Mit der Überschrift “Die gerechte Gebühr” wird für eine gute Sache geworben: die Übergabe der Abwasserproblematik an den gemeinsamen “Abwasserverband” der Seegemeinden (die QUH berichtete u.a. hier: /?p=1405 ). Gerecht ist: eine Berechnung der Abwassergebühr nach wirklicher Inanspruchnahme. Bisher wurde bei der Gebührenberechnung nicht nach Schmutz- und Regenwasser getrennt. Nun soll die Gebühr gesplittet werden – die Abwassergebühr wird wohl etwas erhöht, die neue Regenwassergebühr soll nur zahlen, wer die Niederschläge in den Kanal einleitet und nicht auf dem Grundstück versickert.
Ende der letzten Woche wurden an die Berger Grundstücksbesitzer “Flächenermittlungen” geschickt, die der zukünftigen Abwassergebühr zu Grunde liegen werden. Über die tatsächlichen Gebühren schweigt man sich noch aus. Ungerecht ist: Erste Überprüfungen haben ergeben, dass es in diesen ersten Anschreiben zur Flächenermittlung, die größtenteils nur auf Luftaufnahmen von Aufklärungsflügen über den Privatgrundstücken basieren, von Fehlern wimmelt.
Der Abwasserverband fordert dazu auf die “Annahmen” zu korrigieren
Weder stimmen überall die Besitzverhältnisse, allzu oft wird – entgegen der Sachlage – davon ausgegangen, dass Dachflächen prinzipiell in den Kanal entwässert werden (was in Berg, wo Versickerung auf dem eigenen Grundstück eigentlich Vorschrift ist, eher der Ausnahme entsprechen dürfte). Peinlich: es gibt sogar offensichtliche Rechenfehler, alle uns bekannten Fehler waren zu Ungunsten der Verbraucher:
Ein Gartenhaus mit 11qm (D2) mit begrüntem Dach (Faktor 0,5), das voll in den Garten entwässert wird (Faktor 0) und deshalb kein Abwasser und somit keine Gebühren verursacht, wird vom Abwasserverband mit 5qm angesetzt.
Der Abwasserverband fordert dazu auf, die brieflich gemachten Annahmen, die stellenweise “Unterstellungen” sind, zu korrigieren. Wir würden dringend zur genauen Überprüfung auffordern. In einem Fall wurden über 750qm angenommen, die in den Kanal entwässert werden. Tatsächlich dürfte es sich um ca. 30 qm handeln, die wirklich in den Kanal abfließen. Eine erstaunliche Fehlerquote von mehr als 2500%!
Die Einspruchsfrist dauert nur noch bis zum 14.10.! Der Abwasserverband ist unter der Nummer 08151-90882-881 zu erreichen. Auskünfte darüber, ob Ihr Haus an die Kanalisation angeschlossen ist, erteilt nach bestem Wissen die Gemeinde, wo der Abwasserverband selbst offensichtlich nicht nachgefragt hat.
Wenn Ihre Abrechnung auch nicht stimmt, schreiben Sie uns:
quh@quh-berg.de
240 qm statt 10? Unser Leser R. schrieb uns:
“Was sagte unser Herr Monn auf der Bürgerversammlung im Frühjahr: ” es wird nicht teuerer … nur gerechter… und das Regenwasser kommt dort hin, wo es hin soll !!!
In den Kanal trotz Sicherungsgruben, die sogar vor 15 Jahren von der Bauaufsicht abgenommen wurden? Na Bravo!
Es wird wohl viel teurer und ungerechter….
Bei meinem Bescheid will man 240 m2 berechnen, obwohl es höchstens 10 m2 sein können!
Viele Bürger werden wieder nicht genau hinschauen und es auf sich beruhen lassen. Irgendwie muss sich der Verband ja unter seinem Vorsitzenden “Monn” ja finanzieren.
Man kann nur raten sich diese sogenannten Bescheide genau anzuschauen!”
Die eigenen Bürger ausspionieren Beim Abwasserverband versichert man uns, dass bei der “Überfliegung” der Grundstücke alles mit rechten Dingen zugegangen sei und dass diese genau so rechtens sei wie “Google Earth”. – Wie bitte? Abgesehen davon dass die Rechtmäßigkeit von Google Earth umstritten ist; auch abgesehen davon, dass bei Google Earth meine Terrasse gerade nicht zu sehen ist und jedes Detail sorgsam entfernt wird, finde ich eine Institution, die ihre Arbeit damit beginnt, ihre Kunden per Luftüberwachung auszuspionieren (statt wie jedes Amt sich erst einmal auf Baupläne zu beziehen), nicht sonderlich vertrauenswürdig. Was sehen die Mitarbeiter des Wasserwerkes da noch alles auf ihren Bildern, was ich in meinem Garten mache? Was geht sie das an? Wenn sie freundlich an meiner Tür geklingelt hätten, hätte ich sie nicht hereinlassen müssen.
Mit Hilfe der zukünftigen Abwassergebühr müssen dann solche Aktionen wie die Luftaufklärung des gesamten Starnberger-See-Gebietes nachträglich finanziert werden.
Gartenweg mit Kanalanschluß In unserem Falle wurden über 400 m2 abflusswirksame Fläche berechnet, tatsächlich sind es 30 m2.
