bißchen ominös klingt, nach meinem Verständnis eindeutschen darf, sagen Sie sinngemäß: Der große Flächenanteil, welcher nach dem FNP zwar als Sonderfläche für Windkraft dient, nach dem BP aber wieder nicht mit Windrädern bebaut werden darf, sei der gemeinsamen Landkreisplanung geschuldet, was bedeutet: es handelt sich um Fläche, die nominal als Ausgleich für andere Gemeinden dient.
[Übrigens scheinen Sie öfter Probleme mit dem Lesen zu haben. Ihr Zitat aus dem Kommentar zum OVG-Urteil geht nämlich noch weiter:
“[…] Allerdings unterliegt diese Strategie – wie alle Festsetzungen – der Anforderung der Erforderlichkeit der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB) und vor allem dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB), muss mithin insbesondere auch die in § 35Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 3 BauGB und der raumordnungsrechtlichen Ausweisung als Vorranggebiet ausgedruckte Privilegierung der Windenergieanlagen in den Konzentrationsgebieten
berücksichtigen.”]
Und Kuh schreibt man in Zukunft ohne u und ohne h
Im Gegenteil … … schon vor über 5 jahren, in der Gründungsphase der QUH haben wir uns die Förderung der Erneuerbaren Energien auf die Fahnen geschrieben. Wir sind sehr froh, dass uns alle anderen Parteien auf unserem Weg gefolgt sind.
Als Beleg: ein Bericht über eine QUH-Veranstaltung vom Januar 2008 /?p=2912/
Kommentar zu “Bitte um ergänzende Informationen und 3 Fragen, 3 Antworten” Sehr geehrter Herr Ammer,
wie von Herrn Kaske zeichnerisch schon einmal ausgeführt, lässt sich vieles auf diese Weise leicht und schnell nachvollziehbar klären.
Bei der Antwort zur Frage Errichtung WKA´s schreiben sie zu 2)
“Ja, das Gebiet ist Konzentrationsfläche für Windräder. Es könnten dort welche gebaut werden. Allerdings verbietet das
a) die Technik, die Windräder in Hauptwindrichtung nur in bestimmten Abständen zuläßt … “
Allgemein nimmt man aktuell einen Abstand in Hauptwindrichtung von 8-10x Rotordurchmesser als praktikabel an.
Zeichnerisch stellt man problemlos fest, daß bei ca. 9,5 fachem Abstand, 3 WKA´s am südwestlichen Zipfel der Vorrangfläche errichtet werden können.
“b) der derzeitig verhandelte Vorvertrag mit den Staatsforsten, die (hoffentlich) im Besitz der ganzen Fläche sind … “
Wer, wenn nicht die Gemeinde sollte hierüber Bescheid wissen ?
… und es auch mitteilen.
Außerdem gab es hier im Blog bereits einen Eintrag der sagte, daß nur der nördliche Teil des Vorranggebietes den Staatsforten gehöre.
Hier besteht wohl dringender Info Bedarf.
c) ganz sicher hat der Investor, welcher in der Gemeinde Berg bereits einen Bauantrag für ein “Windradl” gestellt hat und seit gestern gerade mit dem Ofenrohr ins Gebirg´schaut, eine ausserordentlich hohe Motivation zu klagen.
Und daß er es kann, vom Willen, seiner Streitfreudigkeit und dem wirtschaftlichen Background her, das hat er schon bewiesen.
Vielleicht findet sich auch noch ein anderer Investor, dessen Gründe zu investieren, ähnlich wenig nachvollziehbar sind wie die der SWM. Denn ob es eigentlich wirklich genug Wind gibt, scheint relativ offen.
Ob überhaupt ein Bebaungsplan rechtlich haltbar ist, bleibt ebenso offen.
vgl. http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_2_438.pdf
Die monströsen Windräder würden dann nicht nur ihren Schatten auf Neufahrn, Harkirchen und Zell werfen, sondern auch Mörlbach und Irschenhausen erreichen. Farchach wäre auch im Bunde der direkten Anrainer, hätte aber zumindest das Glück schattenlos zu bleiben.
