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  • Elke Link

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  • Cornelius Verenkotte

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  • Susan Gately Köchner

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  • Anna Gastl-Pischetsrieder

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  • Jonas Goercke

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  • Andreas von Meyer zu Knonow

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  • André Weibrecht

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  • Christian Kalinke

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  • Michael Kundt

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  • Dr. Jokl Kaske

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Acht Einheimische in die Aufkirchnerstraße

Platz für Einheimische! Nach über 8 Jahren Planung haben nun endlich, endlich die Erschließungsarbeiten am Neubaugebiet in der südlichen Aufkirchner Straße in Berg begonnen.


Baubeginn für Berger Neubürger und insbesondere “Einheimische”

Es lag eigentlich nicht an der nötigen Aufstellung des Bebauungsplanes durch die Gemeinde, dass das Projekt so lange verzögert wurde. Vor allem auch juristische Probleme zweier Erbengemeinschaften, die hier die Grundstücke verkaufen, waren für das jahrelange Warten verantwortlich, das nun ein Ende hat. Unlängst wurde mit den Erschiießungsarbeiten begonnen.


Neue Wege für alte Bürger

Im Zentrum des Interesses steht das Baugelände vor allem, weil hier 40% des Baulandes – insgesamt bis zu 8 Grundstücke – über das Einheimischenmodell 40% unter dem Verkehrswert verkauft werden. Noch wurde keine Entscheidung darüber getroffen, wer die 8 glücklichen Familien sind, die als “Einheimische” in diesen Genuss kommen. Bei der Bürgerversammlung wurde dafür ein Termin “in der 2. Jahreshälfte” genannt, die ja in gut einer Woche beginnt.


Höchstens 8 Grundstücke an der Straße gibt es für 8 Berger Familien billiger

Für die knifflige Vergabe hat die Gemeinde schon vor Jahren ein möglichst objektives Verfahren entwickelt, das die Grundstücke abhängig von Wohn- und Arbeitsdauer in Berg, von Familienstand, Einkommen und gemeinschaftlichem Engagement nach einem Punktesystem vergibt. Über 100 Interessenten hatten sich in den letzten Jahren gemeldet. Bei fehlenden Angaben wurden Sie unlängst erneut angeschrieben.

Die Vergaberichtlinien in Kürze: pro Jahr Wohnsitz in Berg gibt es 2 Punkte (höchstens 30); pro Jahr Arbeit hier 1 Punkt (Max. 45), pro Kind oder wenn Menschen mit Behinderung im Haushalt leben, gäbe es weitere 20 Punkte; für Ehrenämter höchstens 10. Für Jahreseinkommen über 50T € gibt es Abzüge. Die genaue Richtlinie, in der nur in “begründeten Ausnahmefällen” abgewichen werden kann, gibt es zum download: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=0,36 (siehe “Kämmerei”)


Wie der QUH-Karikaturist das Einheimischenmodell sah (aus dem “Berger Blatt” vom Januar 2014: /wp-content/uploads/Das-Berger-Blatt-No-3.pdf )