Auch wenn es bei der Hitzigkeit, mit der die Diskussion inzwischen geführt wird, wenig helfen wird: Es wäre schön, wenn alle Windkraftradgegner …
1. … sich dem Argument nicht verschließen würden, dass es keine juristischen Mittel gibt, die Errichtung von Windkrafträdern generell zu verhindern. Im Gegenteil: wie die QUH berichtete, wird das Verfahren sogar weiter vereinfacht werden.
2. … einsehen, dass es – anders als in den Wadlhauser Gräben, wo bisher nur ein Gebiet ausgewiesen wird – für Berg bereits einen konkreten Antrag für ein Windrad gibt. Der Standort steht bereits fest: Der Antrag lautete auf “Errichtung einer Windkraftanlage auf Fl.Nr. 1742/4, Gemarkung Bachhausen, Graserweg“, das ist südöstlich von Aufkirchen. Dieses Rad soll an die 100 m hoch und nur 300 m von Wohnbebauung entfernt sein (die dreifache Höhe). Die Genehmigung zur Errichtung dieses Windrades konnte nur bis zum Dezember zurückgestellt werden.
3. Für das Gebiet “Wadlhauser Gräben” wurde eine Maximalhöhe von 200 m +/- einigen Prozent festgeschrieben.
Daraus folgt: 4. Wenn es nicht gelingt, in den Wadlhauser Gräben positiv eine geeignete Fläche für Windräder auszuweisen, dann sind sie prinzipiell überall im Gemeindegebiet möglich. Auch in den Wadlhauser Gräben. Dann allerdings auch näher an Neufahrn und jeder anderen Bebauung. Und in jeder Höhe. Und in beliebiger Anzahl.