Vielleicht gibt es keinen Wind in den Wadlhauser Gräben, der Schatten wird aber auch ohne die Windräder bald in die Gemeinde Berg kommen.
Der “verbotene” Bebauungsplan Liebe/r Windräderneufahrn,
wenn Sie schon dankenswerterweise die richtigen Gerichtsurteile anführen, sollten sie diese auch zu Ende lesen. In ihrem eröffnet das Gericht nämlich am Ende genau die Möglichkeit der Regulierung: “Das OVG lässt (…) nunmehr erkennen, dass auch bei Windenergieanlagen eine (…) Feinsteuerung der Anlagenzahl durch die Gemeinde keineswegs ausgeschlossen ist (…): Möglich ist (…) zunächst eine grundstücksbezogene Standortplanung durch Festsetzung von Baufenstern (§ 23 BauNVO), die im Ergebnis auch auf eine Begrenzung der bauplanungsrechtlich aus Gründen des verfügbaren Raumes überhaupt nur möglichen Anlagenzahl hinaus laufen wird.” – Na, … und was macht die Gemeinde Berg gerade?
“Der verbotene Bebauungsplan” Lieber Herr Ammer,
auch ich kann lesen, auch zuende lesen.
Sie haben mit Gesagtem sicherlich recht, ich schrieb es bliebe offen, bedeutet also, daß die Möglichkeit auf eine Entscheidung eines Gerichtes gegen einen Bebauungsplan zumindest nicht ausgeschlossen ist. Und nur hierum geht es.
“… aus Gründen des verfügbaren Raumes überhaupt nur möglichen Anlagenzahl hinaus laufen wird.”
Aus Gründen des verfügbaren Raumes sind nun einmal unter technischen Gegebenheiten 7 WKA´s möglich.
Genau hier würde ich als Berger Investor ansetzen und genau hierin liegt die Problematik des OVG Urteils, die Formulierung ist auch im Urteil nicht eindeutig ja – nein.
Gewünscht hätte ich mir aber auch, daß sie die anderen angeführten, Ihrer Argumentation wiedersprechenden Punkte, aufnehmen.
Eine bedenkenswerte Standortalternative Liebe QUH,
ich habe hier wiederholt den Ansatz der QUH herausgehoben offen zu diskutieren, ein Forum des Austausch zu bieten und auch Informationen anzubieten, die sonst wohl nur schwer ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden hätten. Die Info Politik der Gemeinde hat die Renitenz einiger Interessierter nur um so mehr angeheizt, so auch bei mir.
In meinen Augen sollte die Gemeinde Berg nochmals den Vorschlag aus Aufkirchen diskutieren, die Windräder entlang der fast parallel südlicher verlaufenden Versorgungsstrasse zur jetzigen, zu plazieren.
Zumindest dann wäre aus technischer Sicht nur noch ein zusätzliches Windrad möglich.
Sollte es eine erfolgreiche Klage gegen den Bebauungsplan geben und bei OfenrohrinsGebirgschauern ist dies nicht unwahrscheinlich, stünde die Gemeinde Berg jetzt ev. vor dem Fall, drei Genzräder zu bekommen. Bei der Standortalternative müsste die Gemeinde nur ein neues Genzrad im südlichsten Zipfel des Vorranggebietes als nun kleineres Übel gegenüber drei neuen Windrädern argumentieren müssen.
Der Investitionsnachteil durch wenig höhere Türme hätte den Vorteil, planerisch die Anzahl tatsächlich aktiv begrenzen zu können. (Wer zuerst baut schafft unabänderliche Fakten)
Zumindest scheint es, als hätte die Gemeinde das Abwenden des Bauantrages von Herrn Genz neuem Windrad (Kommentar 2.(?)Bgm. Berg in Aufkirchen) in Konsequenz nicht zuende gedacht.
