Für Trinkwasser gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%. Der Bundesfinanzhof hat im Oktober 2008 in einem Urteil entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung zu behandeln ist. Seit dem Jahr 2000 unterlag die Anschlussleistung jedoch dem Regelsteuersatz. Davon ist der Bundesfinanzhof nun wieder abgerückt.
Die Rückerstattung von in diesem Zeitraum zu viel entrichteten Beträgen für das Verlegen von Hausanschlüssen oder die erstmalige Grundstückserschließung ist eine freiwillige Leistung. Die gute Nachricht: Wer bis zum 31.12.2010 einen Antrag stellt und zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung nicht vorsteuerabzugsberechtigt war, dem wird die Gemeinde Berg laut Gemeinderatsbeschluss den Differenzbetrag zwischen dem bezahlten vollen Regelsteuersatz und der ermäßigten Mehrwertsteuer zurückerstatten – vorausgesetzt es handelt sich um einen Betrag, der über 10 Euro liegt.
Den Antrag können Sie sich von der Homepage der Gemeinde downloaden.