Die Windkraft vor Gericht – Klagen abgewiesen


Hier soll ein Windrad hin. Die Kläger würden das gerne verhindern

Die Zuschauerbänke waren gut gefüllt, als gestern im Verwaltungsgericht München die Klagen von der Gemeinde Schäftlarn und drei Privatpersonen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Starnberg, behandelt wurden.

Innerhalb der strukturierten Verhandlungsführung von Präsidentin Andrea Breit (so Bergs 2. BGM RA Andreas Hlavaty) wurden die Klagepunkte nacheinander abgearbeitet.

10H: 10H kommt definitiv nicht zur Anwendung, da die Genehmigung einige Monate vorher erteilt wurde. Auch der Ergänzungsbescheid wegen des Wespenbussards, der erst im Januar 2015 kam, betraf nur naturschutzrechtliche Angelegenheiten und hat keine “drittschützend Wirkung”, wirkt sich also nicht auf die Nachbarn aus. Daher hat auch der nachträgliche Bescheid nicht den Zugang zu 10H eröffnet.

Planungshoheit der Gemeinde Schäftlarn: Eine Verletzung der Planungshoheit kann offenbar ohne konkrete Benennung einer Planung nicht vorgebracht werden. Eine pauschale Behauptung ohne konkretes Vorhaben reicht nicht aus.

Lärm:: Anhand des Gutachtens wurde deutlich, dass die Autobahn so laut ist, dass der Lärm durch die WKA keine Rolle spielt. Das Gutachten wurde nicht angezweifelt.

Schattenwurf: Hier musste wegen unterschiedlicher Bezugspunkte nachgebessert werden. Aber selbst nach der Korrektur ist kein Verstoß gegen die Festsetzungen zu sehen: Maximal 30 Tage/Jahr und nicht mehr als 30 Minuten/Tag darf Schatten auf die Häuser fallen.

Infraschall: Der Infraschall muss berücksichtigt werden, aber solange ein Abstand der dreifachen Höhe der WKA zum Wohngebiet eingehalten wird (3x210m, also 630 m), spielt Infraschall keine Rolle mehr. Die Neufahrner Anwesen sind 1200 Meter entfernt.

Landwirtschaft und Gewerbe: Zwei Pferdehofbesitzer fürchteten Kündigungen, eine Vermieterin fürchtete weniger Mieteinnahmen. Künftige Erwerbschancen seien jedoch nicht geschützt, so Präsidentin Andrea Breit.

Kopfschütteln auf Schäftlarner Seite – Zufriedenheit auf Berger Seite.

Soeben kam die Nachricht auch schriftlich:

“Die Klagen wurden abgewiesen.

Die Begründung der Urteile im Einzelnen bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die voraussichtlich in einigen Wochen den Beteiligten übermittelt werden.

Gegen die Urteile können die unterlegenen Kläger als Rechtsmittel binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen.”

Kommentieren (25)

  1. Augenstein
    22. Juli 2015 um 12:33

    Klagegründe Nachdem ich die vorgebrachten Klagegründe gelesen habe, überrascht mich das Klageergebnis nicht im Geringsten.
    Das sind leider sehr brave und eindimensionale Klagen gewesen, die hier vorgebracht wurden. Was hat sich der Rechtsbeistand der Kläger dabei eigentlich gedacht?

    • gast
      22. Juli 2015 um 22:19

      Leider ist die Rechtslage wohl so. Dass das Verfahren so ausgegangen ist, liegt nicht am Anwalt. Wenn man sich die Rechtskage ansieht, hatten die Kläger leider wenig Chancen. Das ist kein Zufall, sondern von der Politik so gewollt.

      Es mag sein, dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen. Fehlende Wirtschaftlichkeit, unzureichender Artenschutz scheinen einem Beobachter recht offensichtlich. Aber: Das sind schlicht keine Klagegründe, die die Gemeinde Schäftlarn vorbringen kann. Daher hat das Gericht die Frage, ob die Genehmigung rechtens war, auch nicht zu prüfen gehabt.

