Neues aus dem Gemeinderat: die 16. Sitzung 2018

Wichtige Themen standen in der 16. Sitzung des Gemeinderats an, die der Rat recht einig behandelte.

Baulücke oder landwirtschaftliche Fläche? Die Wiese am Klausenhof in Kempfenhausen

Zum einen wurde vom Architekturbüro Grassinger Emrich die überarbeitete Planung für das Wohnzentrum Osterfeld vorgestellt. Wir haben leider noch kein Bildmaterial, aber alle Anregungen für den im April vorgestellten Entwurf wurden in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Skorka eingearbeitet. Es ging primär um die städtebauliche Konfiguration – also um die Situierung der Gebäude, und weniger um Gestaltung und Landschaftsarchitektur. Die Gebäude wurden so verschoben, dass ein Hof entsteht. Eine Durchwegung wurde vorgesehen, das Bestandsgrün wird erhalten, Holzelemente wurden in die Fassade integriert, Dachüberstände wurden geplant, großflächige Abgrabungen wird es nun nicht geben. Allein der Blick von der Kapelle in die Natur war nicht zu realisieren. Der überarbeitete Entwurf wurde gebilligt.

Der Bebauungsplan “Kreuzwegstationen” wurde zweigeteilt, da sich “unterschiedliche Schwerpunkte” ergeben haben und der Verfahrensstand jeweils ein anderer ist. So gibt es nun einen Teil A “Kreuzwegstationen” und einen Teil B “Sonnenhof”. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde aufgehoben, dafür wurden zwei neue erlassen. Frau Skorka stellte im Anschluss die Planungsziele für den Teil A “Kreuzwegstationen” vor. Die öffentliche Auslegung wurde beschlossen.

Dann folgte ein Knaller: Für das über 30.000 qm große unbebaute Wiesengrundstück am Klausenhof ist ein alter Bebauungsplan aufgetaucht. Er stammt aus dem Jahr 1953. Die Eigentümer beantragten entsprechend auf der südlichen Hälfte die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, für den nördlichen Bereich wurde ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Einfamilienhäusern gestellt.

Die Verwaltung bezweifelte jedoch die Gültigkeit des – einfachen – Bebauungsplans, der nicht in den Flächennutzungsplan von 1995 übergeleitet wurde und per se auch kein Baurecht im Außenbereich schaffen würde Zudem können die Baufenster nicht genau verortet werden, da der Plan nicht mit der vorhandenen Straße übereinstimmt. Daher wurde das Gebiet dem Außenbereich zugeordnet, die Anträge wurden abgelehnt.

Schließlich wurde noch nach dem neuesten Zuwachs in der Dorfstraße in Bachhausen gefragt – dabei handelt es sich nicht um einen zweiten Maibaum und auch nicht um einen Funkmast, sondern um eine Alarmsirene der Feuerwehr, die, ähnlich wie in Allmannshausen, von Privatgrund auf Gemeindegrund umziehen musste.

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