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Büergerversammlung 2014 – Alfred Hartl

F: Sie und der GR sind ja bekanntermaßen Befürworter der Energiewende – ich weiß allerdings nicht, warum die letzte Sitzung wieder nicht-öffentlich war, aber ich würde Ihnen einen Vorschlag machen.

Ich beobachte oft das Windrad von Herrn Genz – bauen Sie doch oben einen Oberwasserspeichersee und unten am See ein Pumpspeicherkraftwerk – dann können Sie die Gemeinde gleichmäßig mit Strom versorgen und nicht nur, wenn das Rad sich dreht.

A: Die Nabenhöhe des Rads von Herrn Genz ist nicht vergleichbar mit den geplanten Windrädern – wir werden aber sicher kein Risiko eingehen, und der GR wird sich sehr wohl überlegen, inwieweit wir in den Bau einsteigen.

Kommentieren (1)

  1. MBE
    14. Mai 2014 um 7:01

    Unwirtschaftliche Gebiete sind nicht genehmigungsfähig.
    Schaden und Nutzen stehen dort in keinem Verhältnis.
    Die Gemeinde Berg wird sich nicht beteiligen, will aber unsere Heimat zum Nutzen derer zestören, denen der Wind, Klima und Natur scheissegal sind. Das Geld wird über verschiedene Mechanismen verdient.
    Zur Erinnerung:
    Herr Sing , Guttenberger und Konsorten sprachenimmer wieder von 6-6,8 Meter pro Sekunde.
    Im Windatlas ist nun die Rede von 5,1-5,3 Meter pro sekunde (160 Meter Narbenhöhe) und 1400-1500 Volllaststunden. Wirtschaftlichleit beginnt erst bei den neuesten Windrädern und den alten Förderungen bei 5,5 Metern pro Sekunde. Berg rechnet mit 2900 Vollaststunden.
    Zusätzlich sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben für eine Genehmigung in der Realität und bewiesener Massen nicht gegeben.
    Die vorliegenden Gutachten haben sich in einer detaillietren Defizitanalyse in fast allen Bereichen als ungenügend erwiesen. Im Moment wird ein weiteres Gutachten erstellt. Ich habe jedes Mal wenn ich zu Hause bin Schwarz- und vor allem Rotmilanpärchen vor und über dem Gebiet gesichtet, gefilmt und fotografiert. Sie jagen, balzen und verschwinden wieder im Waldgebiet.
    Wespenbussarde brüten dort usw, usw,.
    Das zu ignorieren ist eine Frechheit.
    Ich Schattenschlaggutachten werden bis zu
    77 Tage mit 22 MInuten Schattenschlag errechnet. Die liegen zwar im gesetzlich geduldeten Bereich, aber Windräder bis zu
    300 Meter von Aussiedlerhöfen entfernt sind ebenfalls gesetzlich geduldet.
    Das bedeutet aber nicht, dass das nicht eine unzumutbare Belastung ist.
    Sich nur auf veraltete Grenzwerte zu berufen ist meiner Ansicht nach nicht ausreichend, um als Entscheider ruhig weiter schlafen zu können.

    Oder esst ihr auch verstrahlte Lebensmittel, die im (nach Fukushima erhöhten) Toleranzbereich für Strahlung liegt. Nur weil jemand sagt, dass es schädlich ist??
    Und zwar derjenige, der verstrahlte Lebensmittel exportiert und davon lebt.
    Sehr vertrauenswürdig.