      Mit gesundem Menschenverstand ist das kaum nachzuvollziehen, ist aber so. Das gleiche Problem hatte schon der Bürgerentscheid. Hat die Gemeinde ihren Beschluss umgesetzt “alles zu tun?” Wohl kaum. Klagen kann man dagegen nicht. Auch das ist mit gesundem Menschenverstand kaum nachzuvollziehen, ist aber leider trotzdem so.

      In 5 bis 8 Jahren, wenn der Gesellschaft das Geld ausgeht, wird es aber nochmal spannend. Alle Themen kommen dann nämlich nochmal auf den Tisch, wenn der erste Kommanditist sein Geld zurück will. Dann kann ein Geschädigter gegen die Gutachter Klagen und alles was gesagt und geschrieben wurde kommt auf die Goldwage. Herr Sing wird sich dann wünschen, dass er den Prospekt nie unterschrieben hätte und Herr Monn wird sich wünschen, dass er ihn nie kommentiert hätte.

    • Augenstein
      23. Juli 2015 um 8:29

      Aussichtslose … …Klagen sollte man als Anwalt seinem Mandanten aber schon im Vorfeld ausreden.
      Oder halt die einschlägige Rechtsliteratur so lange durcharbeiten, bis man Punkte findet, an denen man mit Erfolgsaussichten ansetzen kann.
      Die hier zur Diskussion gestandenen Punkte waren doch von vornherein zum Scheitern verurteilt.

      Sie haben recht, so, wie mit dem Bürgerbegehren umgegangen wurde, kann man nur von einer echt bayerischen Hinterfotzigkeit sprechen. Allerdings, aus heutiger Sicht gesehen, wäre es eh zwecklos gewesen.
      Ich vermute aber, dass BM und GR das Begehren deshalb so trickreich ausgehebelt haben, weil sie Angst vor dem Ergebnis hatten. So aber wird m.M. nach gar nichts passieren!
      Die 4 Dummtürme werden gebaut, einige überraschte Bürger werden sich vielleicht noch mal aufregen, viele Bürger werden vermutlich ganz stolz für Fotos vor diesen Ungetümen posieren und wenn in einigen Jahren der Gesellschaft tatsächlich das Geld ausgehen sollte, wird der jetzige Windradbetreiber und erklärte Gegner von BM Monn von der Maxhöhe die ganze Anlage für ein Butterbrot übernehmen und weiterbetreiben.
      Das werden wir dann als Ironie der Geschichte belachen können.

  2. berndhuhnt
    23. Juli 2015 um 10:29

    Verfassungsklage-gehn wir zum Bäcker und nicht zur Semmel Wer bundesweit die Gerichtsverfahren verfolgt erkennt, dass die große Mehrzahl der Prozesse gegen Windräder verloren wird. Ursache sind die unsäglich schlechten Previligierungsgesetze die von Rot-Grün auf den Weg gebracht wurden. Hunderttausende von € wurden und werden in Deutschland ausgegeben um dem Damosklesschwert der Windräder zu entkommen. Die Emphatielosigkeit der Befürworter ist nur mit Geldgier und Unwissenheit zu erkären. Ist schon alles verloren, nein. Ein kleiner Haufen von Betroffenen hat begonnen eine Verfassungsklage auf den Weg zu bringen. Mit Unterstützung von BI’s aus ganz Deutschland tragen wir Daten und Fakten zusammen. Wir brauchen Spenden (jeder € zählt)um diese Aktion bezahlen zu können. Wir suchen Mitstreiter die Ihr Fachwissen bei Recht- Medizin und Schall einbringen wollen. Wer mitmachen will unter, http://btg-bayern.de/Info-zur-Verfassungsklage/
    kann man sich informieren. Nur gemeinsam sind wir stark.

  3. QUH-Gast
    23. Juli 2015 um 11:31

    Nun wichtiger denn je, An alle Versuchskaninchen wer sich vor Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ärztlich untersuchen lassen will, um für später eine Dokumentation der Blutwerde zu haben, hier die Empfehlung von Dr. Mayer aus Dasing:

    Grundsätzlich kann jeder Allgemeinarzt derartige Untersuchungen vornehmen. Um ein exaktes Beschwerdebild abzufragen, sollten Sie sich auf der Webseite
    http://www.btg-bayern.de
    den medizinischen Fragebogen herunterladen.
    Zusätzlich ist der Laborwert APH wichtig, der routinemäßig bei Blutuntersuchungen mit bestimmt wird. Am besten Sie lassen dies jetzt vor Inbetriebnahme alles festhalten, damit sie dann einen Vorher-Nachher Vergleich haben.
    (Dänemark hat Windkraft gestoppt, http://www.tagesschau.de/ausland/windenergie-101.html)