Mich persönlich erschreckt übrigens eine einstimmige demokratische Entscheidung, gerade weil im vorliegenden Fall einige Dinge offen sind mehr, als sie mich bewundern lässt.
Zumindest kann im Nachhinein keiner der Abstimmenden mehr gegen seine Entscheidung argumentieren und wird sich hieran messen lassen müssen.
Das Fernbleiben der anderen Fraktionen allerdings ist bei einer solchen Entscheidung die Katastrophe schlechthin.
Lieber/r Windräder Neufahrn, meines Wissens sind die Standorte der angedachten WKAs (die dort ja nicht im nächsten Jahr stehen werden, sie können prinzpiell überall stehen, nun aber hat die Gemeinde über 90% ihrer Gemeindefläche davon ausgenommen. ob wirklich auch nur ein Windrad entstehen wird ist, und wo das stehen wird ist noch lange nicht entschieden) sind die geplanten Standorte entlang des langen geraden Weges, der dort durch den Wald führt. Falls sie das mit “südlicher Versorgungsstraße” meinen, sind wir einer Meinung.
Verquast ausgedrückt Ich habe mich wohl etwas verquast ausgedrückt, was ich meine,
auf dem obigen Plan sieht man deutlich einen Weg, welcher ca. 300m südlich des Weges geht, welcher die WKA Standorte jetzt verbindet.
Alternativstandorte an diesem Weg sind es die ich meine.
D.h. das Gebiet würde mittiger ausgenutzt und so alleine aus technischer Sicht eine weitere Bebauung unmöglich gemacht, gegenüber den jetzigen Standorten.
Standort weiter südlich? Da allerdings ist – vgl. die gelbe Färbung – schon laut Gutachten weniger Wind als nötig. Überhaupt steht nicht zu befürchten, dass jetzt 4 Windräder auf einmal gebaut werden. Erst sollte gemessen werden, dann kann man sich überlegen, mit wem man dort evtl. ein Windrad baut, wenn man es sich leisten kann. Bis dahin sind dann ein, zwei Jahre vergangen und man kann weiter sehen, ob sich das lohnt, wie sehr es belastet und dann in Ruhe weiter planen, an den Rückkauf des Energienetzes denken. Und: es ist m.W. sichergestellt, dass da inzwischen auch kein anderer Investor etwas bauen kann. – So jedenfalls ist der Standpunkt der QUH und weiter Kreise des – in dieser Frage entscheidenden – Gemeinderates.
genau hierum geht es doch ! Wenn eine Gemeinde ein Gebiet als Vorrangfläche ausweist und dann nicht baut bzw. einen anderen Investor bauen lässt, veranlasst durch einen Bebauungsplan oder so bauen will, daß das Gebiet nicht sinnvoll ausgenutzt werden kann, genau dann wäre es doch indirekt eine Negativplanung.
Der Gedanke des Gesetzgebers ist es aber doch gerade die erneuerbaren Energien zu fördern.
Sprich eine Klage gegen alle “Winkelzüge” zu begrenzen, einzuschränken oder nicht zu gestatten, wodurch auch immer, könnte deshalb sehr erfolgreich sein.
Und genau dann hätte sich das ganze Verfahren, den Bauantrag für ein Genzrad vermeintlich abgewendet zu haben, als vollkommen kontraproduktiv herausgestellt.
Zumindest der Gedanke sollte bedacht und diskutiert werden.
Zu quh – 2011/11/19 09:59 “Da allerdings ist – vgl. die gelbe Färbung – schon laut Gutachten weniger Wind als nötig.”
Kann es sein, daß da jemand von der QUH Höhenlinien mit Windgutachtenlinien verwechselt ?
Insbesondere als die Wadlhauser Gräben durch Plan des Architektenbüros Hesselberger vom 26.10, gestützt auf das “Windgutachten” Guttenberger für das ganze Gebiet Wind von über 5,9m/s ausweist (sonst wäre ja schraffiert). Angeblich also mehr als genug zum rentablen Betrieb.
Linien Nein.