… ist unantastbar, verrät das Grundgesetz. Auch deshalb bleiben die Friseure (so wie Metzger und Supermärkte) auch in Lockdown-Zeiten geöffnet. Allerdings braucht man jetzt einen gültigen (und nicht allein daheim gemachten) Schnelltest mit negativem Ergebnis, um unters Messer gelassen zu werden.
#Lockdown Tag 127
Ab morgen gelten dann die bundesweiten Lockdown-Gesetze. Im Landkreis schwankt der 7-Tage-Wert die ganze Woche schon um die 150 (heute 143,4). In Berg gibt es im Durchschnitt täglich einen neuen Fall. Die Erst-Impfquote nähert sich langsam den 25%.
Derzeit gilt: “Die Öffnung von Geschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist zwar grundsätzlich untersagt, Click & Meet (vorherige Terminbuchung) mit negativem Coronatest aber möglich. Dies kann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter POC-Antigentest sein. Auch ein Selbsttest, der im Beisein (unter Aufsicht) des Betreibers durchgeführt wird ist möglich. Ein solcher Selbsttest berechtigt bislang aber nur für den Besuch dieses einen Ladens. … Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, entscheiden die Ladenbesitzer.”
Die Ausgangssperre gilt weiterhin: “Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt, es sei denn dies ist begründet. Als triftige Gründe gelten beispielsweise die berufliche Tätigkeit oder medizinische Notfälle.” Wenn die bundeseinheitliche Regelung auch bei uns gilt (zur Stunde noch unklar), würde dies eine Erleichterung bedeuten, weil dann nach 22 Uhr bis 24 Uhr noch Spaziergänge allein erlaubt wären. Opdate 23.4. Inzwischen hat sich herausgestellt, das im Landkreis das “Hamburger Modell”, dass Spaziergänge allein bis 24h erhaubt, nicht gilt. Es gilt allgemein weiterhin: Ausgangssperre ab 22h!
Die Schnelltests erhalten Sie – außer bei den Hausärzten – kostenlos hier: Test Test Test – QUH (quh-berg.de)