    Es bringt zwar nichts mehr für uns, aber eventuell können wenigsten Andere zukünftig geschützt werden.
    Und eventuell können wir die restlichen Windräder, die bereits im Plan von Herrn Sing eingezeichnet waren ( 12 waren eingezeichnet, Platz ist für 25) noch verhindern.
    Denn wenn Investorenschutz und Klimarettung vor Allem steht, und es sich auch noch für Investoren rettet, dann müssen einfach diese lästigen Nimbys die Klappe halten und den Windpark Berg weiter ausbauen lassen die QuH ist ja auch für Windkraft, also los geht’s..
    Immerhin wird ja sonst nirgends mehr in Starnberg weitergeplant. Also muss Alles hierher.
    Die vielbeschworene Solidargemeinschaft Starnberg, kann und muss dann hier in den Waldhäuser Gräben weiter investieren ohne die Folgen ertragen zu müssen.

    Egal, ob man dafür oder dagegen ist, 1000 Meter oder 6000 Meter oder mehr von dem Windpark wohnt.
    die Auswirkungen müssen dokumentiert werden.
    Nur so können die willkürlichen Gesetze, die nicht durch Untersuchungen begründet sind, zum Schutz der Gesundheit der Bürger angepasst werden.
    Sonst wird die Windkraftlobby weitere Erleichterungen durchsetzen.

    • Althof
      23. Juli 2015 um 14:19

      Messung Infra- und Körperschall Da der Klageweg wie gezeigt leider schwer gemacht wurde, bleibt sicherlich nur die Defensive.

      Ein Weg ist eine Messung des Infra- und Körperschalls, beides in der TA Lärm aufgenommen (unter 7.3 und 6.2), welche bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen. Diese Werte müssen individuell im Haus gemessen werden.

      Wer Interesse an einer Vorher/Nachher-Messung hat, kann sich bei mir melden. Vielleicht ist ein Gruppenrabatt möglich. Sinnvoll ist diese Messung sicherlich bis ca 3000m Entfernung zu den WKA.

      Gruss MA

    • pro wind
      23. Juli 2015 um 20:02

      Geschäftsidee Sie sollten Ihre Mitbürger nicht wieder zu sinnlosen Geldausgaben verleiten durch Ihre Infraschallpanikmache. Diese haben schon genug Geld ausgegeben für Rechtsanwälte und aussichtslose Verfahren.
      Die TA Lärm nennt Grenzwerte für Industrielärm, der z.B. von Kolbenkompressoren, Motorenprüfständen oder Auspuffanlagen ausgeht.
      In den Wadlhauser Gräben stehen aber keine knatternden Auspuffe, sondern Windräder. Diese emittieren weit weniger Schall und Infraschall als die Umgebung (Wind, Autobahn…).
      Es ist eine gute, aber perfide Geschäftsidee, irreale Ängste auszunutzen.
      Und was die Anwälte der Windradgegner betrifft: da hat AUGENSTEIN völlig recht! Diese sollten endlich ihren Mandanten ehrlich sagen, es ist sinnlos verlorenes Geld, das ihr da reinsteckt. Investiert lieber in Windräder!

    • Althof
      23. Juli 2015 um 21:57

      Für alle anderen… Lieber Herr Prowind, vielen Dank für den Investitionstipp. Mein bid für die Anlage ist ein Kasten Augustiner forward 5 Jahre. Melden Sie sich bei Interesse.

      Für alle anderen, einfach googlen – natürlich emittieren WKA Infraschall.

