Kurz vor dem Sommerurlaub kommen nun die Gebührenbescheide für Niederschlagswasser in der Gemeinde Berg. Wer nicht gegen den Flächenfeststellungsbescheid Einspruch erhoben hat, bekommt jetzt rückwirkend die Rechnung für vier Jahre.
Niederschlagswassergebühren werden fällig, wenn Ihr Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal läuft und nicht auf Ihrem Grundstück versickert – und auch nur, wenn Sie an einen solchen Kanal angeschlossen sind, sollten Sie einen Flächenermittlungsbogen bekommen haben. Pro Quadratmeter “abflusswirksame Fläche” kostet das 0,67 € pro Jahr. “Abflusswirksam”, das sind die überbauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird.
Bauliche Veränderungen, die einen Einfluss auf die eingeleitete Niederschlagswassermenge haben könnten, müssen dem Abwasserverband gemeldet werden – die ersten Flächenermittlungen wurden nämlich bereits 2013 getätigt. Die Flächen wurden teils per Überfliegung ermittelt.
Alle Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Abwasserverbands: http://www.av-starnberger-see.de/