Die Sitzung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung

Vier Themen behandelte der – nicht beschließende – Ausschuss für nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde Berg am Dienstagabend, gründlich vorbereitet, vorgetragen und moderiert von unserer Klimaschutzmanagerin Sebastiana Henkelmann.

 

Läuft manchmal über: der Schwarzweiher oder Große Weiher in Allmannshausen

Der Ausschuss sprach sich einstimmig für eine Antragstellung zur Förderung des Vorhabens “Gewässerentwicklungskonzept mit Gewässerstrukturkartierung und WRRL-Umsetzungskonzept” beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim aus – WRRL steht für Wasserrahmenrichtlinie. Hintergrund ist eine beschleunigte Erreichung des angestrebten Gewässerzustands der Gewässer dritter Ordnung – es soll eine Handreichung für den Gewässerunterhalt entwickelt werden, vor allem für den Bauhof. Die Gemeinde müsste einen Eigenanteil von ca. 8.000 € beisteuern, der in der Haushaltsplanung 2024 bereits berücksichtigt wurde.

Versuchsweise sollen in der Zukunft  Außenwasserhähne an gemeindlichen Gebäuden installiert werden. Hintergrund:

Am 12. Januar 2023 setzte die Bundesregierung im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes einige Vorschriften der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Ein Kernpunkt ist dabei die Gewährung des kostenfreien Zugangs zu Trinkwasser im öffentlichen Raum für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Richtlinie bildet einen Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie sowie auch des Katastrophenschutzes besonders im Hinblick auf zukünftige Temperaturentwicklungen und Hitzewellen.

In südlichen Ländern oder auch Amerika sind Trinkwasserspender/-brunnen längst gang und gäbe. Brunnen allerdings sind prüf- und reinigungsintensiv – Außenwasserhähne werden zwar nicht gefördert, wären aber einfacher einzurichten. Am neuen Rathaus, in Aufkirchen und am neuen Feuerwehrhaus in Farchach soll das versuchsweise eingerichtet werden.

Dann stellte Frau Henkelmann das RiDE-Portal vor, über das das Radverkehrsverhalten von Nutzerinnen und Nutzern der Stadtradel-App anonymisiert analysiert wird. Die Erkenntnisse sollen für das Radverkehrskonzept der Bürgerbeteiligung Berg genutzt werden.

Zuletzt ging es um Photovoltaik – in diesem Jahr sollen noch folgende gemeindlichen Liegenschaften mit PV ausgestattet werden: Kindergarten Berg, Sportgebäude und Gaststätte Farchach, Feuerwehrhaus Berg und der Kindergarten Höhenrain (je nach Fortschritt der Ertüchtigung evtl. erst 2025).

Potentiale für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar, allerdings ist es vorrangiges Ziel, bereits versiegelte Fläche, vor allem Dachflächen, mit PV-Anlagen auszustatten.

Und wir wurden darüber informiert, dass die Anbringung von Photovoltaikanlagen im Art. 44 a Abs. 4 BayBO lediglich eine Soll-Bestimmung ist:

Die Eigentümer von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2025 eingehen, sollen sicherstellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden. 2Dies gilt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wird.
Eine PV-Pflicht kann demnach nur über Bebauungspläne vorgeschrieben werden, nicht aber für das gesamte Gemeindegebiet – eine Kombination aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sei hier am Wirken, so Bürgermeister Steigenberger.
Die Fraktion der Grünen, die vollzählig erschienen war, zeigte sich sehr erfreut über die “Bausteine”, die im Nachhaltigkeitsausschuss erledigt würden – und auch die SPD (2), die QUH, BG und CSU (je 1) lobten Sebastiana Henkelmanns Sitzung – äh, Ausführungen 😉

Kommentieren (3)

  1. Felix
    29. Januar 2024 um 13:09

    Ich persönlich finde es sehr schade, dass im Ausschuss für nachhaltige Entwicklung nicht auf die stark verbesserungswürdige Situation der E-Ladesäulen in der Gemeinde eingegangen wurde und mein Anliegen seitens Gemeinde anscheinend kein Gehör findet bzw. keinerlei Reaktion auf meine diesbezügliche Beschwerde erfolgt ist, obwohl diese nun bereits über 2 Monate zurückliegt.

    • quh
      29. Januar 2024 um 18:30

      Davon wussten wir nichts – wir fragen mal nach! Worum drehte sich denn die Beschwerde?

  2. Felix
    29. Januar 2024 um 20:06

    Hallo liebe Quh,
    vielen Dank für die Antwort. Das sollte an dieser Stelle auf keinen Fall ein Vorwurf an Sie sein – bitte nicht falsch verstehen. Vielmehr finde ich es sehr schade, dass seitens Gemeinde Nichts passiert ist. Ich melde mich per Mail bei Ihnen. Vielen Dank fürs Kümmern!
    Liebe Grüße