      “Allgemein ist die Erzeugung von impulsivem aerodynamischem Lärm von Windkraftanlagen vergleichbar mit der von Propellern, Kompressoren und Rotoren. Der wesentliche Unterschied besteht lediglich darin, dass die Flügel von Windrädern weitaus größer sind und sich mit viel geringeren Geschwindigkeiten bewegen. Während einer Umdrehung eines Flügels wird dieser einem Strömungsdefizit ausgesetzt, das durch Strömungsgradienten oder durch Verwirbelungen am Turm erzeugt wird. Akustische Pulse entstehen durch rapide Veränderungen der aerodynamischen Last auf den Flügeln, wie sie wiederum beim Passieren von turbulenten bzw. gestörten Luftströmen auftreten. Beobachtungen wie in Abbildung 2 zeigen dabei, dass die Verwirbelungen im Turmschatten zu den größten Lastwechseln und somit zu den stärksten Schallemissionen führen.”

    • pro wind
      23. Juli 2015 um 22:26

      Störabstand …und wie hoch ist der Schalldruckpegel des vom Windrad emittierten Infraschalls im Vergleich zum gesamten Umgebungsgeräusch?

    • Althof
      24. Juli 2015 um 8:11

      Für Neufahrner relevant Seite 10 ff

      “Somit sind die modernen Windturbinen mit Nabenhöhen ab etwa 80 m und Leistungen von mindestens 600 kW in der Lage, ein Infraschallsignal zwischen 1 und 2 Hz zu generieren, dessen Stärke in etwa 10 km Entfernung noch oberhalb des Hintergrundrauschens liegt. “

      http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    • Augenstein
      24. Juli 2015 um 12:09

      In Luftlinienentfernung… von ca. 3 km von den kommenden 4 Dummtürmen liegen die OMG-Grundschule Aufkirchen, die Montessorischule in Biberkor wie auf dem Präsentierteller.
      Kempfenhausen und die MIS in Percha liegen ähnlich.
      Man darf gespannt sein, ob Lehrkräfte und Kinder davon in Mitleidenschaft gezogen werden!

    • Althof
      24. Juli 2015 um 13:42

      Lärmpegelmessungen vorher / nachher Wie gesagt muss vorher, und vergleichend nachher gemessen werden, um vor Gericht gut bei der Beweislage dazustehen.

      TA Lärm Punk 6.2
      Vorgegeben sind Innenraumschutzwerte von 35 db(A) tagsüber, 25 db(A) nachts, dürfen nur kürzzeitig um 10db überschritten werden.

      Die Schutzwerte sind gebietsunabhängig (egal ob Wohngebiet, Dorf-, Kern-, Mischgebiet etc).

      Windparkplaner rechnen meistens mit den Außenbereichs-Richtwerten, Körperschall wird dabei kaum beachtet.

      Es kann sein, daß in einzelnen Häusern schon Vorbelastungen bestehen (Wärmepumpen, Pumpen in Ställen etc), sind aber meistens nicht berücksichtigt.

      Die Vorbelastung und Eingeziehung der WKA würde dann dazu führen, daß die WKA nur in größerem Anstand zugelassen werden dürfen.

      Wenn der Wert nachher überschritten wird, dann müssen die WKA eben stillstehen.

      TA Lärm Punkt 7.3
      Gemessen wird nach db(a) und db(c), der Unterschied einer A-bewerteten und C-bewerteten Messung darf 20db nicht überschreiten. Die A-bewertete Messung soll dem menschlichen Gehör Rechnung tragen, die C-bewertete will die tieffrequenten Töne aufnehmen. Leider wird bei letzterer im Moment nur bis 8hz berücksichtigt, aber eine Überarbeitung der DIN 45680 wird evtl auch tiefere Bereiche mti aufnehmen, die gesundheitsshcädlich sein können.

      Die Bereiche 0.5Hz – 6Hz sind dieser von Aviator erwähnte (und von Ramadama negierte) pulsierende Schalldruck, der bei WKA auftritt, wenn die Flügel am Mast vorbeirauschen und einen Unterdruck mit Luftverwirbelungen entstehen lassen.

      Es könnte also sein, daß diese Messung vor allem nur für angrenzende Bewohner relevant ist. Aber ein versuch ist es wert.

      Je nach Bodenstruktur macht eine Messung bis 3000m Sinn, manchmal auch weiter.

      Nach vorheriger Messung kann man feststellen, ob schon eine Vorbelastung nach 6.2 und 7.3 besteht, die dann in der Genehmigung berücksichtigt werden müssen.