Insbesondere ärgert mich, dass in jedem Falle zu Ungunsten des Eigentümers gerechnet wird. Das Haus wurde gebaut, als es es noch keinen Kanal in der Straße gab, trotzdem wird eine Einleitung in den Kanal unterstellt. Jede Terrasse und sogar jeder gepflasterte Gartenweg wird als Kanalanschluß berechnet.
Da wir nicht wissen, welche finanziellen Auswirkungen diese Aktion hat, wissen wir auch nicht, ob wir aufs Dach klettern sollen zum Messen oder einfach grob schätzen oder vielleicht gar nichts machen.
Dann noch ein genereller Punkt: Es geht ja um “eine gerechtere Berechnung”, somit also nicht um eine zusätzliche Belastung. Die Menge des Kanal-Abwassers ändert sich ja nicht und damit auch nicht die Gesamtkosten der Entwässerung. Also bin ich am Ende gespannt, ob es wirklich nur zu einer Umverteilung der Kosten oder auch zu einer Erhöhung kommt. Jede eventuelle Erhöhung darf nicht mit der momentanen Aktion in Verbindung gebracht werden.
Anschreiben Uns erreichte noch eine Zuschrift eines Gemeinderatskollegen:
Ich kann Euch nur voll und ganz recht geben. Das, was den Bürger und gemeinen Gemeinderat in erster Linie interessiert, nämlich, was es kosten wird, fehlt. Auch bei mir wird alles auf dem Grundstück an Niederschlagswasser entsorgt, dennoch sind Dach, Garage, Gartenhaus und zum Teil Freiflächen als Flächen für eine beitragspflichtige Berechnung erfasst.
Auch habe ich den Umschlag nur zufällig aufgemacht, da das Anschreiben als solches nicht als vom Abwasserverband stammend erkennbar, erkenntlich war. Hätte auch von der CSU, Möbel Mahler oder den Zeugen Jehovas sein können.
Berechnung trotz “Regenwasserversickerungsschacht” QUH-Leser G. schreibt uns: “Die Flächenberechnung ist soweit OK;
Allerdings wird laut Anschreiben die gesamte Dachfläche in den Kanal geleitet, obwohl wir einen “Regenwasserversickerungsschacht” haben, unsere Hofeinfahrt in Sand verlegter Granit wurde ebenfalls zu 100 % angesetzt.
Nur die Terrasse ist OK, die läuft in den Garten und wird dadurch nicht berechnet.
Mehr kann man aus Luftbildern automatisiert auch nicht ablesen!
Gibt es den schon eine Aussage was der qm Regenwasser dann kostet?”
Kosten pro qm Regenwasserableitung in den Kanal. Über diese Kosten wurde nicht ansatzweise gesprochen. Auf telefonische Nachfrage heißt es beim Verband, dass man diese Zahl erst nennen könne, wenn man wisse, auf welcher qm-Grundlage man das kalkulieren muss.
Bei den restlichen Gebühren wird damit gerechnet, das in Berg, wo die Gebühren relativ niedrig waren mit einer 25%igen Erhöhung von 2,13 auf 2,70 €/Kubikmeter zu rechnen ist. Vgl. unseren Artikel vom August /?p=1405/ .
Teure Tropfen ?! Die verschickten Unterlagen erklären gut und ausführlich die Berechnungen und das Vorgehen bei Änderungen. Es werden aber keine Hintergründe aufgeklärt.
Deshalb schnell auf die Gemeinde-Webseite und – nix gefunden außer einem Link zum Abwasserverband. Schneller klick und – nix gefunden zum Hintergrund, allerdings eine Seite mit aktuellen Informationen. Wieder flott geklickt und – ein Link gefunden zu einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung http://www.av-starnberger-see.de/data/2013_09_09_SZ.pdf .
Schon die Überschrift “Teure Tropfen” hält meine Begeisterung in Grenzen. Dann noch ein Hinweis zum Vorgehen “Impelmann rechnet mit zahlreichen Korrekturen: Wer nämlich die Möglichkeit hat, Regenwasser versickern zu lassen, ‘muss nicht zwangsläufig an den Kanal anschließen’. Was für ganz Seeshaupt gilt, weshalb die dortigen Einwohner keine Post vom Verband bekommen”.
Wieso geht es um die Möglichkeit, an einen Kanal anzuschließen statt der Frage ob man heute angeschlossen ist? Wieso wird niemand in Seeshaupt angeschrieben, dort sieht es doch ähnlich aus wie bei uns und wieso wird eine Gemeinde als solche behandelt statt der Grundstücke oder Gemeindeteile?
Von der Gemeinde kommt nix, wieso eigentlich nicht?
Kein Regenwasser in Seeshaupt Danke lieber QUH-Gast für den Hinweis. Die Tatsache, dass für ganz Seeshaupt keine Regenwassergebührenerhebungsbeschiede verschickt wurden, dafür in Berg bei jedem, der ein Dach über dem Kopf hat, davon ausgegangen wird, dass er alles in den Abwasserkanal einleitet, ist äußerst merkwürdig. Gerade weil auch in Berg bei Neubauten seit Jahrzehnten genau darauf geachtet wurde, dass es im Garten Sickergruben gibt. Beispiel Huberfeld, wo es überwiegend Sickergruben gibt und trotzdem die Dächer unseres Wissens mehrheitlich als in den Schmutzwasserkanal ableitend eingestuft wurden.
Kommentar gelöscht Einen Kommentar unseres Lesers MBE, der sich wie alle seine Kommentare kritisch mit der Windenergie befaßt, haben wir zu dem Artikel unten, zu dem er thematisch paßt verschoben.