Dass in der heutigen Sitzung fast alle Beschlüsse einstimmig ausfielen, lag wohl kaum daran, dass nur 14 Gemeinderatsmitglieder plus Bürgermeister anwesend waren. Die Verwaltung wurde vertreten durch Michael Schilling von der Bauverwaltung und der Leiterin der Kasse, Elisabeth Heidacher.
Ü wie Überschwemmungsgebiet
Zunächst trug die Architektin Nina von der Recke vom Büro Büscher Architekten in München die Eckdaten für die Ortsabrundungs- (im Norden) und Einbeziehungssatzung (im Süden) für das Gebiet “Zwischen der Kellerbach- und Biberkorstraße” vor. Es handle sich nicht um einen Bebauungsplan, sondern eher um eine Klarstellung der Regelung der Baugrenzen. Für den südlichen Bereich gab es bereits eine Satzung, die aber nie rechtsgültig wurde – daher stand der Gemeinderat in der Schuld und führte das Verfahren erneut – ohne Kostenberechnung – durch. Im nördlichen Bereich gab es einen privaten Bauantrag für einen Anbau, der aber abgelehnt worden war. Der entsprechende Bereich sollte aber nach GR-Beschluss durch eine Einbeziehungssatzung überplant werden – dies allerdings auf Kosten der Antragsteller. Der “Aufstellungsbeschluss” und der “Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung” wurden beide einstimmig gefasst.
Genauso ging es mit den Beschlüssen für den Bebauungsplan Nr. 106 “Lagerplatz Mörlbach” – eine bei der Behördenbeteiligung noch geforderte wasserrechtliche Genehmigung liegt mittlerweile vor, deshalb konnte die Satzung beschlossen werden.
Für den Abriss eines Einfamilienhauses und den Neubau eines Zweifamilienhauses im Allmannshauser Primelweg wäre eigentlich gar kein GR-Beschluss nötig gewesen – jedoch: Aufgrund der für den Bau notwendigen Baumfällungen wurde eine Befreiung nötig. Ansonsten wurden alle Vorgaben eingehalten, ein Gutachten erklärte die Bäume für “nicht erhaltenswert”, und es bestand ein “räumlicher Konflikt” mit dem Baukörper – daher wurde zugestimmt, allerdings unter der Voraussetzung, dass innerhalb eines Jahres Ersatzpflanzungen getätigt werden.
Und nun war es Schluss mit der Einstimmigkeit – bei einem Bauvorhaben auf einem bereits bebauten Grundstück in Bachhausen kann die Abstandsfläche aufgrund einer bereits bestehenden Terrasse nicht eingehalten werden – da hilft wohl nichts außer einem Rückbau. Das mochte GR Klostermeier (EUW) partout nicht einsehen und stimmte gegen die beiden Beschlussvorschläge.
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Steigenberger noch bekannt, dass derzeit eine Anhörung zur Beseitigung des Anwesens am Schroppenberg laufe – der Rechtsweg sei ausgeschöpft. Bis zum 26.1. laufe noch die Anhörung zur Beseitigung des Zauns am Kapellenweg, falls der Eigentümer sich nicht bis Ende Januar äußere, werde laut Landratsamt bis Ende Februar der Rückbau angeordnet.
Dann ging es in die nicht-öffentliche Sitzung …
Anhörung Am Schroppenberg tatsächlich bis 30.06.?
Oder handelt es sich um einen Tippfehler und gemeint war 30.01.?
Einer Erleichterung dass wegen der „Holzburg“ am Kappelenweg etwas getan wird! Wir freuen uns im Frühjahr das alte Berger Denkmalgeschützte Gebäude wieder betrachten zu können – unverdeckt. Die Einfriedungssatzung gilt nun mal auch für Münchner zugezogene… (und war auch vor Kauf einzusehen…)
O ja – das kann gut ein Hör- oder Tippfehler gewesen sein – ich lösche mal das Datum, dann machen wir nichts verkehrt – vielen Dank für den Hinweis”!