      Ich denke da an die Bereiche mit Ställen in Neufahrn, evtl auch in Mörlbach, wo Vorbelastungen bestehen könnten (Pumpen etc). Diese müssten in der Planung berücksichtigt worden sein, ich bin mir aber sicher, daß dem nicht so ist.

      Wo ich wohne, weiß ja nach dem Bürgerbegehren mittlerweile jeder. Im Sommer dürfte ich weniger betroffen sein wegen der üblichen, im Winter eventuell mehr. Je nach geomorpher Bodenstruktur könnte es noch verstärkende Effekte geben.

      Also, bei Interesse bei mir melden.

    • pro wind
      26. Juli 2015 um 17:59

      Infraschallmessung Ihnen muss doch aufgefallen sein, dass Sie aus einer wissenschaftlichen Abhandlung zitieren, die sich mit möglichen Störeinflüssen von Windrädern auf höchstsensible Infraschallmessanlagen befasst. Diese Anlagen haben die Aufgabe, die Einhaltung des Atomwaffenteststopabkommens zu überwachen und sind tatsächlich in der Lage, Mikrodruckvariationen zu detektieren, die sich hinter dem Hintergrundrauschen (aus Umgebung und Eigenrauschen) zeigen. Die Antarktis ist dafür zweifellos ein geeigneter absolut ruhiger Ort.
      Und Sie interpretieren dies nun als irritierenden und verstörenden Beleg für die Wahrnehmbarkeit von Infraschall durch Windräder in einer Störumgebung durch Wind, Autobahn u.s.w. (Wie Sie bemerkt haben, fürchtet AUGENSTEIN durch Ihre Panikmache schon um die Schule in Aufkirchen…)
      Wenn Sie schon verständnislos aus dieser Abhandlung zitieren, dann zitieren Sie bitte auch Seite 14: „Werden jedoch die Ergebnisse dieser Arbeit sowie die Kurven aus Abbildung 10 zu Grunde gelegt, ist keine Belästigung von Anwohnern durch Windkraftanlagen im Infraschallbereich bis etwa 20 Hz gegeben, da im Abstand von 1 km ein 5-MW Windrad nur einen Schalldruckpegel von maximal 80 dB erzeugt.“
      Sie sollten aus dieser Abhandlung die Erkenntnis ziehen, dass eine IS-Messung extrem aufwendig und teuer ist und Sie sollten niemand zu einem solch unsinnigen Aufwand in seinem Haus überreden.
      Meine Empfehlung für eine bessere Geldanlage kennen Sie.
      Und mit der TA Lärm hat das gar nichts zu tun.
      Stellen Sie sich Infraschall einfach so vor: wir hören am Ostufer das sommerliche Disco-Gewummere vom Undosa. Das Gewummere zieht die U30-Generation magisch an, die Ü50-Generation treibt es in die Flucht. Das ist noch kein Infraschall, sondern hörbarer Lärm. Wer aber direkt vor den Bassboxen steht, spürt die regelmäßigen Luftdruckwellen von etwa 1 – 2 Hz. Dies ist die Grundwelle für einen Infraschall, den wir nicht hören, aber spüren. Spüren Sie diese Luftdruckwellen noch nach 1, 2 oder gar 10 Metern? Wer behaupten würde, diese Luftdruckwelle noch nach 1000 m am anderen Seeufer zu spüren, ist nicht hypersensibel, sondern spinnt einfach.

    • gast
      26. Juli 2015 um 19:32

      80dB 70 dB ist ein Staubsauger in 1m Entfernung, 80 dB eine Straße in 5m Entfernung. Und diese Lautstärke macht ein Windrad bei 20Hz noch in 1000m Entfernung? Und das bestätigt uns ausgerechnet ProWind? Es gab grade im Focus das Zitat einer Studie, dass das Gehör diese tiefen Frquenzen eben doch wahrnehmen kann. Und diese tiefen Frequenzen haben eben sehr hohe Reichweiten. Darum hört man vom Undosa eben auch vor allem die Bässe. Ich bin nicht sicher, ob man alle die sich hier sorgen einfach als Spinner abtun kann. Aber nur wenn man glaubt, dass alle Kritiker Spinner sind, kann man mit den in unserer Gemeinde getroffen Entscheidungen wohl ruhig schlafen.

