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  • Elke Link

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  • Dr. Andreas Ammer

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  • Martin Snajdr

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  • Elke Grundmann

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  • Chiara Brunnhuber

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  • Cornelius Verenkotte

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  • Susan Gately Köchner

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  • Klaus Böck

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  • Andrea Kirsch

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  • Andreas Huber

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  • Anna Gastl-Pischetsrieder

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  • Jonas Goercke

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  • Andreas von Meyer zu Knonow

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  • André Weibrecht

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  • Christian Kalinke

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  • Michael Kundt

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  • Ralf Grundmann

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  • Dr. Jokl Kaske

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Ab Montag kann geöffnet werden – die Genehmigung ist da!

Schon länger waren Lockerungen angekündigt, aber heute erst wurde offiziell die ministerielle Genehmigung erteilt. Außengastronomie, Sport und Kultur dürfen am Montag unter Auflagen wieder loslegen.

Endlich wieder Biergarten – nun muss noch das Wetter mitspielen

Für diese Öffnungsschritte liegt die Genehmigung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vor. Die Einzelheiten hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung geregelt, die dem Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 15a. Ausgabe vom 7. Mai 2021 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 15a. Ausgabe vom 7. Mai 2021 (lk-starnberg.de)) zu entnehmen ist.

Das Wichtigste:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für alle Tischgäste ein negativer Coronatest erforderlich.

Kulturstätten
Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher ist zulässig. Auch hier nur mit einem  negativen Testnachweis sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.

Sport
Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten über einen negativen Coronatest verfügen.

Erforderlich ist in allen oben genannten Fällen entweder ein höchstens  24 Stunden alter POC-Antigentest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. Auch ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Selbsttest ist zulässig.

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter, ebenso die Regelungen für Schulen und Kindergärten.

Kontaktverfolgung
Um eine unkomplizierte und sichere Kontaktverfolgung zu gewährleisten, steht landkreisweit die luca App zur Verfügung. Damit hier alles reibungslos läuft, hat sich die gwt Starnberg um die Einführung der App in der Region StarnbergAmmersee gekümmert. Alle Informationen zu dem  kostenlosen digitale-Check-In-System sind auf der Webseite www.starnbergammersee.de zu finden.

Wir hoffen, Sie bis Sonntag darüber informieren zu können, wie die Berger Gastronomie wieder öffnet.