    • pro wind
      26. Juli 2015 um 23:18

      Staubsauger Bitte übersehen Sie nicht, dass das Geräusch des Staubsaugers, welches Sie mit 70 dB hören, wesentlich höherfrequent ist als Infraschall. Die Oberwellen reichen weit in den Kilohertz-Bereich, also längst über die Hörschwelle. Den Infraschallanteil unter 20 Hz hören Sie dagegen nicht, egal, ob er aus dem Staubsauger, Bassboxen oder aus Windrädern kommt.
      Beschäftigen Sie sich mal mit der Abhandlung, die ALTHOF empfohlen hat – ist hochinteressant. Sie befindet sich in einer Sammlung von Fachbeiträgen der Bundesanstalt für Geowissenschaften, die sich u.a. mit Seismologie und Erdbebenfrüherkennung befassen. Es geht um hochsensible Messtechniken, die mit der eingeschränkten menschlichen Wahrnehmungsfähigkeit nicht das Geringste zu tun haben.
      Nochmal: in den Wadlhauser Gräben werden weder Auspuffanlagen oder Motorprüfstande noch Staubsauger installiert.
      Sorgen machen ist ok, dagegen kann man sich informieren – muss ja nicht im Focus sein. Angst verbreiten, Schüler und Lehrer beunruhigen ist nicht ok. Welche Panikmache kommt als nächstes?

    • Augenstein
      27. Juli 2015 um 8:33

      Nein, Herr Pro Wind, … … ich fürchte nicht um die Schule in Aufkirchen. Die wird schon stehenbleiben, wenn sich diese Dummräder drehen. Ich bin auch nicht um Sorge um mein Wohlergehen. Ich habe mehr spekulativ gefragt, was sein wird, wenn in den Schulen nach Inbetriebnahme dieser unseligen Anlage tatsächlich dem Infraschall zugeschriebene Symptome auftreten sollten? Wird man diese Menschen dann als Spinner, Simulanten oder was weiß ich abtun?

    • Althof
      27. Juli 2015 um 11:05

      Lärmpegelmessung Wichtig ist einzig und allein, was im Regelwerk festgeschrieben steht (TA Lärm, wie oben beschrieben). Angstmacherei ist hier nicht von Belang.

      Wenn die vorgegebenen Werte nach Punkt 6.2 und 7.3 der TA Lärm überschritten werden, dann stehen die WKA still.

      Das ist eine große Chance für diejenigen, die relativ nah an den WKA wohnen, und die sich um Betriebsverlust und Hauspreisverfall einen Kopf machen müssen.

      Was kümmert Prowind auf einmal die uns entstehenden Kosten. Die betrieblichen Probleme der Neufahrner interessierten ihn noch nie.

      Ein faires Projekt hätte denjenigen, die durch selbiges Kapitalverluste erleiden, einen Ausgleich geschaffen. Wurde schonmal in diesem Blog diskutiert meine ich, und wird in Dänemark genauso gehandhabt.

      Wenn Sie die monetären Mittel der Betroffenen interessieren, dann lassen Sie Taten sprechen und bieten Sie einen Ausgleich an, ansonsten sind Sie einfach nur die Flüstertüte der Windradlobby.

      Für alle anderen, einfach bei mir melden, wenn Sie an den Messungen interessiert sind.

      MA

    • QUH-Gast
      27. Juli 2015 um 11:31

      In der Agirov Klinik werden Parienten behandelt, die schon Herz-Probleme haben. Also macht das nichts. In Neufahrn ist ja auch schon Autobahnlärm. Schlimmer geht’s nimmer. In der Marianne Strauss Klinik sind ältere Menschen, die auch anfälliger sind, ebenso in Ebenhausen. Aber wir müssen nicht nur das Klima retten, sondern auch die Alterpyramide zurecht rücken. Also passt schon.
      Aber Monn, Kühnel, Sing und Roth haben das Alles ja genau abgewogen, beurteilt und für unbedenklich erklärt. Ebenso sind für diese Einrichtungen ja schärfere Lärmschutzgrenzen vorgeschrieben. Laut TA Lärm muss ich aber nur innerhalb 800 Meter messen. Alles andere ist dann zu prüfen und per Gericht durchzusetzen, wenn der Windark steht. Schöner Ansatz. Wieviel Geld wurde eigentlich in Deutschland verblasen, um Rechtsstreitigkeiten auszufechten, Gutachten zu erstellen, und Indfmaterial herzustellen. Das geht in die Milliarden, die hier zusätzlich verbrannt werden, weil unsere Politik und die Gesetze nicht mehr zu 207 Meter hohen Industrieanlagen passen.

      Aber das Geld ist gut angelegt, wenn es der verdammten Lobbyartbeit Grenzen setzt. Wenn wir uns nicht gegen diesen Irrsinn wehren, wird es noch teurer.
      Alle hatten Einspruch eingelegt. über 1100 Einsprüche , Alles vergeblich.
      Das Projekt war alternativlos beschlossen, bevor überhaupt irgendein Gutachten erstellt wurde.
      Rechtsstaat ade, Planwirtschaft und Lobbyisten welcome to Germany.
      Nehmt, was ihr tragen könnt.

    • Althof
      27. Juli 2015 um 11:41

      Die Chancen nutzen, die man hat Das “System” werden wir nicht ändern können, aber die Angriffspunkte nutzen, die einem gegeben sind, sollte man dennoch.

      Siehe oben die Details zu möglichen Lärmpegelmessungen. Ich sehe das als aktuell besten Ansatz.

      Interessant, wie sehr sich Pro Wind dagegen aufwirft. Wahrscheinlich ist dieser Weg doch gar nicht so schlecht. In der Planungshektik hat man diese Punkte bestimmt nicht alle beachtet.

    • pro wind
      27. Juli 2015 um 12:36

      Alterspyramide @QUH-GAST:
      Nach Lehrern und Schülern sind also nun Alte und Kranke das Objekt der Panikmache, welche für die Gegenwind-Bewegung instrumentalisiert werden. Merken Sie nicht, wie perfide es ist, über ein Zurechtrücken der Alterspyramide zu fabulieren?

    • Althof
      27. Juli 2015 um 13:23

      Kontrolle ist besser Pro Wind, hier wird niemand instrumentalisiert.

      Wir messen einfach, ob alle relevanten Regeln bezüglich des durch Ihre WKA entstehenden Lärms eingehalten werden.

      Wieso haben Sie ein Problem damit?

    • QUH-Gast
      27. Juli 2015 um 14:28

      Na dreimal dürfen Sie raten, warum die Windkraftfreunde ein Problem mit Messungen haben: weil die eben die Wirklichkeit abbilden. Warum hat Griechenland ein Problem mit Rechnungen? …

    • pro wind
      27. Juli 2015 um 21:03

      Viel Erfolg! Dann wünsche ich viel Erfolg bei der Anwendung der TA Lärm im Infraschallbereich.
      Aber vielleicht lassen Sie sich vorher von AVIATOR kollegial beraten über den Messaufbau, den Aufwand und die gerichtsfeste Aussagefähigkeit der Messergebnisse. Er hat schon Infraschallmessungen durchgeführt.
      Bei der Gelegenheit können Sie ihn gleich fragen, ob sich mittlerweile aufgeklärt hat, welche Deppen seine Windmessanlage gestohlen haben. Mich würde sehr interessieren, ob er die “Windmühlenfreunde” zu Recht oder zu Unrecht verdächtigt hat.

    • Althof
      27. Juli 2015 um 22:51

      Erfolgsaussichten Lärmpegelmessung Infraschall ist in der TA Lärm kaum aufgenommen, tieffrequenter Schall jedoch schon. Das dürfte für Neufahrner vom Abstand her reichen.

      Viel mehr Erfolg dürfte man mit der Körperschallmessung haben.

      Zwei Ansätze hierzu:
      Vorher messen, und bei Vorbelastung die Genehmigung angehen, der ein Schallprotokoll hinterliegt, aber diese Vorbelastung sicher nicht berücksichtigt.

      Zweitens, nachher messen, also nach Inbetriebnahme, und Stopp erwirken, wenn der Körperschall über 25 dB nachts bzw 35 dB tagsüber beträgt.

      Körperschall betrifft Wellen, die nicht über Luft sondern Boden den “Schallkörper” Haus zum Schwingen bringen. Diese treten bei WKA auf.